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Expertenrat

Welche Heizung darf ich als Rentner in meinem Haus einsetzen?

Frage von André R. am 02.09.2024 

Als Rentner bewohne ich seit sehr vielen Jahren ein altes, stabiles kleineres Einfamilienhaus. Meine alte Vaillant-Therme funktioniert auch lt. Schornsteinfegermeister gut, auch seien die Werte seit immer schon bestens.


Aufgrund der großen Unsicherheit, auch bzgl. des GEG 2024, das sich in meinem alten Haus überhaupt nicht umsetzen ließe, weil der Aufwand den geringen Wert des Hauses um ein Vielfaches übersteigen würde, auch habe ich als Rentner hierfür nicht die finanziellen Mittel, auch erhielte ich von der Bank aufgrund meines Alters keinen Kredit!

Der Schornsteinfeger sagte mir, es wäre aktuell nicht sinnvoll, meine Vaillant, die einwandfrei und sparsam liefe, zu entsorgen, um dann eine neue Brennwerttherme einzubauen, die „H2-Ready“ sei. Ich möchte zusammen mit meiner Frau möglichst noch sehr viele Jahre hier im alten Haus leben und auch heizen können.

Es soll, so der Schornsteinfeger, auch Ausnahmereglungen für Rentner geben, die in einer alten Immobilie leben, und die Maßnahmen wie z.B. eine energetische Sanierung, der Einbau einer Strom-Wärmepumpe, …… etc. etc. den Wert der Immobilie um ein Mehrfaches übersteigen - ganz abgesehen davon, dass ich all das ohnehin finanziell nicht schultern könnte.

Sollte meine treue Vaillant einen Totalschaden erleiden, könnte ich mir finanziell gerade den Einbau einer neuen Brennwerttherme incl. Schornstein-Innenverrohrung leisten, auch könnte ich eine Vaillant kaufen, die H2-Ready ist. (In der Werbung spricht Vaillant davon, diese Thermen seien gut für einen Wasserstoff-Anteil bis 20 %)

Jetzt werden ja in ganz Deutschland Wasserstoff-Rohre verlegt, so müssten dann ja auch die Stadtwerke der Großstädte wie Bielefeld an dieses Wasserstoffnetz angeschlossen werden. Eine entsprechende Anfrage an die Stadtwerke habe ist gestellt, aber hierauf noch keine Antwort erhalten.

Wer erteilt mir nun eine Ausnahmegenehmigung dafür, dass ich hier in meinem alten Haus eine neue Therme installieren lassen darf, die dann mit dem Gas der Stadtwerke versorgt würde? Ob und vor allem wann die Stadtwerke dem Gas Wasserstoff beimengt, kann ich nicht beeinflussen! Ich kann nur zusehen, dass die dann einzubauende Therme auch „H-Ready“ ist.

Was später einmal hier mit dem Haus geschieht, kann ich derzeit nicht sagen - meine Frau und ich möchten hier in jedem Fall weiterhin leben, dies ist auch unser Lebensmittelpunkt.

Mitarbeiter der Stadtwerke waren kürzlich hier im Haus, um sich sehr genau meine Vaillant-Therme anzusehen -> Grund: 2026 wird hier in der Stadt das Gas von L-Gas auf das energiereichere H-Gas umgestellt werden. Die Therme arbeite gut, auch könne diese gut auf das neue Gas umgestellt werden.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Erst einmal ist nichts zu unternehmen. Denn mit einer Brennwerttherme sind Sie von der Austauschpflicht alter Heizungen befreit. Ist aus technischen Gründen ein Austausch nötig, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Welche das sind, hängt von der kommunalen Wärmeplanung ab. Diese muss die Gemeinde/Stadt zunächst aufstellen, um Ihren Einwohnern eine Entscheidungsgrundlage zu bieten. Dabei sind vier Fälle möglich:

  • Die kommunale Wärmeplanung wurde nicht veröffentlicht: Sie dürfen eine neue Gasheizung einbauen, müssen zukünftig aber einen steigenden Biogasanteil verbrennen.
  • Die kommunale Wärmeplanung wurde veröffentlicht und sieht ein Wasserstoffnetz vor: Sie dürfen eine neue H2-Ready (100 %) Gasheizung einbauen, können bis zur Versorgung mit Wasserstoff aber wie gewohnt mit Erdgas heizen.
  • Die kommunale Wärmeplanung wurde veröffentlicht und sieht ein Wärmenetz vor: Sie dürfen jede Heizung einbauen, müssen später aber zur Wärmeversorgung aus dem öffentlichen Netz wechseln.
  • Die kommunale Wärmeplanung wurde veröffentlicht und sieht weder Wasserstoff- noch Wärmenetz vor: Sie dürfen eine Gasheizung einbauen und mit Biogas betreiben. Alternativ eignet sich in vielen Altbauten auch eine Wärmepumpen-Gas-Hybridheizung, die Wärmepumpe und Gasheizung miteinander kombiniert.

Einen detaillierten Überblick geben wir im Beitrag "Heizungsgesetz / GEG 2024: Das gilt jetzt beim Heizungstausch"

Sind Sie unsicher, wie Sie weiter vorgehen sollen, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer Region. Dieser zeigt individuell auf, welche Heizlösung infrage kommt und welche sich am ehesten rechnet.

Denken Sie daran, dass der Staat eine Förderung für die neue Heizung vergibt. Wie Sie diese beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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