Unser Einfamilienhaus mit Oberwohnung hat eine Ölheizung, 23 Jahre - gute Funktion, mit einem Einrohr-Heizkörper-System und einfacher Dachbodendämmung. Was ist die richtige Heizungsalternative für den Fall einer Erneuerungspflicht?
Ohne genaue Kenntnisse vom Gebäude ist eine fundierte Empfehlung in diesem Fall leider nicht möglich. Diese bekommen Sie aber von einem Energieberater aus Ihrer Region.
Ganz allgemein sind seit 2024 die Vorgaben des GEG zu berücksichtigen, wenn Sie eine neue Heizung einbauen. Im Beitrag "Heizungsgesetz / GEG 2024: Das gilt jetzt beim Heizungstausch" zeigen wir auf, welche Möglichkeiten aktuell bestehen. Häufig eignet sich die Installation einer Wärmepumpe, unter Umständen in Kombination mit einer neuen oder bestehenden Gas-/Ölheizung. Geht es um den Austausch einer Ölheizung, kommen häufig auch Pelletheizungen infrage. Der Vorteil ist hier, dass bei der Entsorgung der alten Tanks Platz für die Pelletlagerbehälter frei wird.
Möglich ist es auch, eine neue Ölheizung einzubauen. In diesem Fall müssten Sie in Zukunft aber zumindest anteilig mit Bio-Heizöl heizen. Wie hoch der Anteil ist, erklären wir im Beitrag "Heizungsgesetz / GEG 2024: Das gilt jetzt beim Heizungstausch".
Denken Sie daran, dass der Staat eine attraktive Förderung für die neue Heizung vergibt. Tauschen Sie die bestehende und funktionstüchtige Ölheizung dabei aus, bekommen Sie ein Plus von 20 Prozent und insgesamt Zuschüsse von bis zu 70 Prozent sowie optional einen kostengünstigen Ergänzungskredit. Wie Sie die Mittel richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's".
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.