Ich habe eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus (6 Wohnungen, Bj. 1960). Diese Wohnung wird vermietet. Welchen Energieausweis benötige ich hier, wo bekomme ich diesen her und was kostet dieser etwa?
So lange Sie die Wohnung nicht neu vermieten oder das Haus verkaufen, brauchen Sie keinen Energieausweis. Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) verpflichtet den Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung, Miet- und Kaufinteressenten bei der Neuvermietung beziehungsweise beim Verkauf einen Energieausweis vorzulegen. Welcher Energieausweis dann erforderlich ist - Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis - ist abhängig vom Baujahr und von der Größe des Hauses. In Ihrem Fall – bei einem Mehrfamilienhaus mit 6 Wohnungen und einem Baujahr von 1960 – haben Sie Wahlfreiheit. Ob Sie einen Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis in Auftrag geben, bleibt also Ihnen überlassen. Die Details können Sie noch einmal in unserem Expertentipp „Wann braucht man welchen Energieausweis?“ nachlesen.
Einen Verbrauchsausweis erhalten Sie zum Beispiel bei vielen Energieversorgern und Energiedienstleistern, die Heizdaten ablesen. Er kostet oft weniger als 100 Euro und wird aus den Verbrauchsdaten (Heizkostenabrechnung) der letzten drei Jahre erstellt. Den Bedarfsausweis ist deutlich teurer, denn er wird von einem Energieberater im Rahmen eines Vor-Ort-Termins erstellt, wobei eine genaue Analyse der Bausubstanz erfolgt. Für den Bedarfsausweis müssen Sie deshalb Kosten von mindestens 400 Euro einkalkulieren, je nach Aufwand auch noch deutlich teurer werden. Dafür bietet der Bedarfsenergieausweis allerdings auch einen deutlichen Mehrwert: Denn er hält nicht nur den Ist-Zustand des Hauses fest, sondern gibt auch Modernisierungsempfehlungen - und als Eigentümer eines Ein- oder Mehrfamilienhauses müssen Sie früher oder später Instandsetzungsarbeiten oder eine energetische Sanierung vornehmen. Mit dem bedarfsorientierten Energieausweis sind Sie für diesen Fall optimal vorbereitet.