Gibt es für die Dachdämmung einen Zuschuss?
Die nachträgliche Dämmung der Dachflächen kann über die KfW gefördert werden. Möglich ist dabei ein Zuschuss über das Programm 430 oder ein zinsgünstiges Darlehen im Programm 151/ 152. Die Konditionen und Fördersummen haben wir Ihnen hier zusammengestellt.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die gesamte Dachkonstruktion bei einem Schrägdach einen U-Wert von 0,14 W/m²K erreicht. Ohne Sanierung der Dachhaut kann dieser zum Beispiel durch die Kombination von Zwischen- und Untersparrendämmung erreicht werden.
Wird in einem Einfamilienhaus mehr als 1/3 der Dachfläche abgedichtet, schreibt die DIN 1946-6 darüber hinaus die Erstellung eines Lüftungskonzeptes vor. Dieses stellt sicher, dass vorhandene Feuchtigkeit im Gebäude auch weiterhin ausreichend abgeführt und die Schimmelgefahr vermieden wird.
Wir empfehlen Ihnen die Beratung durch einen Energieberater aus Ihrer Nähe. Dieser stellt sicher, dass die Konstruktion ordnungsgemäß geplant wird und Bauschäden zum Beispiel durch auftretende Feuchtigkeit ausgeschlossen werden können. Ein Energieberater ist außerdem Voraussetzung für die Beantragung der KfW-Fördermittel. Zugelassene Experten finden Sie zum Beispiel in der Energie-Effizienz-Experten-Liste der KfW.