Warum ist eine Versiegelung des kompletten Grundstücks problematisch?
Ob Pflastersteine, Beton oder Asphalt - ist das Grundstück luftdicht und wasserdicht abgedeckt, kann Regenwasser oft kaum in die Erde versickern. Das erzeugt gleich mehrere Folgeprobleme: Das Grundwasser wird nicht aufgefüllt. Der Gasaustausch des Bodens mit der Luft ist beeinträchtigt. Unfruchtbarkeit und ausbleibende Neubildung der Böden sind die Folge. Außerdem staut sich bei Starkregen das Wasser an der Oberfläche, so dass örtliche Überflutungen von Flächen, Wegen und Häusern immer häufiger werden.
Entsiegelung des Grundstücks als Beitrag zum Umweltschutz
Um die natürlichen Bodenfunktionen als wichtigen Beitrag zum Umweltschutz wiederherzustellen und Böden vor Überflutung zu schützen, sollten Eigentümer über eine Entsiegelung ihrer Bodenflächen nachdenken. Davon profitiert nämlich nicht nur die Umwelt! Durch eine bessere Versickerung von Regenwasser sind die Eigentümer selbst auch besser vor Überflutung und einem Rückstau von Schmutzwasser aus der überforderten Kanalisation geschützt. Außerdem wirken Wetterextreme wie Starkregen und Hitze auf natürlich gestalteten Flächen weniger belastend.
Mit einer Mischung aus Eigenleistung und fachkundiger Anleitung können Eigentümer die Entsiegelung ihres Grundstücks in Angriff nehmen. Die besten Tipps zu Vorgehensweise und Kosten:
1. Grundstück entsiegeln - besteht Handlungsbedarf?
Ärgern sich Eigentümer über versiegelte Flächen, haben sie dadurch Stauwasser und Überflutung erlebt, sollte über eine Entsiegelung nachgedacht werden. Eine solche Entsiegelung bedeutet beispielsweise das vollständige Entfernen von versiegelnd wirkenden Schichten, das vollständige und teilweise Entfernen von Tragschichten und Aufschüttungen oder die Lockerung verdichteter Schichten und Behebung von Bodenverdichtung.
2. Eigenleistung und fachkundige Hilfe bei der Grundstücksentsiegelung
Eigentümer können versiegelte Wege und Straßen auf ihrem Grundstück sowie Flächen von Haus-, Hof und Vorgärten mit Hacke und Schaufel selbst entsiegeln. Pflaster, Schotter, Kies oder Splitt kann mit eigenem Körpereinsatz entfernt werden. Der Abbau von Beton- und Asphaltdecken ist hingegen meist Sache eines Fachbetriebs, da beim Auf- und Abbruch schweres Gerät zum Einsatz kommt.
Grundstück entsiegeln Schritt für Schritt:
3. Durchlässige Bodenbeläge für Grundstück und Wege auswählen
Damit das Regenwasser künftig seinen Weg in den Boden zum Grundwasser findet, eignen sich Rasen, Schotterrasen, durchlässiger Kies, Holzhäcksel, Holzroste, Rasengittersteine oder Pflaster mit offenen Zwangsfugen als versickerungsfähige Alternativen bei der Befestigung von Wegen und Zufahrten. Wichtig: Ein Schotterrasen ist nicht zu verwechseln mit einem Schottergarten, der durch unterliegende Folien oder Vliese überhaupt keine Versickerung ermöglicht und somit auch keine sinnvolle Umgestaltung des Grundstücks ist. Zudem sind Schottergärten auch in immer mehr Kommunen verboten.
4. Kosten und Förderung für die Entsiegelung des Grundstücks
Abbruch und Entsorgung der alten Bodenbeläge sowie die Kosten für eine Neugestaltung des Grundstücks können ins Geld gehen! Zur Entsiegelung von Flächen bieten deshalb einige Kommunen Hilfe und Förderung an. Eigentümer sollten sich bei ihrer Kommune danach erkundigen und auch erfragen, ob es bei der Gestaltung von Vorgärten Vorgaben gibt, zum Beispiel durch eine Vorgartensatzung.
Keine Kosten sondern ein Bonus winkt bei den Abwassergebühren: Für entsiegelte Flächen werden auf Antrag im Gegensatz zu versiegelten keine Niederschlagswassergebühren fällig! Das entlastet die Eigentümer bei den Nebenkosten.
Haben Sie bereits am 01. Februar 2002 als Eigentümer im Ein- oder Zweifamilienhaus gewohnt, gelten die Nachrüstpflichten aus dem GEG nicht. ...
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Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum BAFA. Die Experten prüfen das Vorhaben und teilen Ihnen mit, ob die TPN von Ihrem ...
Antwort lesen »Von der unteren Befüllung und dem Zweistrangsystem gehen höhere Gefahren aus, weshalb der Austausch in aller Regel empfohlen wird. Abhängig ...
Antwort lesen »Grundsätzlich müssen Sie den von der Wärmepumpe verbrauchten Strom erfassen können. Genaue Anforderungen an die Messeinheit gibt es aber ...
Antwort lesen »Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Das freut uns sehr zu hören. Etwas einfacher funktioniert es mit einer mechanischen Lüftung, wie mit der ...
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Antwort lesen »Bei Gebäuden unter Denkmalschutz gibt es immer Ausnahmen. Definiert sind diese in § 105 des GEG. Dort heißt es: "Soweit bei einem ...
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Antwort lesen »Das ist korrekt. Das Betriebsverbot in § 72 GEG gilt nicht für Heizungen, die bereits auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren. ...
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