Werden ausschließlich die Gläser saniert, lässt sich die Baustelle schneller abwickeln, zudem fällt weniger Schmutz und Lärm an. Haben Eigentümer:innen diese Option ins Auge gefasst, sollten sie sich von einem Energieberater unterstützen lassen. Auch für den bloßen Scheibenaustausch sind die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2020) bindend! Beträgt die Fläche der getauschten Scheiben mehr als zehn Prozent der Fensterfläche des Gebäudes, gelten die Vorgaben des GEG. Über Details wissen Energieberater und Sachverständige Bescheid. Sie können feststellen, ob die Rahmen der Fenster mit den Dichtungen und Beschlägen noch in Ordnung sind und sich eine Erneuerung der Verglasung rechnet.
Förderung für den Scheibentausch
Wer die Erneuerung der Verglasung professionell plant und sich gut beraten lässt, profitiert auch von der Förderung: Für die sogenannte Ertüchtigung der Fenster ist ein U-Wert von maximal 1,3 W/m²K Pflicht. Bezuschussst wird die Sanierung der Fenster mit einem (Tilgungs)Zuschuss von 20 bis 25 Prozent. Für die nötige Planung und Baubegleitung gibt es einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent. Arbeiten Energieberater und Handwerksbetrieb Hand in Hand können Eigentümer:innen sicher gehen, dass beim Glastausch Bauphysik, Wärmebrücken, Kondensatbildung und Gebrauchstauglichkeit beachtet werden.
Scheibentausch lohnt vor allem für Fenster Baujahr 1985 bis 1995
Der Glastausch kommt vor allem für Fensterrahmen in Frage, die in den späten achtziger und frühen neunziger Jahren mit Zweifach-Isoliergläsern eingebaut wurden. Ab 1995 wurden Zweifach-Verglasungen eingesetzt, die dank einer Silberbeschichtung auf der Scheibe und einer Argon-Gasfüllung im Zwischenraum etwa dreimal so gute Wärmedämmwerte (Ug-Wert 1,1 W/m²K) haben wie die Scheiben davor (Ug-Wert 2,7 – 3,0 W/m²K). Mit dem U-Wert sollten sich Eigentümer auch über den g-Wert des Glases informieren. Dieser zeigt an, wie viel kostenlose Sonnenenergie das Glas durchlässt. Ein guter Standard sind circa 60 Prozent. Bei großen Glasflächen zur Südseite hin kann dagegen ein Sonnenschutzglas sinnvoll sein, das einen bewusst niedrigen g-Wert von vielleicht 30 Prozent hat.
Was ist bei der Wahl der Fensterscheiben zu beachten?
Aus energetischer Sicht ist der Einbau von Dreifachisoliergläsern (Ug-Wert 0,7 W/m²K, g-Wert = 60 Prozent) am sinnvollsten. Das erfordert jedoch eine geeignete Rahmenkonstruktion, die ein Dreifachisolierglas mit mindestens 36 mm Gesamtglasdicke aufnehmen kann. Hinzu kommt das wesentlich höhere Gewicht einer Dreifachverglasung. Damit das höhere Gewicht statisch keine Probleme macht, sind stabile Beschläge notwendig. Bei Holzfenstern ist es je nach Zustand möglich, die Breite des Glasfalzes so anzupassen, dass sich Dreifachgläser einsetzen lassen. Grundsätzlich können Holzfenster, je nachdem wie die Scheibe im Rahmen versiegelt wurde, etwas mehr Montageaufwand verursachen als Kunststofffenster. Am besten funktioniert ein Glasaustausch bei Fenstern mit einer sogenannten Trockenverglasung, bei der sich die Dichtprofile einfach lösen lassen.
Energieeffizienz und Wohnkomfort mit neuer Verglasung
Neben einem beachtlichen Energieeinsparpotenzial bietet die Modernisierung der Gläser auch mehr Behaglichkeit in den Räumen. Kalte Oberflächen alter Verglasungen und das unangenehme Zuggefühl in der Nähe undichter Fenster gehören der Vergangenheit an.
Laut Datenblatt hat das Lüftungsgerät einen Wärmebereitstellungsgrad von 85 Prozent bei einer spezifischen elektrischen Leistungsaufnahme ...
Antwort lesen »In diesem Fall hilft aller Voraussicht nach nur eine feuchtetechnische Untersuchung mittels Probebohrung. Unter Umständen ist auch die ...
Antwort lesen »Ohne genaue Kenntnisse vom Gebäude ist eine fundierte Empfehlung in diesem Fall leider nicht möglich. Diese bekommen Sie aber von einem ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus für die Sanierung können Sie für jede durchgeführte Sanierungsmaßnahme in Anspruch nehmen, die gemäß den technischen ...
Antwort lesen »Nach Abschluss aller Maßnahmen benötigen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) von Ihrem Energieberater. Damit der Experte diese ...
Antwort lesen »In der geltenden Richtlinie zur Energieberatung für Wohngebäude ist eine Sperrfrist nicht vorgegeben. Aus diesem Grund sollte es möglich ...
Antwort lesen »Da die Heizung vor 2024 eingebaut wurde, ist in Bezug auf das Gebäudeenergiegesetz (aktueller Stand) nichts weiter zu beachten. Es gelten ...
Antwort lesen »Sie können hier Fördermittel für Maßnahmen im eigenen Haus beantragen. Das betrifft den Anschluss an das Wärmenetz (auch wenn dieser ...
Antwort lesen »In der BEG-EM-Richtlinie sind folgende Nachweise zur Förderung der Lüftung aufgeführt:Bestätigung eines Experten der ...
Antwort lesen »Geben Sie den Keller als beheizt an, ändern sich die Rahmenbedingungen und der spezifische Energiebedarf ist durch die höhere Fläche unter ...
Antwort lesen »Nein. Ein Sanierungsfahrplan ist keine Pflicht. Das Dokument zeigt allerdings auf, welche Sanierungsarbeiten an Ihrem Haus zu empfehlen ...
Antwort lesen »Die Dämmpflichten des GEG beziehen sich immer nur auf die tatsächlich behandelten Bauteile. Das heißt: Möchten Sie die Kellerwände dämmen, ...
Antwort lesen »Nach § 4 der 1. BImSchV dürfen Sie Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe, mit Ausnahme von Grundöfen und offenen Kaminen, die ab ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Wichtig ist nur, dass die Heizung die technischen Vorgaben der Fördergeber erfüllt und Ihr Budget zur Förderung der ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist hier beides möglich. Aus energetischer Sicht ist es günstiger, die Scheiben zu tauschen. Auf diese Weise verbessern Sie ...
Antwort lesen »Ob es sich bei einem Gebäude um besonders erhaltenswerte Bausubstanz handelt, entscheidet Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Diese stellt ...
Antwort lesen »Hier herrscht Uneinigkeit unter den Beratern. Generell sollten Sie aber bei der tatsächlichen Kubatur bleiben und den detailliert geplanten ...
Antwort lesen »Generell ist pro Haus ein Antrag auf Heizungsförderung zu stellen. Hier gibt es mehrere Sachverhalte. Zum einen erneuern Sie zweimal den ...
Antwort lesen »Befindet sich keine funktionstüchtige Heizung im Haus, bekommen Sie bei der Heizungsförderung maximal die Basis-Förderung und den ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, in diesem Jahr die bestehende Förderung zu stornieren und gleich danach eine neue Förderung bei der KfW zu ...
Antwort lesen »Die einfachste Lösung ist hier eine Warmwasserwärmepumpe. Diese nimmt warme Luft auf, entzieht ihr Energie und bläst sie dann abgekühlt in ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller, der die Garantie auf die Anlage gibt. Wichtig ist, dass Sie dessen Vorgaben ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der Heizung mehrmals beantragen. Die förderbaren Kosten stehen bei der Heizungsförderung seit 2024 allerdings nur ...
Antwort lesen »Das ist unabhängig voneinander. Relevant ist hier immer der Antragszeitpunkt. Sie können 2024 Fördergelder für Maßnahmen in Höhe von 60.000 ...
Antwort lesen »Das Fördervorhaben in ist in aller Regel nicht übertragbar, sodass der Zuschussempfänger sich nicht ändern kann. Wir gehen daher davon aus, ...
Antwort lesen »Zur Antragstellung der Förderung für die Energieberatung zum Erstellen des Sanierungsfahrplans sind nur die Eigentümer von Gebäuden selbst ...
Antwort lesen »Sanieren Sie ein Haus zum Effizienzhaus 85, müssen Sie Grenzwerte für den Primärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust einfüllen. ...
Antwort lesen »Als Teil der Wärmepumpe bekommen Sie die Förderung auch für den Heizstab. Sie erhalten die finanzielle Unterstützung in diesem Fall für ...
Antwort lesen »In diesem Fall benötigen Sie keinen Energieausweis. Das GEG gilt nur für Gebäude, die unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt ...
Antwort lesen »Auf diese Frage können wir Ihnen im Moment leider keine verbindliche Antwort geben. Welche Fördermittel aktuell zur Verfügung stehen, ...
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