Wir besitzen ein Mehrfamilienhaus - Baujahr 1958 - mit 6 Mietparteien. Das Haus wird von uns adäquat instandgehalten. Die Wohnungen sind preisgünstig, d.h. die Mieten bewegen sich im unteren Bereich.
Der Stadtteil soll als Sanierungsgebiet ausgewiesen werden. Das Verfahren läuft.Wir beabsichtigen, die Fassade des Gebäudes in den nächsten Jahren zu renovieren.
Vor diesem Hintergrund zwei Fragen:
Sollte die Fassade eine energetische Dämmung erhalten?
Sollte das unbewohnte leerstehende und ungedämmte Dachgeschoß (Spitzdach) gedämmt werden? Vielleicht sollte auch nur das Dachgeschoß gedämmt werden?
Letztlich ist es auch eine Abwägung der Rentabilität. Aufgrund Staffelmietvereinbarung können wir diese Modernisierungsmaßnahmen nicht auf die Mieter umlegen.
Aus der Ferne lässt sich die Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit einer Fassadendämmung kaum beurteilen. Deshalb schlagen wir Ihnen eine Energieberatung vor. Diese wird mit hohen Zuschüssen gefördert und macht auch Aussagen zu Kosten, Wirtschaftlichkeit und Förderung von Sanierungsmaßnahmen. Ist der Dachboden bei Ihnen unbeheizt und noch gar nicht gedämmt, ist die Dämmung der obersten Geschossdecke eventuell sogar Pflicht. Auch das kann im Rahmen der Energieberatung ausgelotet werden.