Meiner Frau wird erst in 2 Monaten das Haus von Ihrer Mutter überschrieben, kann man trotzdem schon die Förderung von der BAFA auf meine Frau beantragen?
Die BAFA-Förderung zum Sanieren steht neben Eigentümern auch Mietern, Pächtern und anderen Personen zur Verfügung, die Arbeiten an Haus oder Technik durchführen wollen. Mit einer formlosen, schriftlichen Sanierungserlaubnis können Sie die Mittel daher voraussichtlich auch dann beantragen, wenn Sie aktuell noch keine Eigentümer sind.
Eine rechtlich verbindliche Antwort erhalten Sie von den Experten des BAFA. Diese erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196/908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.