Kumulierung von Förderungen für unterschiedliche Einzelmaßnahmen an einem Objekt mit einer WE: Beispiel: 200.000 förderfähige Investitionskosten nach 35C für Einzelmaßnahme Dach + zwei Einzelmaßnahmen Wand in zwei Kalenderjahren mit förderfähigen Investitionskosten von 120.000 Euro + KfW Ergänzungskredit in Höhe von 120.000 Euro? Ich finde in den Bedingungen nichts, was dagegen spricht!
In Punkt 8.6 der aktuell gültigen BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Ebenso ist eine Kumulierung mit der steuerlichen Förderung nach § 35a und § 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG) ausgeschlossen. Antragsteller müssen sich verpflichten, für dieselbe Maßnahme keinen Antrag auf steuerliche Förderung zu stellen oder bestätigen, dass kein Antrag auf steuerliche Förderung gestellt wurde."
Das heißt: Sie dürfen Zuschüsse und steuerliche Boni kombinieren, wenn Sie beide Angebote für unterschiedliche Maßnahmen nutzen. So können Sie etwa für die Dachdämmung den BEG-Zuschuss beantragen und für die Fassadendämmung den Steuerbonus in Anspruch nehmen.
Beachten Sie bitte, dass nur die förderbaren Kosten für Maßnahmen an der Gebäudehülle und der Haustechnik pro Kalenderjahr zur Verfügung stehen. Geht es um die Heizungsförderung, steht die Summe förderbarer Kosten seit 2024 nur noch einmal bereit. Sie können diese aber mit mehreren Anträgen ausreizen.
Wir empfehlen, das Thema mit einem Energieberater aus Ihrer Region zu besprechen. Der Experte zeigt auf, welche Lösung in Ihrem Fall die günstigste ist, ohne Einbußen hinnehmen zu müssen. Weitere Informationen zur Antragstellung geben wir in den Beiträgen "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's", "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's" und "Steuerbonus für die Sanierung - das müssen Eigentümer wissen".
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