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Expertenrat

Welchen Energieausweis benötige ich für mein Haus?

Frage von Alfons W. am 27.12.2020 

Benötige ich für ein Wohnhaus Baujahr 1963 einen Energieausweis oder Energiebedarfsausweis bei einem Mieterwechsel?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Handelt es sich um ein Wohngebäude mit nicht mehr als vier Wohneinheiten, das zwischenzeitlich nicht auf den Stand der Wärmeschutzverordnung von 1977 saniert wurde, ist ein Ausweis nach dem Energiebedarf Pflicht. In allen anderen Fällen haben Sie Wahlfreiheit. Dann ist auch der einfachere Ausweis auf Basis des Energieverbrauchs ausreichend. Weitere Informationen dazu geben wir Ihnen im Beitrag "Wann braucht man welchen Energieausweis?".

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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