x
08.04.2026

Förderung für ein barrierefreies Grundstück - Zuschuss und Kredit

Terrasse, Zufahrt und Wege ohne Stolperfallen

Barrierefreiheit fängt schon vor der Haustür an! Sind Wege, Zufahrt, Hauseingang und Terrasse ohne Stolperfallen gestaltet, können Haus und Grundstück lange ohne Einschränkungen genutzt werden. Bei der barrierefreien Gestaltung des Grundstücks greift die KfW Eigentümern finanziell mit einer Förderung unter die Arme. Zur Verfügung steht ein zinsgünstiger Förderkredit.

Eingangstür: Mann im Rollstuhl
Wege ohne Schwellen, eine ausreichend breite Haustür und viel Bewegungsfläche: Für die barrierefreie Gestaltung von Zufahrt, Wegen, Sitzplätzen und Hauseingang gibt es eine KfW-FörderungFoto: KfW Bankengruppe / Thorsten Futh

Für ein barrierefreies Grundstück stehen aktuell zwei Förderprogramme der KfW zur Verfügung:

455-B: Zuschuss für ein barrierefreies Grundstück
Der Zuschuss für Barrierefreiheit beträgt 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten (max. 25.000 Euro bei Einzelmaßnahmen) - insgesamt sind so maximal 2.500 Euro Zuschuss pro Wohneinheit möglich. (Die Investitionskosten müssen mindestens 2.000 Euro betragen, Zuschüsse unter 200 Euro werden nicht ausgezahlt.)

Alternativ können für den Förderstandard "Altersgerechtes Haus" Zuschüsse in Höhe von 12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bei der KfW-Bank beantragt werden (max. 6.250 Euro Zuschuss pro Wohnung bei förderfähigen Kosten von maximal 50.000 Euro).

--> Wichtig zu wissen: Der KfW-Zuschuss muss vor Beginn des Vorhabens online im KfW-Zuschussportal beantragt werden. Zu diesem Zeitpunkt darf noch kein Liefer- oder Leistungsvertrag unterzeichnet sein. Um Kostensteigerungen aufzufangen, empfiehlt die KfW, mögliche Kostensteigerungen gleich bei der Antrag­stellung großzügig mit einzuplanen (ca. 20 Prozent der Kosten laut den eingeholten Angeboten als Richtwert).

159: Förderkredit für ein barrierefreies Grundstück
Beantragt werden kann ein zinsgünstiger Kredit in Höhe von maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit. Den Kredit beantragen Eigentümer:innen über die Hausbank. Zu diesem Zeitpunkt darf noch kein Liefer- oder Leistungsvertrag unterzeichnet sein. Um Kostensteigerungen aufzufangen, empfiehlt die KfW, mögliche Kostensteigerungen gleich bei der Antragstellung großzügig mit einzuplanen (ca. 20 Prozent der Kosten laut den eingeholten Angeboten als Richtwert).

--> Wichtig zu wissen: Förderanträge im Programm 159 können nur gestellt werden, bis der Höchstbetrag von 50.000 Euro erreicht ist. Dabei zählen auch in der Vergangenheit erhaltene Fördermittel in den KfW-Programmen 455-B, 455-E und 159!

Was kostet eine Sanierung? Hier kostenfrei und unverbindlich Vergleichsangebote einholen.

Barrierefreies Grundstück: Für diese Maßnahmen gibt es eine KfW-Förderung
Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit an Wegen und im Wohnumfeld werden von der KfW unterstützt. Diese Maßnahmen auf dem Grundstück sind im Einzelnen förderfähig:

Förderbereich 1: Wege und Wohnumfeld

  • Barrierefreie Wege zum Haus und zu regelmäßig genutzten Einrichtungen wie Garage, Carport, Sitzplatz oder Mülltonnen
  • Umbau oder Schaffung von altersgerechten Stellplätzen
  • Umbau und Schaffung oder Überdachung von Abstellplätzen für Kinderwagen, Rollatoren/Rollstühle und Fahrräder
  • Ab drei Wohneinheiten (Mehrfamilienhaus) sind auch Nebenarbeiten wie Hochbeete, Grünflächen, Sitz- und Spielplätze sowie Beleuchtung förderfähig

Förderbereich 2: Eingangsbereich

  • Barrierearme Haus- und Wohnungseingangstür
  • Schaffung von mehr Bewegungsfläche
  • Wetterschutzmaßnahmen wie Überdachungen
  • Zusätzlich förderfähig sind unter anderem Maßnahmen zur Türkommunikation, Beleuchtung und Markierung

Voraussetzungen für die Förderung
Damit die Maßnahmen auf dem Grundstück gefördert werden, müssen technische Mindestanforderungen eingehalten werden. Wichtig sind ausreichend breite Wege (mind. 1,50 m), schwellen- und stufenlose Anlagen sowie feste und rutschhemmende Beläge. Die Haustür wird dann gefördert, wenn die Durchgangsbreite mindestens 0,90 m beträgt, die Bedienelemente in einer Höhe zwischen 0,85 m und 1,05 m angebracht sind und mit geringem Kraftaufwand bedient werden können. Außerdem muss eine ausreichende Bewegungsfläche auf der Innenseite vorhanden sein (Alternativ sind außen aufschlagende Haustüren mit einer Bewegungsfläche von mindestens 1,50 x 1,50 m oder 1,40 m x 1,70 m möglich). Bei einer Sanierung muss die neue Haustür einen U-Wert von maximal 1,3 W/(m²·K) aufweisen.

--> Wichtig zu wissen: Wer bereits einen Zuschuss von der Pflegekasse für den Umbau erhält, kann die KfW-Förderung für die gleiche Maßnahme nicht mehr beantragen. Die Kombination bei verschiedenen Maßnahmen ist allerdings möglich, dann sind getrennte Rechnungen erforderlich. --> KfW-Förderung richtig beantragen

Was kostet eine Sanierung? Hier kostenfrei und unverbindlich Vergleichsangebote einholen.

 
 
 
Quelle: energie-fachberater.de / KfW
 
 

Sanierungsforum

Stellen Sie Ihre Fragen an unsere Experten

Zu allen Fragen/Antworten im Sanierungsforum »

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater oder Sachverständige vor Ort

 

Förderüberblick Sanierung

 

PraxisTalk Energieberatung

 

Webinare & Workshops Energieberatung

 

Tools und Support für Energieberater

 

Online-Energieberatung

 

Produkte im Bereich Grundstück & Garage

 
 
 
 

Produkte im Bereich Grundstück & Garage

 

Sanierungsforum

hochrunter

Unsere Portalpartner

 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Newsletter-Abo