Bei der Auswahl neuer Fenster werden Hausbesitzer durch eine Vielzahl von Kennwerten wie U-Wert, g-Wert oder Psi-Wert verwirrt. Deshalb wird die Entscheidung für einen Fenstertausch oft vertagt. Das Energy-Label für Fenster soll das ändern und für Hausbesitzer auf einen Blick deutlich machen, wie es um die Eigenschaften des neuen Fensters bestellt ist. Das ift Rosenheim ist eine neutrale Prüf-, Forschungs- und Zertifizierungsstelle für alle Bauteile der Gebäudehülle sowie Innentüren und Tore und hat das Energy-Label für Fenster entwickelt. Dipl.-Ing. Jürgen Benitz-Wildenburg erklärt im Interview, welche Informationen Hausbesitzer dem Fenster-Label entnehmen können:
Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Benitz-Wildenburg: Mit einer "verbraucherfreundlichen" energetischen Kennzeichnung sollen alle energetischen Einflüsse des Fensters übersichtlich dargestellt werden. Energiegewinne, Energieverluste und auch die Tageslichtausbeute müssen ausgewogen berücksichtigt werden. Neben dem Verhalten im Winter (Heizfall) ist auch das sommerliche Verhalten (Kühlfall) zu bewerten. Die Kennzeichnung berücksichtigt daher folgende Faktoren:
Das Energy-Label selbst ähnelt in der Optik den schon bekannten Energielabeln an Elektrogeräten wie Kühlschränken und Waschmaschinen. Das macht es für Verbraucher leicht. Das Fenster-Label enthält folgende technische Angaben:
Effizienzklassen von A bis G
Das energetische Verhalten ist mit der Einteilung in Stufen angegeben. In Stufe A sind hoch wärmedämmende Elemente bzw. Elemente mit hoch effizientem Sonnenschutz anzutreffen, welche die derzeitige Spitze im Fenstermarkt markieren. Die Klassen B und C markieren sehr gute und gute Eigenschaften. In der Klasse D sind Fenster anzutreffen, welche in Deutschland noch als Basisfenster einsetzbar sind. Darunter sind Klassen zu finden, welche in Bezug auf die wärmetechnischen Eigenschaften nur noch begrenzte Einsatzmöglichkeiten auf dem deutschen Markt haben.
Einstufung EPH - Effizienz des Fensters im Winterfall
Als Ergebnis einer Gebäudesimulationsrechnung mit dem Fenster erhält man für den Winterfall einen Zahlenwert für die "Energy Performance". Dieser ermöglicht eine Einstufung in die Energieeffizienzklasse für den Winterfall. Schwerpunkte sind hier Luftdichtheit, U-Wert, solare Zugewinne.
Einstufung EPC – Effizienz des Fensters im Sommerfall
Auch für den Sommerfall erhält man einen Zahlenwert für die "Energy Performance. Schwerpunkt ist hier der Sonnenschutz.
Zahlenwert aus Berechnung für EPH
Hier ist das Ergebnis der Simulationsrechnung für den Winterfall und somit die Basis für die Einstufung angegeben.
Zahlenwert aus Berechnung für EPC
Hier ist das Ergebnis der Simulationsrechnung für den Sommerfall und somit die Basis für die Einstufung angegeben.
Tageslichtangebot im Winter [%]
Durch ein neues Fenster mit entsprechendem Glasprodukt werden meist auch Veränderungen in der Tageslichtausbeute einhergehen. Als Basis (100 %) der Angabe des Tageslichtangebots ist hier ein normales Zweifach-Isolierglas ohne Beschichtung gewählt (Zeitraum bis ca. Mitte der 1990'er üblich), wie es häufig bei Sanierungen ersetzt wird.
Tageslichtangebot im Sommer [%]
Durch die Verwendung eines Sonnenschutzsystems oder von Sonnenschutzgläsern verringert sich das Tageslichtangebot im Sommer. Somit wird eine mögliche Überhitzung der Räume und damit entsprechende Kühllasten vermieden.
Luftdichtheitsklasse nach EN 12207
Mögliche Klassen 2 (verhältnismäßig undicht), 3 (verhältnismäßig dicht), 4 (sehr dicht)
UW-Wert in W/m²K
Der U-Wert gibt Auskunft über den Wärmestandard eines Bauteils. Der Wärmedurchgangskoeffizient des Fensters (Uw-Wert, früher k-Wert) ist die wichtigste Kenngröße zur Bestimmung der Wärmeverluste.
g-Wert in Prozent der Verglasung als Maß für die Energiezugewinne
Damit werden die sogenannten "solaren Gewinne" berücksichtigt. Diese entstehen, indem die Sonne durch die Verglasung in den Raum gelangt und diesen erwärmt. Bei Energiegewinnfenstern oder Passivhausfenstern sind die solaren Gewinne größer als die Verluste, so dass hier ein negativer Energieverbrauch, also ein Energiegewinn, entsteht.
gt- bzw. Fc-Wert für die Charakterisierung des vorhandenen Sonnenschutzsystems
Falls gilt: g gleich gt / Fc gleich 1, ist kein Sonnenschutz am Fenster vorhanden.
In diesem Fall bekommen Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent. Anrechenbar sind dabei die Kosten der Biomasseheizung und die ...
Antwort lesen »Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahme zu beantragen, wenn die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie können die BAFA-Förderung und den Steuerbonus (§ 35c) parallel in Anspruch nehmen, wenn Sie die Kosten eindeutig ...
Antwort lesen »Möchten Sie die geförderte Maßnahme in Eigenleistung erbringen, können Sie auf die aufschiebende Bedingung verzichten (siehe 1.7 BEG ...
Antwort lesen »Generell ist es möglich, die Anlage mit Frostschutzmittel zu betreiben, um Frostschäden im Winter zu verhindern. Üblich ist das allerdings ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie die Förderung der Solarthermieanlage. Diese gibt es auch unabhängig von der Heizung. Wichtig ist, dass Sie die ...
Antwort lesen »Die Kosten für die Erstellung der technischen Projektbeschreibung und des technischen Projektnachweises (TPB und TPN) sind im Zuge der ...
Antwort lesen »In diesem Fall verweist die BEG-EM-Richtlinie auf Anlage 7 des GEG. Unter der Fußnote 4 sind Sonderverglasungen dabei wie folgt ...
Antwort lesen »Eine Übersicht über förderbare Heizsysteme finden Sie in der Liste der förderfähigen Wärmepumpen mit Prüf-/Effizienznachweis. Ab Seite 20 ...
Antwort lesen »In diesem Fall ist kein Energieberater nötig. Das gilt auch für die Förderung der Wärmepumpe. Wir empfehlen Ihnen aber, einen ...
Antwort lesen »Da es sich in diesem Fall um eine Brandschutzvorgabe handelt, ist eine Entscheidung nicht von der Zustimmung des Nachbarn abhängig. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich vermutlich nicht um Schimmel, sondern um Schmutz/Staub, der sich beim Lüften an der Wand absetzt. Experten ...
Antwort lesen »Ohne die Antragsunterlagen zu kennen, lässt sich das nicht beurteilen. In der Regel können und konnten Sie die Förderung für mehrere ...
Antwort lesen »Den Geschwindigkeitsbonus bekommen Sie nur dann, wenn Sie eine eigene Immobilie als Haupt- oder Alleinwohnsitz selbst nutzen. Das müssen ...
Antwort lesen »Geht es um Denkmalschutz, dürfen die zuständigen Ämter auf Ihre Vorgaben bestehen. Fordert das Amt eine typische Ausfüllung mit ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW wird der Kreditbetrag auf Basis der förderfähigen Kosten der zugrunde liegenden KfW-Zuschusszusage beziehungsweise der ...
Antwort lesen »Generell können Sie die Förderung gemeinsam mit einem Antrag beantragen. Das muss der Eigentümer der Immobilie erledigen. Handelt es sich ...
Antwort lesen »Das ist in der Regel möglich. In diesem Fall wirkt die Decke als zusätzlicher Wärmespeicher. Das ist vor allem bei Betondecken der Fall und ...
Antwort lesen »Günstig und vergleichsweise sicher ist hier eine kappilaraktive Dämmung mit Calciumsilikat-Platten oder Ähnlichem. Diese kleben Sie von ...
Antwort lesen »Ohne genaue Kenntnis von der Anlage ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Wir raten aber Folgendes: Lassen Sie sich von ...
Antwort lesen »Üblich ist es, Rechnungen nach erbrachter Leistung zu stellen. In der Regel können Sie hier aber nach individueller Absprache verfahren. So ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Sie den Bonus nicht bekommen. Denn nach Aussage der KfW kommt der Ergänzungskredit nur zusätzlich zu einer ...
Antwort lesen »Handelt es sich generell um eine förderbare Maßnahme und haben Sie dafür keine anderen Fördermittel in Anspruch genommen bzw. bekommen, ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht der Fall ist. Denn beide Maßnahmen sind nicht miteinander verbunden. Würden Sie das im Zuge der ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zur Förderung des Fernwärmeanschlusses. Diesen beantragen Sie vor ...
Antwort lesen »Zur Förderung für Scheitholzkessel bekommen Sie aktuell Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent. Zudem können Sie einen pauschalen ...
Antwort lesen »Geht es um die Umwidmung zu Wohnraum, können Energieberater für Wohngebäude, die erforderlichen Bestätigungen erstellen. Infrage kommt ...
Antwort lesen »Aktuell gibt es hier keine Einschränkungen. Sie können die Anlagen nach gültigem Recht so lange nutzen und betreiben, bis es zu einem ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie bekommen auch in diesem Fall die Förderung der Energieberatung und profitieren vom iSFP-Bonus, wenn Sie eine ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW gilt die Möglichkeit zur Kombination rückwirkend für alle Anträge, die ab 01.01.2024 bei der KfW eingegangen sind und ...
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