Für ein barrierefreies Grundstück stehen aktuell zwei Förderprogramme der KfW zur Verfügung:
455-B: Zuschuss für ein barrierefreies Grundstück
Der Zuschuss für Barrierefreiheit beträgt 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten (max. 25.000 Euro bei Einzelmaßnahmen) - insgesamt sind so maximal 2.500 Euro Zuschuss pro Wohneinheit möglich. (Die Investitionskosten müssen mindestens 2.000 Euro betragen, Zuschüsse unter 200 Euro werden nicht ausgezahlt.)
Alternativ können für den Förderstandard "Altersgerechtes Haus" Zuschüsse in Höhe von 12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bei der KfW-Bank beantragt werden (max. 6.250 Euro Zuschuss pro Wohnung bei förderfähigen Kosten von maximal 50.000 Euro).
--> Wichtig zu wissen: Der KfW-Zuschuss muss vor Beginn des Vorhabens online im KfW-Zuschussportal beantragt werden. Zu diesem Zeitpunkt darf noch kein Liefer- oder Leistungsvertrag unterzeichnet sein. Um Kostensteigerungen aufzufangen, empfiehlt die KfW, mögliche Kostensteigerungen gleich bei der Antragstellung großzügig mit einzuplanen (ca. 20 Prozent der Kosten laut den eingeholten Angeboten als Richtwert).
159: Förderkredit für ein barrierefreies Grundstück
Beantragt werden kann ein zinsgünstiger Kredit in Höhe von maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit. Den Kredit beantragen Eigentümer:innen über die Hausbank. Zu diesem Zeitpunkt darf noch kein Liefer- oder Leistungsvertrag unterzeichnet sein. Um Kostensteigerungen aufzufangen, empfiehlt die KfW, mögliche Kostensteigerungen gleich bei der Antragstellung großzügig mit einzuplanen (ca. 20 Prozent der Kosten laut den eingeholten Angeboten als Richtwert).
--> Wichtig zu wissen: Förderanträge im Programm 159 können nur gestellt werden, bis der Höchstbetrag von 50.000 Euro erreicht ist. Dabei zählen auch in der Vergangenheit erhaltene Fördermittel in den KfW-Programmen 455-B, 455-E und 159!
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Barrierefreies Grundstück: Für diese Maßnahmen gibt es eine KfW-Förderung
Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit an Wegen und im Wohnumfeld werden von der KfW unterstützt. Diese Maßnahmen auf dem Grundstück sind im Einzelnen förderfähig:
Förderbereich 1: Wege und Wohnumfeld
Förderbereich 2: Eingangsbereich
Voraussetzungen für die Förderung
Damit die Maßnahmen auf dem Grundstück gefördert werden, müssen technische Mindestanforderungen eingehalten werden. Wichtig sind ausreichend breite Wege (mind. 1,50 m), schwellen- und stufenlose Anlagen sowie feste und rutschhemmende Beläge. Die Haustür wird dann gefördert, wenn die Durchgangsbreite mindestens 0,90 m beträgt, die Bedienelemente in einer Höhe zwischen 0,85 m und 1,05 m angebracht sind und mit geringem Kraftaufwand bedient werden können. Außerdem muss eine ausreichende Bewegungsfläche auf der Innenseite vorhanden sein (Alternativ sind außen aufschlagende Haustüren mit einer Bewegungsfläche von mindestens 1,50 x 1,50 m oder 1,40 m x 1,70 m möglich). Bei einer Sanierung muss die neue Haustür einen U-Wert von maximal 1,3 W/(m²·K) aufweisen.
--> Wichtig zu wissen: Wer bereits einen Zuschuss von der Pflegekasse für den Umbau erhält, kann die KfW-Förderung für die gleiche Maßnahme nicht mehr beantragen. Die Kombination bei verschiedenen Maßnahmen ist allerdings möglich, dann sind getrennte Rechnungen erforderlich. --> KfW-Förderung richtig beantragen
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Nein, das ist in aller Regel nicht möglich. Wenn der Förderantrag gestellt und zugesagt wurde, bleibt der Antragsteller dafür ...
Antwort lesen »Um Fördermittel für die neue Heizung beantragen zu können, benötigen Sie zunächst ein Angebot von einem Fachhandwerker. Auf dieser Basis ...
Antwort lesen »Nachträglich ist das in aller Regel nicht möglich, denn für viele Förderangebote müssen Sie vor Maßnahmenbeginn einen Antrag stellen. ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sollte das möglich sein. Denn viele Förderangebote, darunter auch die BEG-Förderung für Maßnahmen an Haus und Heizung, zielen ...
Antwort lesen »Hier entscheiden die Regelungen der Fördergeber. Aktuell gibt es keine bundesweite Förderung. Bietet Ihre Stadt oder Ihre Gemeinde eine ...
Antwort lesen »Sie bekommen Fördermittel für den Austausch der Fenster über das BAFA. Voraussetzung ist, dass die neuen Fenster einen U-Wert von 0,95 ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Sohn als Eigentümer im Haus mit erstem oder alleinigem Wohnsitz gemeldet ist, kann er auch den Einkommens- und den ...
Antwort lesen »In § 51 GEG heißt es in Bezug auf Wohngebäude: "Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume darf ...
Antwort lesen »Gehen Sie wie geplant vor, können Sie die Angebote leider nicht kombinieren. Denn die EE-Klasse entspricht einer Förderung der Heizung. ...
Antwort lesen »Ja, als eingetragene Eigentümerin bekommt sie die Basisförderung in Höhe von 30 Prozent und den Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozent. ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Haus baurechtlich zwei Wohneinheiten hat, müssen Sie auch die Förderung der Heizung entsprechend beantragen. Das wirkt sich wie ...
Antwort lesen »Nach den FAQ zur BEG-Förderung sind relevante Haushaltsmitglieder, alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- ...
Antwort lesen »In dieser Einbausituation wird es schwer werden, Wärmepumpen mit R32 als Kältemittel zu finden. Hintergrund ist die F-Gase-Verordnung, die ...
Antwort lesen »Hier ist eine pauschale Antwort leider nicht möglich. Grundsätzlich sind Umfeldmaßnahmen förderbar, wenn sie im Zuge einer förderbaren ...
Antwort lesen »In der Regel ist das nicht erforderlich. Das GEG schreibt die Dämmung vor, wenn Sie mehr als 10 Prozent der Fläche einer Bauteilgruppe (zum ...
Antwort lesen »Beantragen Sie Fördermittel für die Wärmepumpe, können Sie einen Zuschuss für drei Wohneinheiten beantragen. Dabei lassen sich Kosten von ...
Antwort lesen »Fördermittel für eine neue Heizung können nur Eigentümer eines Gebäudes beantragen. Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Variante 1 - Die GmbH ...
Antwort lesen »In diesem Fall gelten die Vorgaben des GEG nicht und Sie müssen nicht dämmen. Die Dämmpflicht greift nur dann, wenn Sie Maßnahmen an den ...
Antwort lesen »Ja, auch in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für die neue Heizung. Wichtig ist, dass die neue Anlage den Vorgaben des Fördergebers ...
Antwort lesen »Für den Austausch des Wärmeerzeugers in einem bestehenden Gebäudenetz ist der Umbau eines Gebäudenetzes zu beantragen. Den Antrag richten ...
Antwort lesen »Das ist möglich, wenn Sie die Maßnahmen eindeutig trennen. Beantragen Sie 2026 zum Beispiel Fördermittel für den Fenstertausch im EG und ...
Antwort lesen »In vielen Fällen ist das möglich, da durch den Wegfall der Gasheizung die Grundlage der Belieferung entfällt. Eine pauschale Antwort können ...
Antwort lesen »Die Einblasdämmung am Mansarddach kann eine gute Lösung sein, um die Energieeffizienz und den Wärmeschutz zu verbessern. Wichtig ist aber ...
Antwort lesen »Das ist korrekt. Sie müssen einen geförderten iSFP in Auftrag geben. Auf dieser Basis können Sie dann den iSFP-Bonus bei der ...
Antwort lesen »Ja, das ist so möglich. Für den BAFA-Zuschuss werden die förderfähigen Kosten natürlich gekürzt, aber für den KfW-Ergänzungskredit ist es ...
Antwort lesen »Mit der Auslegung einer Wärmepumpe ist ein gewisser Aufwand verbunden. Holen Sie mehrere Angebote ein und lassen die Anlage jedes Mal neu ...
Antwort lesen »In einem nicht beheizten Treppenhaus bekommen Sie keine Förderung für die neue Haustür. Diese erhalten Sie nur, wenn die Haustür Teil der ...
Antwort lesen »Da Sie die Förderung 2023 beantragt haben, gelten die Vorgaben der damals gültigen Richtlinien. In der BEG-EM-Richtlinie von 09. Dezember ...
Antwort lesen »Hier ist nach wie vor kein Energieausweis erforderlich. Nachlesen können Sie das in §79 GEG Abs. 4. Hier heißt es: Auf ein Baudenkmal ist § ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es hier, eine durchgehende Dämmebene zu schaffen. Denn auf diese Weise vermeiden Sie Wärmebrücken und sind bauphysikalisch auf ...
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