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Expertenrat

Wir nutzen ein Zweifamilienhaus für die gesamte Familie selbst. Ist es für die KfW-Heizungsförderung dennoch als Mehrfamilienhaus anzugeben?

Frage von A. M. am 01.10.2025 

Ich habe eine Frage: Wie verhält es sich, wenn man einen KfW-Antrag für den Heizungstausch beantragen möchte für ein Haus, das 2 Wohneinheiten hat, aber beide Wohneinheiten selbst genutzt werden (bzw. in der einen Wohneinheit leben die Eltern unentgeltlich)? Gilt dies als Einfamilienhaus oder als ungeteiltes Mehrfamilienhaus?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Sofern sich das Gebäude baurechtlich als Mehrfamilienhaus einordnen lässt, handelt es sich darum auch bei der KfW-Förderung. Beachten Sie aber bitte, dass Sie den Einkommens- und den Geschwindigkeitsbonus hier nur für eine Wohneinheit bekommen, sofern Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen.

Nach BEG-EM-Richtlinie sind Wohneinheiten dabei: "in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegende und zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmte Räume in Wohngebäuden, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen und daher mindestens über die nachfolgende Ausstattung verfügen: eigener abschließbarer Zugang, Zimmer, Versorgungsanschlüsse für [...] Küche, Badezimmer und Toilette [...]".

Wie Sie die Förderung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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