Wie bekommen wir den Zuschuss für eine neue Haustür?
Zur Förderung einer neuen Haustür haben Sie grundsätzlich drei Möglichkeiten. Zum einen können Sie Zuschüsse in Höhe von 20 Prozent der Kosten über das KfW-Programm 430 beantragen. Voraussetzung ist, dass die neue Haustür einen U-Wert von 1,3 W/m²K erreicht. Außerdem muss ein Energieberater die Einhaltung der Anforderungen vor der Beantragung bestätigen.
Alternativ dazu können Sie einen Zuschuss aus dem KfW-Programm 455-E beantragen. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent für die ersten 1.000 Euro der förderfähigen Kosten. An den übrigen Kosten beteiligt sich der Staat mit einem Zuschuss in Höhe von 10 Prozent. Voraussetzung ist hier, dass Türen, die an beheizte Bereiche grenzen, einen U-Wert von 1,3 W/m²K erreichen müssen. Außerdem ist die Widerstandsklasse 2 (RC 2) der DIN EN 1627 einzuhalten. Einen Energieberater benötigen Sie für die Beantragung nicht.
Wichtig zu wissen: Die Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sind immer vor dem Beginn der Sanierung über das KfW-Zuschussportal zu beantragen.
Nachträglich bekommen Sie hingegen den neuen Steuerbonus für die Sanierung. Über diesen können Sie 20 Prozent der Kosten über einen Zeitraum von drei Jahren von der Steuer absetzen. Die Beantragung erfolgt nachträglich - ein Energieberater ist dazu nicht erforderlich. Die technischen Anforderungen gleichen denen der KfW.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Beitrag "FAQ: Förderung für eine neue Haustür".
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