Alte Heizkörper müssen, selbst wenn sie Rost-Flecken aufweisen, nicht unbedingt in den Ruhestand geschickt werden. Oft reicht eine kleine Schönheitskur aus, um die Radiatoren auf Vordermann zu bringen. Mit einer frischen Schicht Lack sehen die Heizkörper wieder aus wie neu. Viel Arbeit macht eine Lackierung nicht und es muss auch kein Maler einbestellt werden. Vielmehr können Laien daran ihre Heimwerker-Qualitäten testen.
Notwendig ist eine Neulackierung vor allem dann, wenn Roststellen zu sehen sind, und zwar nicht nur aus ästhetischen Gründen. Denn eine Durchrostung kann zu einem teuren Wasserschaden durch auslaufendes Heizungswasser führen.
Neuer Lack für alte Heizkörper - diese Materialien werden benötigt
Wichtig ist eine gründliche Vorarbeit und die richtige Ausstattung: Reinigungsmittel, eine Drahtbürste, Schmirgelpapier, Rostschutzfarbe, Heizkörper-Lack, ein langstieliger Heizungspinsel und eine Farb-Rolle reichen aus. Dann können die Heizkörper in wenigen Arbeitsschritten ihre neue Lackierung erhalten. Das passiert am besten vor der Heizsaison. Denn die Heizkörper müssen für die Lackierung kühl sein. Sonst trocknet der Lack zu schnell und die Oberfläche wird nicht glatt und glänzend, sondern ungleichmäßig und rau.
Heizkörper lackieren Schritt für Schritt - so einfach geht's:
1. Roststellen und Lack-Abplatzungen abschleifen: Bevor der Heizkörper sein neues Lack-Kleid bekommt, muss er von Rost oder abblätterndem Lack befreit werden. Schadhafte Stellen können mit einer Drahtbürste bearbeitet werden. Bei Rost-Stellen muss besonders gründlich gearbeitet werden, sie sollten bis auf das Metall blank geschliffen werden. So wird die Gefahr einer Durchrostung und infolgedessen einer Überschwemmung ausgemerzt.
2. Heizkörper aufrauen und grundieren: Damit der neue Lack gut anhaftet, sollte der Heizkörper mit Schmirgelpapier aufgeraut und im Anschluss mit einer Grundierung für die eigentliche Lackierung vorbereitet werden. Staub und Fettablagerungen rücken Heimwerker mit Seifenlauge zu Leibe. Dann erfolgt die Grundierung - am besten mit Rostschutzfarbe.
3. Schlusslackierung: Für die Schlusslackierung steht spezieller Heizkörper-Lack zur Verfügung. Dieser Lack ist hitzebeständig und neigt auch bei höheren Temperaturen nicht zur Vergilbung. Acryl-Heizungslack auf Wasserbasis hat den Vorteil, dass er so gut wie keine Lösemittel enthält. Bevor es an die abschließende Lackierung geht, muss die Grundierung gut durchtrocknen und ebenfalls angeschliffen werden. Der Lack sollte nicht zu dick aufgetragen werden. Besser ist es, in zwei Schichten zu lackieren - das beugt auch der Bildung von unschönen Lack-Nasen vor.
Mut zur Farbe an den Heizkörpern
Heizkörper-Lack gibt den Heizkörpern ihr ursprüngliches, makelloses Aussehen für viele weitere Jahre zurück. Wer das Einheitsweiß satt hat, kann auch Mut zur Farbe beweisen. Farbige Heizkörper setzten in der Wohnung außergewöhnliche, individuelle Akzente. Im Baumarkt oder Fachgeschäft kann man sich den Heizkörperlack in jedem beliebigen Farbton mischen lassen.
--> Wichtig zu wissen: Der Lack sollte unbedingt dünn aufgetragen werden! Eine zu dicke Lackschicht vermindert auch die Wärmeleitfähigkeit des Heizkörpers, was zu einem höheren Energieverbrauch führt.
Energieberater aus Ihrer Region finden Sie in unserer Energieberater-Datenbank oder über die Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes. ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen die Beratung durch einen Energieberater aus Ihrer Region. Dieser prüft den Aufbau und zeigt, ob eine ...
Antwort lesen »In diesem Fall haben Sie viele wichtige Schritte bereits übernommen. Sie haben Protokoll geführt, den Geräuschpegel gemessen und die ...
Antwort lesen »Voraussetzung für den KfW-Ergänzungskredit (Programm 358) ist, dass Sie das entsprechende Wohngebäude bzw. die Wohneinheit als ...
Antwort lesen »In der BEG-Richtlinie heißt es dazu: "Für dieselben förderfähigen Ausgaben darf jeweils nur ein Antrag entweder bei der KfW oder dem BAFA ...
Antwort lesen »Der Aufbau ist wie geplant möglich. Wir gehen davon aus, dass es sich bei der alukaschierten Dämmung um eine Zwischensparrendämmung ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Wärmepumpe bekommen Sie, wenn Ihre Tochter diese als Eigentümerin beantragt. Lebt Ihre Tochter selbst nicht im Haus, ...
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Antwort lesen »Die Mindestsumme liegt bei 300 Euro. Nachlesen können Sie das unter Punkt 5 der BEG-EM-Richtlinie. Hier heißt es: "Das förderfähige ...
Antwort lesen »Bleiben einige der bestehenden Fenster erhalten, wirkt sich das nicht auf die Förderung aus. Denn diese bekommen Sie nur für die ...
Antwort lesen »Hier kommt es darauf an, wo Sie die Leitung verlegen. Läuft diese durch Gemeinschaftseigentum wie Treppenräume, Schächte oder Ähnliches, ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizungsoptimierung dürfen Sie nur dann beantragen und in Anspruch nehmen, wenn die Heizung mindestens zwei Jahre alt ...
Antwort lesen »Das hängt davon ab, welche Fördermittel Sie beantragen möchten. Zuschüsse zum Austausch der Heizung beantragen Sie online über das Portal ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Die KfW-Heizungsförderung können Sie leider nur als Eigentümer eines Gebäudes beantragen. Ob Sie darin wohnen ...
Antwort lesen »Jede Form hat Vor- und Nachteile. Die Bruchteilsgemeinschaft (BG) ist grundsätzlich einfacher aufgebaut. Eigentümer sind die Personen ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung für den behindertengerechten Badumbau, gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen bietet die KfW einen günstigen Kredit ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Dachsanierung bekommen Sie immer dann, wenn Sie das Dach im gleichen Zuge auch dämmen. Erreichen Sie dabei einen ...
Antwort lesen »Der Fall ist in den entsprechenden Richtlinien nicht eindeutig geregelt. So können Sie als Energieberater hier selbst entscheiden, ob es ...
Antwort lesen »Fördermittel für die neue Haustür bekommen Sie entweder über das BAFA (Zuschuss und Ergänzungskredit) oder über das Finanzamt ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es überregional zwei Förderangebote: Sie können den Steuerbonus für die Sanierung nutzen oder einen Zuschuss, eventuell ...
Antwort lesen »Nach § 79 Abs. 4 GEG sind Energieausweise bei Baudenkmälern nicht erforderlich. Einzige Ausnahme: Werden bei einem bestehenden Gebäude ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sind Heizungs- und Solarthermieanlagen steuerlich absetzbar. Dazu können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen, wenn ...
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