Abhängig vom Anlass der Arbeiten haben Eigentümer:innen verschiedene Möglichkeiten, die Fassade wieder auf Vordermann zu bringen. Angefangen von einem neuen Anstrich oder kleineren Ausbesserungen am Putz über eine komplette Putz-Erneuerung bis hin zum Anbringen einer Fassadenbekleidung oder vorgehängten, hinterlüfteten Fassade. Die Kosten der Fassadensanierung steigen dabei mit dem Aufwand der nötigen Arbeiten.
Kosten für einen neuen Anstrich der Fassade
Durch einen neuen Anstrich erstrahlt das Haus in neuem Glanz. Die Maßnahme ist vergleichsweise günstig und mit etwas handwerklichem Geschick auch selbst zu erledigen. Abhängig vom Untergrund müssen die Fassadenflächen dabei unter Umständen von Algen sowie Pflanzenresten befreit und grundiert werden. Neben der neuen Farbe ist darüber hinaus vor allem bei größeren Häusern oft auch ein Gerüst erforderlich.
Kosten für Ausbesserungsarbeiten am Putz
Wenn der alte Putz reißt oder bröckelt, sollten Eigentümer:innen nicht lange mit einer Sanierung warten. Denn durch die Schäden gelangt Feuchtigkeit in die Wandkonstruktion. Bauschäden und Probleme mit Schimmel können die Folge sein. Um teure Folgekosten zu vermeiden, lohnt es sich bei größeren Rissen und Putzschäden, einen Experten oder Sachverständigen hinzuziehen. Sind die Ursachen geklärt, können einzelne Stellen mit einer geeigneten Spachtelmasse oder speziellem Putz ausgebessert werden. Die Kosten für eine Fassadensanierung durch Handwerker belaufen sich dabei auf rund 20 bis 40 Euro pro Quadratmeter.
Kosten für eine Fassadensanierung mit neuem Putz
Für eine Putzerneuerung gibt es zwei Möglichkeiten: Ist der alte Putz noch intakt und tragfähig, reicht es meistens, einen neuen Deckputz (Oberputz) aufzubringen. Das ist vergleichsweise günstig und funktioniert auch ohne eine Dämmung. Wenn der Zustand des alten Fassadenputzes jedoch schlecht ist, muss dieser zunächst entfernt werden. Wichtig zu wissen: Wird der Altputz entfernt, greifen die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2020). Dann muss geprüft werden, ob der Wärmeschutz der Außenwände ausreicht oder eine Fassadendämmung angebracht werden muss.
Kosten einer neuen Fassadendämmung
Geht es um die Sanierung einer Fassade, kann auch eine neue Fassadendämmung nötig sein. Denn die wird vom Gesetzgeber immer dann gefordert, wenn Eigentümer:innen mehr als 10 Prozent der Fassadenfläche erneuern, den Außenputz komplett ersetzen oder eine Verkleidung auf der Außenseite anbringen. Die Kosten der Fassadendämmung belaufen sich je nach Variante und Dämmstoff auf 15 bis 250 Euro pro Quadratmeter.
Kosten für eine neue Fassadenbekleidung
Alternativ zum neuen Putz können Sie sich auch auch für eine Fassadenbekleidung entscheiden. Zur Auswahl stehen dabei zum Beispiel Klinker, Schiefer, Kunststoffelemente, Holzverkleidungen, Metall oder Glas. Die Möglichkeiten sind vergleichsweise langlebig, aber auch teuer. Denn sie dürfen in der Regel nicht ohne Dämmung angebracht werden. Die Kosten der Fassadensanierung mit Bekleidung unterscheiden sich je nach gewähltem Material:
Fördermittel für sinkende Ausgaben: Förderung für die Fassadensanierung mit Dämmung
Lassen Eigentümer:innen auch eine neue Dämmung anbringen, ist eine Förderung der Fassadensanierung möglich! Zur Auswahl stehen dabei günstige Kredite mit Tilgungszuschuss sowie Zuschüsse in Höhe von 20 bis 25 Prozent der Sanierungskosten im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Wichtig zu wissen: Die Fördermittel gibt es nur dann, wenn der energetische Standard die gesetzlichen Anforderungen des GEG übertrifft und ein Energieberater die Maßnahme begleitet. Wer keine Förderung in Anspruch nehmen kann oder möchte, sollte zumindest die Handwerkerkosten von der Steuer absetzen.
*Wir haben die Kosten für eine Fassadensanierung sorgfältig recherchiert. Es handelt sich jedoch um Durchschnittswerte für eine erste Kalkulation. Je nach Region, Zustand der Fassade und ausgewählten Materialien können die tatsächlichen Kosten auch davon abweichen. Sicherheit über die Kosten erhalten Sie mit einem Handwerker-Angebot.
Den Nachlass gibt es für steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wozu unter anderem Wärmepumpen mit einer Anschlussleistung ab 4,2 kW zählen. ...
Antwort lesen »Den Einkommensbonus können Sie ohnehin nur für die selbst genutzte Wohneinheit nutzen. Im Einfamilienhaus sind das 30 Prozent von 30.000 ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Die Kombination von BEG-Zuschüssen und Steuerboni nach § 35 a/c EStG ist bei derselben Maßnahme nicht ...
Antwort lesen »Geht es um eine Einzelraumfeuerungsanlage, ist die Förderung leider nicht möglich. Hier können Sie nur den Steuerbonus für ...
Antwort lesen »Nach Angaben im Merkblatt zur Verwendungsnachweiserklärung über das BAFA-Portal müssen Sie erst einmal keine Zahlungsnachweise einreichen. ...
Antwort lesen »In Punkt 8.6 der aktuell gültigen BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Ebenso ist eine Kumulierung mit der steuerlichen Förderung nach § 35a ...
Antwort lesen »Eine Kombination ist hier nur möglich, wenn Sie Darlehen (KfW 261) und Zuschüsse (KfW 458 oder BAFA) für unterschiedliche Maßnahmen nutzen. ...
Antwort lesen »Richtwerte geben wir Ihnen im Beitrag "Was kostet die Fassadendämmung?". Eine konkrete Preisauskunft bekommen Sie darüber hinaus nur mit ...
Antwort lesen »In den Auslegungsfragen /Vollzugsempfehlungen / Hinweisen zur Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen der LAI ist eine genaue ...
Antwort lesen »Sofern es sich um ein unbeheiztes Treppenhaus handelt, können Sie die BEG-EM-Förderung für den Austausch der Tür nutzen. Mit diesem ...
Antwort lesen »Die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung sind in der BEG-EM-Richtlinie unter Punkt 8.3.1. separat aufgeführt. Sie lassen sich also ...
Antwort lesen »Ändert sich die Anzahl der Wohnungen, müssen Sie den Antrag aller Voraussicht nach stornieren und neu stellen. Den Effizienzbonus könnten ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie können die Fassaden des Gebäudes unterschiedlich stark dämmen und auch nur für einen Teil der Maßnahme ...
Antwort lesen »Unseren Informationen zur Folge handelt es sich bei dem Buderus Heizkessel G115-21 RE um einen Niedertemperaturkessel. Als solcher ist er ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie die Arbeiten selbst erledigen. Sie benötigen allerdings die Abnahme von einem Schornsteinfeger. Außerdem empfehlen ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Förderung der Heizung allein beantragen. Sie beantragen die Basisförderung (30 %), den Effizienzbonus für ...
Antwort lesen »Bei einem Spalt von zwei bis drei Zentimetern sind vor Ort weitere Untersuchungen nötig. Nur so lässt sich feststellen, ob eine ...
Antwort lesen »Nachträglich ist das bei einem Neubau leider nicht mehr möglich. Wir empfehlen Ihnen daher den Kontakt zu Ihrer Bank. Unter Umständen ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie Fördermittel vom BAFA oder vom Finanzamt. Über das BAFA erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 bis 20 ...
Antwort lesen »Geht es um eine energetische Sanierung zu einem Effizienzhaus-Standard (40, 55, 70, 80 oder Denkmal) kommt die KfW-Förderung 261 infrage. ...
Antwort lesen »Als Vermieter können Sie die über die Förderung hinausgehenden Kosten steuerlich geltend machen. Wir empfehlen, das mit Ihrem Steuerberater ...
Antwort lesen »Laut Paragraf 17 des Hamburger Klimaschutzgesetzes müssen Sie 15 Prozent des Wärmebedarfs regenerativ decken. Der Wärmebedarf ist dabei der ...
Antwort lesen »In der beschriebenen Konstellation handelt es sich um eine Wohnungseigentümergemeinschaft mit zwei Wohnungen. Die Förderung sollten Sie ...
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