1. Zuschuss für neue Fenster vom BAFA
Wer die neuen Fenster mit eigenen finanziellen Mitteln saniert, kann beim BAFA einen Zuschuss für einzelne Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle beantragen. Der Zuschuss beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 5 Prozent ist möglich, wenn der Fenstertausch als Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten war = iSFP-Bonus. Maximal sind also 20 Prozent Zuschuss möglich.
Für diese Förderung ist die Einbindung eines Energieberaters immer Pflicht. Für die entstehenden Kosten gibt es den Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung in Höhe von 50 Prozent. Die förderfähigen Kosten für einzelne Sanierungsmaßnahmen sind pro Jahr auf 30.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Liegt ein Sanierungsfahrplan vor, erhöhen sie sich auf 60.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit. Der maximal mögliche Zuschuss beträgt damit 12.000 Euro.
--> Wichtig zu wissen: Der Zuschuss für neue Fenster muss vor Beginn der Sanierung beim BAFA beantragt werden! Eigentümer benötigen dafür einen Energie-Effizienz-Experten sowie einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung. --> BAFA-Förderung richtig beantragen
2. KfW-Ergänzungskredit zur Finanzierung neuer Fenster
Kombiniert werden kann die Zuschussförderung mit einem KfW-Ergänzungskredit. Für die Finanzierung förderfähiger Ausgaben stehen maximal 120.000 Euro KfW-Förderkredit pro Wohneinheit zur Verfügung. Wer das Wohneigentum selbst nutzt und ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro hat, erhält für seine Wohneinheit zusätzlich eine Zinsverbilligung von bis zu 2,5 Prozentpunkten. Der KfW-Ergänzungskredit kann nur in Kombination mit einer Zuschusszusage des BAFA für den Fenstertausch über eine Bank/Sparkasse der Wahl beantragt werden. Es gilt eine maximale Abruffrist von 36 Monaten.
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Voraussetzungen für die Förderung neuer Fenster:
Zu den förderfähigen Kosten gehören (neben Fenstern, Einbau und Abdichtung) nicht nur Putz- und Malerarbeiten um die Fenster, sondern auch Einbau oder Erneuerung von Rollläden oder außenliegenden bzw. zwischen den Scheiben liegenden Sonnenschutzvorrichtungen. Auch neue Fensterbänke können mitgefördert werden.
Auch Eigenleistungen sind förderfähig - allerdings nur die Materialkosten, die in direktem Zusammenhang mit der Sanierungsmaßnahme stehen. Eigenleistungen bei Umfeldmaßnahmen werden nicht gefördert
---> Wichtig zu wissen: Für die Förderung ist die Einbindung eines Energieberaters / Sachverständigen Pflicht! Zugelassen sind alle Sachverständigen, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes geführt sind.
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3. Kredit von der KfW - Förderung für eine Sanierung zum Effizienzhaus:
Soll der Fenstertausch nicht als Einzelmaßnahme, sondern im Rahmen einer Komplettsanierung erfolgen, kann eine Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus beantragt werden. Zur Verfügung steht dafür das KfW-Programm 261 (Förderkredit mit Tilgungszuschuss).
Für eine Komplettsanierung wird in diesem Förderprogramm neben einem
zinsgünstigem Kredit (maximal 150.000 Euro) zusätzlich ein
Tilgungszuschuss (maximal 20 Prozent) bereitgestellt. Insgesamt ist so
eine Förderung von 20 bis maximal 45 Prozent der förderfähigen Kosten
möglich - je nach erreichtem Effizienzhaus-Niveau. Auch hier ist
Einbindung eines Energieberaters Pflicht. --> KfW-Förderung richtig beantragen
4. Alternative zur Förderung: Steuerbonus für Sanierungskosten
Wer den Fenstertausch aus eigenen Mitteln finanziert und keine Förderung beantragt, kann den Steuerbonus für Sanierungskosten
nutzen. Diese Steuerermäßigung lohnt sich vor allem für Eigentümer mit
recht hoher Einkommensteuer. Verteilt auf drei Jahre wird die
Einkommensteuer reduziert, was - je nach Steuerschuld - bis zu 20
Prozent der Sanierungskosten abdecken kann. Die technischen
Mindestanforderungen entsprechen denen der Förderung und müssen von
einem Fachbetrieb bescheinigt werden. Ein Energieberater ist nicht
Pflicht.
Nach § 71j GEG ist es möglich, vorerst eine fossile Heizungsanlage einzubauen, auch wenn diese die Vorgaben des § 71 GEG nicht erfüllt. ...
Antwort lesen »Um den Einkommensbonus zur Förderung der Heizung zu bekommen, darf das Haushaltseinkommen nicht über 40.000 Euro liegen. Hier zählen alle ...
Antwort lesen »Bei einer Sanierung nimmt der Energieberater mit der Fachplanung und Baubegleitung eine übergeordnete Stellung ein. Er kontrolliert die ...
Antwort lesen »Dafür benötigen Sie einen Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste. Möchten Sie die Förderung für neue Dachfenster ohne ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen sowohl das Modell der Wärmepumpe wie auch den Handwerker wechseln. Achten Sie darauf, dass die neue ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW spielt das Alter des Grundbuchauszugs grundsätzlich keine Rolle. Wichtig ist aber, dass er die Eigentumsverhältnisse ...
Antwort lesen »Zur ersten Frage: Das ist korrekt. Wenn Sie das Gebäude ausbauen und beheizen, darf der Ht-Wert nicht schlechter sein als der 1,2-fache ...
Antwort lesen »Erfüllen Sie die technischen Mindestvoraussetzungen (U-Wert von 0,14 W/m²K oder besser), können Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist das kein Problem. Sie können zuerst den Bauantrag stellen und dann die Förderung beantragen. Wichtig ist, ...
Antwort lesen »Mit dem Austausch des Ölofens und dem Heizen mit regenerativen Energieträgern erfüllen Sie bereits zwei wichtige Voraussetzungen für den ...
Antwort lesen »Hier handelt es sich um zwei getrennte Vorgänge, für die Sie unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel beantragen können. Zum einen ...
Antwort lesen »Neben den Kosten der geförderten Anlagen lassen sich bei der Förderung auch Kosten von Umfeldmaßnahmen anrechnen. Dazu gehören unter ...
Antwort lesen »Voraussetzung ist der Austausch von funktionstüchtigen Gas-, Biomasse-, Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen. Fachhandwerker ...
Antwort lesen »Da das Haus nicht geteilt ist, haben Sie nach unserem Verständnis ein ungeteiltes Mehrfamilienhaus. Hierfür stellen Sie einen gemeinsamen ...
Antwort lesen »Installieren Sie eine Wärmepumpen-Anlage für das gesamte Haus, können Sie Kosten in Höhe von 113.000 Euro ansetzen. Für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Grundsätzlich spricht nichts gegen eine Dünnschicht-Fußbodenheizung. Denn genau wie die Trockenestrich-Fußbodenheizung verfügt auch diese ...
Antwort lesen »Entscheiden Sie sich für den Steuerbonus für die Sanierung nach § 35 c EStG, ist kein Energieberater für die Antragstellung erforderlich. ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, sofern Sie eine BEG-Förderung für die neuen Türen beantragen. Denn diese ist Voraussetzung, um den ...
Antwort lesen »Eine Energieberatung ist nicht erforderlich. Planen Sie Maßnahmen an der Gebäudehülle, bekommen Sie mit einer geförderten Energieberatung ...
Antwort lesen »Um den Steuerbonus für die Sanierung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie die Maßnahme von einem Fachunternehmen erledigen lassen. ...
Antwort lesen »Fördermittel beantragen Sie immer für das gesamte Gebäude, wenn es sich um Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum oder um ein ungeteiltes ...
Antwort lesen »Sie können den Energieberater jederzeit wechseln. Wurde der Sanierungsfahrplan abgeschlossen, können Sie diesen auch zur Förderung von ...
Antwort lesen »Bleibt der Bereich unter dem Schiefer von Außenluft durchströmt, gibt es keine Bedenken. Denn in diesem Fall kann eventuell in die Wand ...
Antwort lesen »Wenn Sie einen Fördervertrag stornieren und einen identischen Förderantrag erneut stellen, ist eine Sperrfrist von 6 Monaten einzuhalten. ...
Antwort lesen »Möchten Sie jetzt ein Tor oder eine Tür austauschen, müssen Sie einen neuen Antrag nach den neuen Förderbedingungen stellen. Das lässt sich ...
Antwort lesen »Die Förderung der Wärmepumpe kann nur der Eigentümer/ die Eigentümerin selbst über das KfW-Portal beantragen. Lebt Ihre Tochter als ...
Antwort lesen »Relevant für die Förderung der Heizungsoptimierung ist, dass die bestehende Anlage mindestens zwei Jahre alt sein muss. Das ist in Ihrem ...
Antwort lesen »Anzusetzen ist hier eine Temperatur von 0,573 °C (gilt für Ti=20°C; Tme=9,7°C; Te=-10°C). Ist das Grundwasser flacher als drei Meter, ...
Antwort lesen »Zur Herstellung von Hanfdämmstoffen sind teilweise Zusatzstoffe wie Imprägnierungen (Feuchteschutz), Polyesterstützfasern (Stabilität) und ...
Antwort lesen »Führen die Leitungen durch Bereiche mit anderen Temperaturen, führt das dazu, dass diese Wärme aufnehmen oder abgeben. In der kalten ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort