Das Mehrfamilienhaus besteht aus 5 Eigentumswohnungen, wovon mir 3 Wohnungen gehören. Im Moment wird das Haus von einem Kessel (Viessmann Atola) mit Erdgas beheizt. Die Warmwasserversorgung wird ebenfalls zentral gewährleistet. Die Zentralheizung wurde 1992 eingebaut und in Betrieb genommen. Die Anlage muss demnach mit Ausnahme des Boilers erneuert werden. Welche Möglichkeiten haben wir, um den Gesetz genüge zu tun? Der 200 Liter Boiler wurde 2022 erneuert.
Bei dem genannten Kessel handelt es sich vermutlich um einen Niedertemperaturkessel, der von der Austauschpflicht des GEG entbunden ist. Wenn der Wärmeerzeuger intakt ist, können Sie diesen weiter betreiben. Ein Fachhandwerker aus Ihrer Region bestätigt Ihnen das.
Ist eine Sanierung Pflicht und das Haus steht nicht in Hamburg, Schleswig-Holstein oder Baden-Württemberg, haben Sie freie Wahl. Denn nur in diesen drei Ländern ist es aktuell Pflicht, bei einem Heizungstausch auch auf regenerative Energien zu setzen. In allen anderen Bundesländern ist der Einbau einer neuen Gasheizung aktuell nicht verboten.
Möchten Sie Energie und CO2 einsparen, lohnt sich der Einbau Erneuerbarer-Energien-Anlagen jedoch häufig. Infrage kommen dabei thermische Solaranlagen, Wärmepumpen oder Biomasseheizungen, die sich mit einer neuen Gasheizung kombinieren lassen. Das Besondere: In vielen Fällen erhalten Sie dabei sogar eine Förderung für die neue Heizung.
Welche Heizung in Ihrem Fall am besten geeignet ist, lässt sich ohne weitere Kenntnis vom Gebäude nicht sagen. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen die Beratung durch einen Heizungsbauer oder einen Energieberater aus Ihrer Region.
Laden Sie sich auch unseren Ratgeber "Schritt-für-Schritt zur neuen Heizung" herunter. Darin erfahren Sie, welche Lösungen zur Auswahl stehen, wie Sie die passende finden und wie der Heizungstausch abläuft.