Muss unser Stromzähler Holley EHZ 541(i), welchen wir vor zwei Jahren mit unserer PV-Anlage erhalten haben, zum Erhalt der Wärmepumpen-Förderung nun ausgetauscht werden?
Wichtig für die Förderung ist, dass alle Energieverbräuche sowie alle erzeugten Wärmemengen eines förderfähigen Wärmeerzeugers messtechnisch erfasst werden können. Das setzt jedoch keinen geeichten Zähler voraus. Zulässig sind auch geräteintegrierte Bilanzierungen über die Regelung eines Wärmeerzeugers.
Ob ein Austausch erforderlich ist, geht aber auch aus dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) hervor. Dieses fordert Messstellenbetreiber dazu auf, Messstellen mit einem intelligenten Messsystem (iMSys) auszustatten. Der Fall ist das bei Verbräuchen von mehr als 6000 kWh pro Jahr oder dann, wenn eine Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht. Dabei geht es um die Möglichkeit, die elektrische Anschlussleistung der Wärmepumpe auf bis zu 4,2 kW zu drosseln, wenn es die Netzsituation erfordert. Diese technische Voraussetzung müssen alle neuen Wärmepumpen erfüllen, die ab 2024 installiert werden und eine elektrische Anschlussleistung von mehr als 4,2 kW haben.
Unseren Informationen zufolge zählt der Holley EHZ 541(i) allein nicht als intelligentes Messsystem. Er lässt sich aber um ein SmartMeter-Gateway erweitern, um die geforderte Funktion zu erhalten. Wir empfehlen Ihnen, sich diesbezüglich an Ihren Messstellenbetreiber zu wenden. Wer das ist, steht in aller Regel auf der Stromrechnung.
Weitere Informationen zur Förderung geben wir im Beitrag "Förderung für die Wärmepumpe - Zuschuss, Kredit oder Steuerbonus". Wie Sie die Förderung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.