Angesichts immer heißer werdender Sommer steigt das Bedürfnis nach Kühle unmittelbar am eigenen Haus. Vor allem die versiegelten Flächen werden bei heißen Temperaturen zu Hitzeinseln, die nicht einmal nachts abkühlen. Ein weiteres Problem: Bei Starkregen - zum Beispiel bei Hitzegewittern - versickert auf diesen Flächen kaum Wasser, so dass es schneller zu Überflutungen kommt.
Eine offene und begrünte Pflasterung wirkt Hitze- und Wasserstau entgegen und ist gleichzeitig eine gute Gelegenheit, einen blühenden Hingucker aus diesen Teilen des Grundstücks zu machen. Fünf wichtige Tipps und Infos für Eigentümer:
1. Besseres Mikroklima durch natürliche Bodenfunktion
Bei Hitze lieber barfuß über die Wiese oder über den Asphalt? Jeder kennt den Unterschied! Eine begrünte Fläche verbessert das Mikroklima. Kann durch die Öffnungen des Belags wieder Regen in den Boden gelangen, entsteht bei Hitze Verdunstungskühle über der Fläche. Pflanzen, die in den Fugen oder Öffnungen wachsen, kühlen ebenfalls die Umgebung. Ein weiterer Vorteil: Auch Insekten profitieren von Blühpflanzen in den Zwischenräumen.
2. Für jeden Zweck die passende begrünte Befestigung
Wege und Plätze rund ums Haus sind nötig, um sicher darauf zu gehen, das Auto zu bewegen und abzustellen oder den Gartentisch zu platzieren. Für jede dieser unterschiedlichen Anforderungen gibt es Gestaltungsmöglichkeiten: Für Stellplätze oder Einfahrten eignet sich beispielsweise belastbares Rasenfugenpflaster, das man selbst bepflanzen kann oder die Natur begrünen lässt. Noch mehr Wasser versickert in den Öffnungen von Rasengittersteinen, am meisten mit Rasengitterwaben aus möglichst recyceltem Kunststoff. Als kostengünstige Alternative etwa für Gehflächen bietet sich Schotterrasen an. Der Vorteil: Hier dringt Niederschlag vollständig in den Boden ein. Auch in breiten Fugen von Terrassenplatten können Pflanzen wachsen und Regen kann größtenteils versickern.
3. Der wasserdurchlässige und bepflanzte Bodenbelag
Um eine voll versiegelte in eine klimaangepasste Fläche umzuwandeln, müssen verdichtete und undurchlässige Schichten abgetragen und durch einen wasserdurchlässigen Untergrund ersetzt werden. --> Grundstück entsiegeln - so geht’s
Das Setzen von Randsteinen verhindert ein Verrutschen der Pflasterung etwa beim Befahren. Für Fahrwege sollte man ein Fachunternehmen beauftragen, weniger beanspruchte Wege kann man auch selbst verlegen. Für die kostengünstige Begrünung bietet sich Saatgut kleiner, trittverträglicher Pflanzen an. Ob Gänseblümchen oder Sand-Thymian, die Natur hält einige attraktive und heimische Gewächse für diesen Zweck bereit.
4. Geringer Pflegeaufwand
Begrünte Pflasterungen warten mit noch einem weiteren Vorteil auf: Fegen oder Reinigen mit dem Hochdruckreiniger fällt hier praktisch weg, so dass der Pflegeaufwand gegen Null geht. Wird die Vegetation zu hoch, reicht es, einmal mit dem Rasenmäher über die Fläche zu gehen.
5. Abwasserkosten reduzieren und Förderung beantragen
Wer eine Umgestaltung und Entsiegelung seines Grundstücks plant, kann in zahlreichen Kommunen Unterstützung für diese Maßnahme der Klimaanpassung erhalten. Vielerorts gibt es eine Förderung für die Entsiegelung. Einen weiteren finanziellen Anreiz bieten oftmals auch reduzierte Abwassergebühren für wasserdurchlässig angelegte Flächen. Es ist daher empfehlenswert, diese Bedingungen bei der zuständigen Verwaltung zu erfragen, sowohl für neue Anlagen als auch bei Umgestaltungsmaßnahmen.
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Pauschale Preisangaben sind hier leider schwierig. Aktuell kosten neue Anlagen inkl. Einbau etwa 10.000 bis 23.000 Euro. Geht es allein um ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung gibt es für Wohngebäude. Nach BEG-EM-Richtlinie Punkt 3. V handelt es sich dabei um Gebäude "nach § 3 Absatz 1 Nummer ...
Antwort lesen »Das Alter der Heizung spielt bei der Förderung der neuen Heizung erst einmal keine Rolle. Sie können die Anlage austauschen und ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie keine Zuschuss-Förderung für die neue Heizung. Sie können im selbstgenutzten Haus allerdings den Steuerbonus ...
Antwort lesen »Die steuerliche Förderung kommt nur für selbstgenutzte Gebäude infrage. Sie können diese daher für die Kosten der Heizung im selbst ...
Antwort lesen »Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Laut TFAQ Punkt 1.03 können Sie die Bauteile auch bei einer Erweiterung fördern lassen, wenn Sie keine Neubauförderung in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Das hängt von der Regelung der Anlage und dem Anschluss der Photovoltaik ab. Grundsätzlich ist es möglich, die Heizung auch am Tage mit ...
Antwort lesen »In dem Fall können Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent beantragen. Hinzu kommen folgende Boni: Effizienzbonus in Höhe von 5 ...
Antwort lesen »Sie können die Ölheizung weiter betreiben. Die Entsorgung ist nur dann Pflicht, wenn Sie auch den Geschwindigkeitsbonus in Anspruch nehmen ...
Antwort lesen »Bei einem Gebäude mit zwei Wohneinheiten können Sie 45.000 Euro an Kosten geltend machen. Für den Geschwindigkeitsbonus sind die ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Es gibt allerdings weitere Ausnahmen, die den Nachweis unter Umständen überflüssig machen. So gilt nach Anlage 7 Punkt 5 ...
Antwort lesen »Nach § 48 GEG gelten die Vorgaben nur für Außenbauteile, die an beheizte oder gekühlte Bereiche grenzen. So heißt es: "Soweit bei beheizten ...
Antwort lesen »Eine pauschale Angabe zum Bivalenzpunkt ist leider nicht möglich. Das hängt immer vom Gebäude und von der Wärmepumpe ab. Üblich sind Werte ...
Antwort lesen »Geht es um die Bestätigung nach dem Einbau der Wärmepumpe, müssen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen. Möglich ist das ...
Antwort lesen »Wenn die Kommune ein Wärmenetz errichtet, können Sie Fördermittel für den Anschluss an dieses über die KfW beantragen. Die Höhe der ...
Antwort lesen »Eine Änderung des Antrags ist in der Regel nicht mehr möglich. Stornieren Sie diesen und stellen Sie ihn direkt erneut, kommt es bei ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Im Merkblatt zum KfW-Wohneigentumsprogramm Jung kauft Alt (308) heißt es dazu: "Für die in diesem Produkt geforderte ...
Antwort lesen »Nein, für die Elektroheizung bekommen Sie keine Förderung. Ist/wird das Gebäude nicht mit einem sehr guten Wärmeschutz ausgestattet, kann ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist für den Förderantrag die Anzahl der Wohneinheiten maßgeblich, die nach Abschluss des Vorhabens für die ...
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