Ich habe auf meinem Grundstück 2 Häuser mit 3 Wohneinheiten und einen landwirtschaftlichen Betrieb. Kann ich da 4x 800 Watt installieren?
In § 8 GEG findet sich dabei unter Absatz 5a Folgendes: "Ein Steckersolargerät oder mehrere Steckersolargeräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere, die hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers betrieben werden und der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet werden, können unter Einhaltung der für die Ausführung eines Netzanschlusses maßgeblichen Regelungen angeschlossen werden. Registrierungspflichten nach der Marktstammdatenregisterverordnung bleiben unberührt; zusätzliche gegenüber dem Netzbetreiber abzugebende Meldungen von Anlagen nach Satz 1 können nicht verlangt werden."
Wichtig ist also, dass Sie pro Haushalt oder Abnahmestelle (Letztverbraucher) ein Balkon-Solarkraftwerk anschließen dürfen. Erlaubt ist dabei eine Kollektorleistung von bis zu 2.000 Watt pro Anlage. Der Wechselrichter darf eine Leistung von maximal 800 Watt haben. Diese Kombination ist von daher sinnvoll, dass der solare Ertrag weite Teile des Jahres unter den möglichen 800 Watt liegt. Mit größeren Kollektoren gleichen Sie diesen Umstand aus. Sie ernten mehr Energie und können daher dauerhaft mehr Strom einspeisen als bei der Kombination von 800 W-Panels mit einem 800-Watt-Wechselrichter.
Übrigens: In einigen Ländern gibt es aktuell noch eine Förderung für die Photovoltaik. Ist das nicht der Fall, profitieren Sie zumindest vom Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen.