Um die Erneuerung der denkmalgeschützten Fenster kommen Eigentümer:innen auch in Sachen Komfort nicht herum: Denn die früher üblichen Einfachverglasungen lassen einen eiskalten Luftzug ins Haus, gegen den man kaum anheizen kann. Verzogene Rahmen tun ihr Übriges, Zugluft ist damit an der Tagesordnung. Eine Lösung für dieses gravierende Problem bieten spezialisierte Fenster- und Fassadenfachbetriebe. Sie können Fenster nachbilden, die bei der Optik ganz nah am Original liegen, gleichzeitig aber viel energiesparender, sicherer und komfortabler sind - stets im Einklang mit dem Denkmalschutz.
Fenstersanierung im Denkmalschutz: Wenn nicht original, dann zumindest originalgetreu
Ziel des Denkmalschutzes ist immer der Erhalt des Originals. Wenn dies nicht sinnvoll bzw. machbar ist, müssen Fenster-Lösungen umgesetzt werden, die überwiegend dem historischen Vorbild entsprechen. Dies gilt in der Regel sowohl für die Art der Konstruktion, als auch für die verwendeten Materialien, die Profilierung, die Oberflächenbehandlung sowie die Art der Montage der Fenster. Bei Energieeffizienz, Sicherheit und Komfort darf hingegen aus den Vollen geschöpft werden. Es gibt Lösungen von gut und preiswert bis hin zu High-end-Varianten in Form von perfekt ausgebildeten Fenster-Nachbauten. Diese bieten eine verbesserte Wärmedämmung, einen erhöhten Schallschutz, sie sind leicht zu öffnen und zu schließen und auch Einbrecher haben an ihnen keine Freude mehr.
Diese Fenster-Lösungen sind im Denkmalschutz möglich
Fenster-Sanierung von Denkmalbehörde genehmigen lassen
Bevor Eigentümer:innen sich an die Modernisierung der Fenster heranwagen, sollte auf jeden Fall das Gespräch mit der zuständigen Denkmalbehörde gesucht werden. Diese muss die Fenster-Sanierung nach Prüfung aller Unterlagen erst noch genehmigen.
Die Kosten der Sanierung kann eine Förderung deutlich reduzieren: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sieht auch Zuschüsse und günstige Förderkredite für denkmalgeschützte Gebäude vor. Die Förderung für neue Fenster wird auch unter Denkmalschutz gewährt, der maximal erlaubte U-Wert liegt bei 1,4 W/m²K, für Fenster mit echten glasteilenden Sprossen sowie beim Scheibentausch (Ertüchtigung der Fenster) bei 1,6 W/m²K.
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Nach § 71j GEG ist es möglich, vorerst eine fossile Heizungsanlage einzubauen, auch wenn diese die Vorgaben des § 71 GEG nicht erfüllt. ...
Antwort lesen »Um den Einkommensbonus zur Förderung der Heizung zu bekommen, darf das Haushaltseinkommen nicht über 40.000 Euro liegen. Hier zählen alle ...
Antwort lesen »Bei einer Sanierung nimmt der Energieberater mit der Fachplanung und Baubegleitung eine übergeordnete Stellung ein. Er kontrolliert die ...
Antwort lesen »Dafür benötigen Sie einen Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste. Möchten Sie die Förderung für neue Dachfenster ohne ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen sowohl das Modell der Wärmepumpe wie auch den Handwerker wechseln. Achten Sie darauf, dass die neue ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW spielt das Alter des Grundbuchauszugs grundsätzlich keine Rolle. Wichtig ist aber, dass er die Eigentumsverhältnisse ...
Antwort lesen »Zur ersten Frage: Das ist korrekt. Wenn Sie das Gebäude ausbauen und beheizen, darf der Ht-Wert nicht schlechter sein als der 1,2-fache ...
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Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist das kein Problem. Sie können zuerst den Bauantrag stellen und dann die Förderung beantragen. Wichtig ist, ...
Antwort lesen »Mit dem Austausch des Ölofens und dem Heizen mit regenerativen Energieträgern erfüllen Sie bereits zwei wichtige Voraussetzungen für den ...
Antwort lesen »Hier handelt es sich um zwei getrennte Vorgänge, für die Sie unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel beantragen können. Zum einen ...
Antwort lesen »Neben den Kosten der geförderten Anlagen lassen sich bei der Förderung auch Kosten von Umfeldmaßnahmen anrechnen. Dazu gehören unter ...
Antwort lesen »Voraussetzung ist der Austausch von funktionstüchtigen Gas-, Biomasse-, Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen. Fachhandwerker ...
Antwort lesen »Da das Haus nicht geteilt ist, haben Sie nach unserem Verständnis ein ungeteiltes Mehrfamilienhaus. Hierfür stellen Sie einen gemeinsamen ...
Antwort lesen »Installieren Sie eine Wärmepumpen-Anlage für das gesamte Haus, können Sie Kosten in Höhe von 113.000 Euro ansetzen. Für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Grundsätzlich spricht nichts gegen eine Dünnschicht-Fußbodenheizung. Denn genau wie die Trockenestrich-Fußbodenheizung verfügt auch diese ...
Antwort lesen »Entscheiden Sie sich für den Steuerbonus für die Sanierung nach § 35 c EStG, ist kein Energieberater für die Antragstellung erforderlich. ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, sofern Sie eine BEG-Förderung für die neuen Türen beantragen. Denn diese ist Voraussetzung, um den ...
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Antwort lesen »Fördermittel beantragen Sie immer für das gesamte Gebäude, wenn es sich um Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum oder um ein ungeteiltes ...
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Antwort lesen »Wenn Sie einen Fördervertrag stornieren und einen identischen Förderantrag erneut stellen, ist eine Sperrfrist von 6 Monaten einzuhalten. ...
Antwort lesen »Möchten Sie jetzt ein Tor oder eine Tür austauschen, müssen Sie einen neuen Antrag nach den neuen Förderbedingungen stellen. Das lässt sich ...
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Antwort lesen »Relevant für die Förderung der Heizungsoptimierung ist, dass die bestehende Anlage mindestens zwei Jahre alt sein muss. Das ist in Ihrem ...
Antwort lesen »Anzusetzen ist hier eine Temperatur von 0,573 °C (gilt für Ti=20°C; Tme=9,7°C; Te=-10°C). Ist das Grundwasser flacher als drei Meter, ...
Antwort lesen »Zur Herstellung von Hanfdämmstoffen sind teilweise Zusatzstoffe wie Imprägnierungen (Feuchteschutz), Polyesterstützfasern (Stabilität) und ...
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