Wir beabsichtigen demnächst, beheizte Nichtwohnflächen in Wohnflächen zu sanieren. Unser Energieberater hat uns bisher Effizienzhaus 70 berechnet, jedoch mit dem pauschalen Wärmebrückenzuschlag von 0,1. Laut Zimmerermeister ist dies aber deutlich zu schlecht, wir könnten bei 0,05 in KfW 55 kommen.
Stimmt es noch, dass man KfW-Standard 55 beantragen kann und wenn man es nicht erreicht, automatisch in die schlechtere Stufe (falls Voraussetzungen erfüllt sind) kommt? Es geht dabei um ein MFH und die 5 % mehr Förderung machen doch ca. 25 T€ aus.
Ja, das gilt nach wie vor. Sie können im Laufe des Fördervorhabens zur schlechteren Stufe wechseln. Andersherum funktioniert das jedoch nicht ohne Stornierung und neuen Antrag vor dem Beginn der Maßnahme. Im FAQ zum BEG heißt es dazu unter Punkt 4.9:
"Sollte es im Bauablauf passieren, dass die geplante Effizienzhaus-Stufe nicht erreicht wird, ist eine Änderung der Zusage beziehungsweise der Antragsbestätigung möglich. Das Bau- oder Sanierungsvorhaben wird weiterhin gefördert, allerdings mit dementsprechend niedrigerem Fördersatz. Ein Wechsel in eine höhere Effizienzhaus-Stufe ist durch einen Verzicht auf die erste Zusage und eine erneute Antragstellung möglich."