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Expertenrat

Kann ich BAFA-Förderung beantragen, obwohl das Haus erst in zwei Monaten überschrieben wird?

Frage von Marcus F. am 14.04.2022 

Meiner Frau wird erst in 2 Monaten das Haus von Ihrer Mutter überschrieben, kann man trotzdem schon die Förderung von der BAFA auf meine Frau beantragen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die BAFA-Förderung zum Sanieren steht neben Eigentümern auch Mietern, Pächtern und anderen Personen zur Verfügung, die Arbeiten an Haus oder Technik durchführen wollen. Mit einer formlosen, schriftlichen Sanierungserlaubnis können Sie die Mittel daher voraussichtlich auch dann beantragen, wenn Sie aktuell noch keine Eigentümer sind.

Eine rechtlich verbindliche Antwort erhalten Sie von den Experten des BAFA. Diese erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196/908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.


Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.


Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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