Die Lärmbelastung, die durch den Einsatz von Schallschutzfenstern von den Ohren der Bewohner genommen wird, ist nicht zu unterschätzen: Dauerhafte Lärmbelästigung ist nicht nur nervig, sondern auch eine echte Belastung für die Gesundheit. Wild feiernde Nachbarn, hupende Autofahrer und dröhnende Flugzeuge rauben Bewohner:innen den letzten Nerv und die nötigen Stunden Schlaf. In Anbetracht einer permanenten, lauten Geräuschkulisse ist an Erholung praktisch nicht mehr zu denken.
Schallschutzfenster machen das Heim wieder zum Erholungsraum
Mit Schallschutzfenstern können sich Eigentümer ihren Erholungsraum wieder zurückerobern. Ihre spezielle Konstruktion lässt viel weniger Lärm ins Haus dringen, als das bei normalen Fenstern der Fall ist. Von der Verglasung über die Fensterflügel bis hin zum Blendrahmen und den Fugen zwischen Flügel und Blendrahmen ist alles auf optimale Schallreduktion ausgelegt. Bei der Verglasung ist der Scheibenaufbau mittels unterschiedlich dicker Scheiben asymmetrisch ausgeführt. Zusätzlich trägt der größere Abstand der Gläser zueinander zu einem verbesserten Schallschutz bei. Die Königsklasse sind Schallschutzfenster mit Verbundglas. Bei ihnen wird eine der zwei oder drei Wärmeschutz-Scheiben – wie ein "Sandwich" – aus zwei Einzelscheiben, die mit einer Schallschutzfolie verklebt sind, hergestellt. Außerdem verbessern mehrere Dichtungsebenen die Dichtigkeit und damit den Schallschutz des Fensters.
Bei Schallschutzfensters auf richtigen Einbau achten
Aber auch der richtige Einbau spielt eine wichtige Rolle: Im Fokus steht dann besonders die zwischen Fenster und Außenwand liegende Fuge. Wird sie korrekt ausgeführt und so die Erzeugung einer Schallbrücke vermieden, herrscht endlich Ruhe.
Für jeden Raum das passende Fenster
Um die Lärmbelastung im Rahmen zu halten, ist es nicht unbedingt nötig, gleich alle Fenster auszutauschen. Hochwirksame Schallschutzfenster sind vor allem in den Räumen des Hauses sinnvoll, in denen Ruhe gesucht wird - wie im Schlafzimmer, Arbeitszimmer oder auch im Wohnzimmer. In Küche oder Bad geht es grundsätzlich lebhafter zu, hier reichen Fenster mit entsprechend geringerer Schalldämmwirkung.
Schallschutzklassen: Wann kommt welches Schallschutzfenster zum Einsatz?
Schallschutzfenster sind in die Schallschutzklassen (SSK) 1 bis 6 unterteilt. Mit zunehmendem Schallschutz nimmt die Gesamtdicke der Fensterverglasung zu. Und je höher die Klasse, umso höher auch die Kosten für Schallschutzfenster. Je nach Wohnsituation und Einbauort können Eigentümer die passende Schallschutzklasse auswählen: Wer in einer reinen Anwohnerstraße lebt, ist mit Schallschutzklasse 1 gut beraten. Schallschutzfenster gegen Fluglärm sollten dagegen die höchste Schallschutzklasse 6 aufweisen.
Alten Rollladen nicht vergessen!
Ganz wichtig bei der Planung neuer Schallschutzfenster: Auf keinen Fall den alten Rollladen vergessen! Bleibt der nämlich unverändert, kann der Lärm trotz neuer Fenster über den alten, ungedämmten Rollladenkasten in die Wohnräume eindringen! Eigentümer können entweder eine spezielle Schallschutzeinlage in den vorhandenen Rollladenkasten einbauen oder sich für einen speziell gedämmten Rollladenaufsatzkasten entscheiden.
Ja, das gilt nach wie vor. Sie können im Laufe des Fördervorhabens zur schlechteren Stufe wechseln. Andersherum funktioniert das jedoch ...
Antwort lesen »Bei fachgerechter Ausführung ist die geplante Konstruktion möglich. Als Dampfbremse könnten Sie sich allerdings für eine feuchtevariable ...
Antwort lesen »Hier ist erst einmal mit keinen Auflagen zu rechnen. Möglicherweise muss die oberste Geschossdecke gedämmt werden, wenn diese frei ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwerttherme, wovon man bei dem Baujahr ausgehen kann, ist erst einmal nichts zu ...
Antwort lesen »Sofern Sie die Mindest-Investitionskosten (300 Euro seit 2024) übersteigen, bekommen Sie die Förderung auch für einzelne Fenster. ...
Antwort lesen »Die Förderung der Fassadendämmung bekommen Sie auch ohne die Dämmung der einen Orientierung. Denn diese gibt es für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Bei zwei Wohneinheiten können Sie insgesamt Kosten in Höhe von 45.000 Euro anrechnen. 30.000 Euro für die erste und 15.000 Euro für die ...
Antwort lesen »Der bereits beauftragte Energieberater kann die vorhandene Berechnung mit einem vergleichsweise geringen Aufwand anpassen und einen neuen ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung für neue Fenster bekamen Sie letztes Jahr leider nur, wenn Sie noch keine Maßnahme begonnen hatten. Auch in diesem ...
Antwort lesen »Die GEG-Vorgaben zur Dachsanierung betreffen immer nur die tatsächlich behandelten Bauteile. Sanieren Sie das erste Dach, müssen Sie durch ...
Antwort lesen »Beantragen Sie die Förderung der Dachdämmung, können Sie alle anfallenden Umfeldmaßnahmen ebenfalls mit angeben. Das heißt: Die Förderung ...
Antwort lesen »Beantragen Sie einen BEG-EM-Zuschuss für neue Fenster, liegt die Förderrate bei 15 Prozent. Bezogen auf die anrechenbaren Kosten von 82.000 ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizkosten, entscheidet der messbare Verbrauch. Bei allen anderen Kosten kommt es auf den Gemeinschaftsvertrag und die ...
Antwort lesen »Nach Anlage 7 GEG ist die Dämmung der Fassade Pflicht, wenn Sie Bekleidungen (Platten oder plattenartige Bauteile), Verschalungen, ...
Antwort lesen »Soll die Garage weiterhin größtenteils unbeheizt bleiben, ist eine Dämmung der Außenwände nicht nötig. Sinnvoll ist allerdings eine Dämmung ...
Antwort lesen »Relevant für den Einkommensbonus zur Heizungsförderung ist das Einkommen des selbst nutzenden Eigentümers. Außerdem ist das Einkommen eines ...
Antwort lesen »Das ist generell nicht erforderlich. Eine Pflicht zur Dämmung des Daches gibt es nur, wenn Sie auch Maßnahmen am Dach ausführen. Welche das ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der neuen Heizung auch beantragen, wenn Sie die Öltanks verkaufen. Möchten Sie den Bonus zum Heizungstausch ...
Antwort lesen »Das hängt von der Förderung der Wärmepumpe ab. Haben Sie keine Fördermittel oder nur die Basis-Förderung beantragt, können Sie die ...
Antwort lesen »Die Ausnahmen von der Austauschpflicht für Heizungen im GEG für Niedertemperatur- und Brennwertheizungen gelten sowohl für Öl- als auch für ...
Antwort lesen »Bei einem geförderten Heizungstausch kann auch die Fachfirma die Arbeiten planen und überwachen. Zudem sind Fachunternehmer in diesem Fall ...
Antwort lesen »Ist der Keller unbeheizt, geht weniger Wärme aus dem Erdgeschoss an diesen verloren. Das reduziert zum einen die Energiekosten. Zum anderen ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Relevant ist nicht, wann Sie die Arbeiten umsetzen, sondern in welchem Kalenderjahr Sie diese beantragen. Beachten Sie ...
Antwort lesen »Wenn Ihnen der Strom der PV-Anlage zur Verfügung steht (Mietanlage) und der Ertrag ausreicht, um den Energiebedarf der Warmwasserbereitung ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Dachsanierung erhalten Sie über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), den Steuerbonus für die Sanierung ...
Antwort lesen »Für den Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz bekommen Sie Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent der Kosten. Nach Rücksprache mit der KfW ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie zwar die Förderung der neuen Heizung. Den Geschwindigkeitsbonus erhalten Sie jedoch nicht. Denn dieser setzt ...
Antwort lesen »Hier gelten die Ableitbedingungen für Schornsteine aus der 1. BImSchV (Absatz 2 aus § 19 der 1. BImSchV). Die Austrittsöffnung muss demnach ...
Antwort lesen »Während Alteigentümer in vielen Fällen von der Austauschpflicht im GEG befreit sind, greift diese nach einem Eigentumsübergang. Die neuen ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Denn das GEG fordert hier einen bestimmten U-Wert. Diesen erreichen Sie immer mit dem gesamten Bauteilaufbau (neu und ...
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