04.01.2023
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Förderung für die Erneuerung der Haustür

Zuschuss erleichtert Finanzierung neuer Haustür

Wer seine Haustür erneuert und die alte Haustür durch eine neue ersetzt, verbessert die Energieeffizienz und oft auch den Einbruchschutz seines Hauses. Deshalb gibt es auch eine Förderung für die Erneuerung der Haustür! Belohnt wird der Haustürtausch mit einem Zuschuss vom BAFA. Das müssen Eigentümer:innen bei der Beantragung von Förderung beachten.

Holzhäuser auf Euroscheinen
Wer die Haustür erneuert, kann beim BAFA einen Zuschuss beantragenFoto: energie-fachberater.de

Zuschuss für eine neue Haustür
Wer die Erneuerung der Haustür nicht als Teil einer kompletten Sanierung durchführt, sondern als einzelne Sanierungsmaßnahme, hat bei der Förderung zwei Möglichkeiten:

  1. BAFA-Zuschuss für energiesparende Haustür: Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kann ein Zuschuss für eine neue Haustür beantragt werden. Damit die Förderung ausgezahlt werden kann, müssen die Kosten für die Sanierung mindestens 2.000 Euro hoch sein. Der Zuschuss beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 5 Prozent ist möglich, wenn eine neue Haustür als Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten war = iSFP-Bonus. Für die Förderung ist die Einbindung eines Energieberaters Pflicht. Für die entstehenden Kosten gibt es den Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung in Höhe von 50 Prozent.
  2. KfW-Zuschuss für einbruchhemmende Haustür: Wer bei der neuen Haustür vor allem auf Einbruchschutz setzt, kann dafür einen Zuschuss bei der KfW im "Programm Einbruchschutz – Investitions­zuschuss 455-E" beantragen. Die Kosten dafür müssen mindestens 500 Euro betragen. Der Zuschuss selbst ist gestaffelt: Für Kosten zwischen 500 Euro bis 1.000 Euro gibt es einen Zuschuss von 20 Prozent, für Kosten über 1.000 Euro bis 15.000 Euro beträgt der Zuschuss 10 Prozent. -> Achtung: Dieses Förderprogramm steht 2023 leider nicht zur Verfügung!

--> Was ist wichtig zu wissen in Sachen Zuschuss für die neue Haustür? Unsere FAQ beantworten die wichtigsten Fragen.

--> Was muss ich zur Antragstellung wissen? 

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Förderkredit für eine Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
Um einen KfW-Effizienzhaus-Standard zu erreichen, ist in der Regel eine umfangreiche energetische Sanierung notwendig. Dafür wird im Programm 261 neben einem zinsgünstigen Kredit (maximal 150.000 Euro) zusätzlich ein Tilgungszuschuss (maximal 20 Prozent) ausgezahlt. Alle Details zur BEG-Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus finden Sie hier.

Bedingungen für die Förderung bei Erneuerung der Haustür
Wer eine Förderung beantragt, muss bei der Sanierung die technischen Mindestanforderungen von KfW bzw. BAFA erfüllen. Für die Förderung darf die Haustür einen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) von 1,3 W/(m²∙K) nicht überschreiten. Bei einbruchhemmenden Haustüren ist zusätzlich die Widerstandsklasse RC2 oder besser Voraussetzung für den Zuschuss. Darüber hinaus sollte der U-Wert der Außenwand besser sein als der der neuen Haustür. Die Förderung muss vor Beginn der Sanierung beantragt werden und der Energieberater/Sachverständige muss in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes gelistet sein.

Förderung auch für Überarbeitung der alten Haustür
Die Förderung kann auch für die so genannte Ertüchtigung der Haustür beantragt werden. Dazu gehören Neuverglasung, Überarbeitung von Rahmen und Flügel, Erneuerung der Dichtungen, Dämmung der Einbaufuge und die Verbesserung des Einbruchschutzes.

Steuerbonus als Alternative zur Förderung
Wird keine Förderung gewünscht oder der richtige Zeitpunkt für die Antragstellung verpasst, ist nachträglich der Steuerbonus für Sanierungsmaßnahmen möglich. Die technischen Mindestanforderungen sind die gleichen wie bei der Förderung. Wer diese Anforderungen nicht erfüllt und statt dessen die Mindestanforderungen aus dem GEG umsetzt, kann zumindest die Handwerkerkosten von der Steuer absetzen.

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Quelle: energie-fachberater.de
 
 

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