Bei einer Besichtigung habe ich eine Wohnung gesehen, die bisher mit Nachtspeicher beheizt wurde. Dieser ist jetzt weg. Im Keller gibt es einen Fernwärmeanschluss. Man müsste die Fernwärmeleitung in die Wohnung legen und dabei durch 2 Stockwerke gehen, da die Wohnung im 2. OG liegt. Können die Eigentümer, durch die die Leitung gelegt werden muss, den Eingriff verweigern?
Hier kommt es darauf an, wo Sie die Leitung verlegen. Läuft diese durch Gemeinschaftseigentum wie Treppenräume, Schächte oder Ähnliches, müssen die anderen Eigentümer den Eingriff in der Regel dulden. Verlegen Sie die Leitungen durch Wohn- und Schlafräume, ist der Eingriff nicht automatisch zumutbar und Sie müssen eine Genehmigung einholen. Wir empfehlen, das Vorhaben mit der Hausverwaltung oder der Hausgemeinschaft zu besprechen, um abschätzen zu können, ob die Maßnahme tatsächlich möglich ist. Im Zweifel helfen Experten für WEG-Recht nach einer individuellen Begutachtung des Falls.