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02.01.2024
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Förderung für neue Fenster und Fenstertausch

Zuschuss, günstiger Förderkredit, Steuerbonus - die Details

Sowohl als Einzelmaßnahme als auch im Zuge einer kompletten Sanierung werden neue Fenster gefördert - je nach Maßnahme entweder als Zuschuss vom BAFA oder als Kredit von der KfW. Alternativ ist ein Steuerbonus möglich. Das gilt auch für die so genannte Ertüchtigung der Fenster, also den Austausch der Fensterscheiben. Alle Infos und Tipps zur Förderung für neue Fenster.

Spielzeughaus auf 100-Euro-Scheinen
Die Fenster sollen erneuert werden? Eigentümer werden dabei mit einer Förderung unterstütztFoto: KfW-Bildarchiv / Fotoagentur: photothek.net

1. Zuschuss für neue Fenster vom BAFA
Wer die neuen Fenster mit eigenen finanziellen Mitteln saniert, kann beim BAFA einen Zuschuss für einzelne Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle beantragen. Der Zuschuss beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 5 Prozent ist möglich, wenn der Fenstertausch als Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten war = iSFP-Bonus. Maximal sind also 20 Prozent Zuschuss möglich.

Für diese Förderung ist die Einbindung eines Energieberaters immer Pflicht. Für die entstehenden Kosten gibt es den Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung in Höhe von 50 Prozent. Die förderfähigen Kosten für einzelne Sanierungsmaßnahmen sind pro Jahr auf 30.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Liegt ein Sanierungsfahrplan vor, erhöhen sie sich auf 60.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit. Der maximal mögliche Zuschuss beträgt damit 12.000 Euro.

--> Wichtig zu wissen: Der Zuschuss für neue Fenster muss vor Beginn der Sanierung beim BAFA beantragt werden! Eigentümer benötigen dafür einen Energie-Effizienz-Experten sowie einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung. --> BAFA-Förderung richtig beantragen

2. KfW-Ergänzungskredit zur Finanzierung neuer Fenster
Kombiniert werden kann die Zuschussförderung mit einem KfW-Ergänzungskredit. Für die Finanzierung förderfähiger Ausgaben stehen maximal 120.000 Euro KfW-Förderkredit pro Wohneinheit zur Verfügung. Wer das Wohneigentum selbst nutzt und ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro hat, erhält für seine Wohneinheit zusätzlich eine Zinsverbilligung von bis zu 2,5 Prozentpunkten. Der KfW-Ergänzungskredit kann nur in Kombination mit einer Zuschuss­zusage des BAFA für den Fenstertausch über eine Bank/Sparkasse der Wahl beantragt werden. Es gilt eine maximale Abruffrist von 36 Monaten.


Schritt-für-Schritt-Anleitung zur maximalen Förderung für neue Fenster: Jetzt interaktives eBook mit allen Förder-Infos holen und sofort loslegen!
Voraussetzungen für die Förderung neuer Fenster:

  • Fenster werden schon mit einem mittleren Dämmwert von 0,95 W/m²K (für Dachfenster 1,0 W/m²K) gefördert, zu beachten ist dabei aber, dass dieser Wert des Gesamtfensters aus der Qualität des Glases, des Rahmens und der Glasabstandhalter berechnet werden muss. In vielen Angeboten wird standardmäßig nur der Dämmwert des Glases genannt. Lassen Sie sich immer alle Bestandteile des Angebots schriftlich geben, auch die energetischen Details!
  • Für die sogenannte Ertüchtigung von Fenstern, also zum Beispiel den Scheibentausch, gilt ein U-Wert von 1,3 W/m²K.
  • Der Dämmwert der Außenwand beziehungsweise des Daches muss besser sein als der Dämmwert des neuen Fensters. Wenn dies nicht der Fall ist, besteht eine erhöhte Gefahr von Tauwasserbildung an den Außenwänden. Wenn nötig, sollte also gleichzeitig mit der Fenstererneuerung auch der Dämmwert der Außenwände mit einer Fassadendämmung verbessert werden.
  • Neue Fenster sind immer dichter als alte Fenster und müssen auch luftdicht eingebaut werden. Das bedeutet, wo sich früher Gebäude "von selbst" gelüftet haben, tun sie das mit neuen Fenstern nicht mehr. Es muss daher ein Lüftungskonzept erstellt werden, mit dem die Mindestlüftung zum Schutz vor Gebäudeschäden sichergestellt bzw. nachgewiesen wird. Nach dem Einbau neuer Fenster sollten Sie am besten mit einem Hygrometer die Luftfeuchtigkeit messen, um Ihr Lüftungsverhalten anzupassen.
  • Fenster werden schon seit langer Zeit mit dem Dämmwert für das Gesamtfenster bewertet (Uw-Wert), der Dämmwert des Glases (Ug-Wert) allein ist nicht ausreichend. Die Glasabstandhalter spielen in der Gesamtbilanz eine große Rolle, fragen Sie daher unbedingt nach einer Ausführung mit "warmer Kante" oder thermisch verbessertem Randverbund.

Zu den förderfähigen Kosten gehören (neben Fenstern, Einbau und Abdichtung) nicht nur Putz- und Malerarbeiten um die Fenster, sondern auch Einbau oder Erneuerung von Rollläden oder außenliegenden bzw. zwischen den Scheiben liegenden Sonnenschutzvorrichtungen. Auch neue Fensterbänke sind förderfähig. Auch Eigenleistungen sind förderfähig - allerdings nur die Materialkosten, die in direktem Zusammenhang mit der Sanierungsmaßnahme stehen. Eigenleistungen bei Umfeldmaßnahmen werden nicht gefördert

---> Wichtig zu wissen: Für die Förderung ist die Einbindung eines Energieberaters / Sachverständigen Pflicht! Zugelassen sind alle Sach­verständigen, die in der Experten­liste für Förder­programme des Bundes geführt sind.


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3. Kredit von der KfW - Förderung für eine Sanierung zum Effizienzhaus:
Soll der Fenstertausch nicht als Einzelmaßnahme, sondern im Rahmen einer Komplettsanierung erfolgen, kann eine Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus beantragt werden. Zur Verfügung steht dafür das KfW-Programm 261 (Förderkredit mit Tilgungszuschuss). Für eine Komplettsanierung wird in diesem Förderprogramm neben einem zinsgünstigem Kredit (maximal 150.000 Euro) zusätzlich ein Tilgungszuschuss (maximal 20 Prozent) bereitgestellt. Insgesamt ist so eine Förderung von 20 bis maximal 45 Prozent der förderfähigen Kosten möglich - je nach erreichtem Effizienzhaus-Niveau. Auch hier ist Einbindung eines Energieberaters Pflicht. --> KfW-Förderung richtig beantragen

4. Alternative zur Förderung: Steuerbonus für Sanierungskosten
Wer den Fenstertausch aus eigenen Mitteln finanziert und keine Förderung beantragt, kann den Steuerbonus für Sanierungskosten nutzen. Diese Steuerermäßigung lohnt sich vor allem für Eigentümer mit recht hoher Einkommensteuer. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer reduziert, was - je nach Steuerschuld - bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten abdecken kann. Die technischen Mindestanforderungen entsprechen denen der Förderung und müssen von einem Fachbetrieb bescheinigt werden. Ein Energieberater ist nicht Pflicht.

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Quelle: energie-fachberater.de
 
 

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