Die Brennstoffzellenheizung ist eine innovative und hocheffiziente Technologie, die gerade am Beginn der Markteinführung steht. Als Brennstoff wird in der Regel Erdgas oder Biogas eingesetzt. Dieser Brennstoff wird elektrochemisch direkt in Strom umgewandelt. Die dabei entstehende Abwärme steht dann gleichzeitig zum Heizen und für die Warmwasserbereitung zur Verfügung.
Brennstoffzellenheizung basiert auf Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)
Wie auch ein Blockheizkraftwerk (BHKW) arbeitet die Brennstoffzellenheizung mit dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Sie gehört also zu den Mikro-BHKW. Die Technik ist die effizienteste Form der Kraft-Wärme-Kopplung: Mit einem elektrischen Wirkungsgrad, der über dem von Ölheizung und Gasheizung liegt, erzeugt die Brennstoffzellen-Heizung gleichzeitig Wärme und Strom. Der Energielieferant der Brennstoffzelle ist Wasserstoff, der in einem chemischen Verfahren aus Erdgas gewonnen wird. Durch die gleichzeitige Produktion von Strom und Wärme wird das Erdgas effektiv genutzt und CO2-Emissionen verringert. Im Vergleich zu einem konventionellen BHKW punktet die Brennstoffzellenheizung mit einem besseren Verhältnis von elektrischer Energie zu nutzbarer Abwärme. Die Heizung mit ihren kompakten Komponenten passt gut in den Heizungskeller, ist robust und wartungsarm. Zudem senkt die lange Lebensdauer die Kosten.
Brennstoffzellenheizung auch für Niedrigenergiehaus einsetzbar
Während ein konventionelles Mikro-BHKW vor allem dann wirtschaftlich ist, wenn ein Gebäude einen möglichst hohen Wärmebedarf hat (also eher in unsanierten Altbauten), lässt sich eine Brennstoffzellenheizung auch in sanierten Häusern und Niedrigenergiehäusern einsetzen. Vor allem die eigene Stromproduktion sorgt dafür, dass die Energiekosten sinken. Eine Brennstoffzellenheizung kann in der Regel so viel Strom produzieren, dass der Grundbedarf eines Haushalts gedeckt ist. Überschüssiger Strom wird ins Netz eingespeist.
Kosten und Förderung für Brennstoffzellenheizung
Für eine Brennstoffzellenheizung müssen Hausbesitzer mit Kosten von mindestens 20.000 Euro rechnen. Auch wenn das erst einmal viel klingt, sollten Hausbesitzer bedenken, dass mit der Technik in der Regel der Grundbedarf eines Haushalts an Wärme und Strom gedeckt ist. Reduzieren lassen sich die Kosten mit einer Förderung der KfW: Sie vergibt Zuschüsse in Höhe von mindestens 5.700 Euro für Brennstoffzellen-Heizungen. Zusätzlich gibt es auch in vielen Bundesländern noch weitere Förderprogramme. Wem die Investionskosten trotzdem zu hoch sind, der kann darüber nachdenken, die Heizung über so genanntes Contracting zu mieten.
Sind Sie nicht umgemeldet, aber Eigentümer, können Sie die Förderung der Heizung beantragen. Nötig ist dazu mindestens eine ...
Antwort lesen »Handelt es sich um einen Boden zu unbeheizten Räumen oder zu Erdreich, ist eine Dämmung unter der Fußbodenheizung nötig. Diese können Sie ...
Antwort lesen »Ohne die örtlichen Gegebenheiten im Detail zu kennen, ist eine fundierte Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Möchten Sie im ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWK ist erst einmal für jedes Gebäude, das mit Wärme versorgt wird, ein eigener Antrag zu stellen. Anschließend lassen ...
Antwort lesen »Laut Datenblatt hat das Lüftungsgerät einen Wärmebereitstellungsgrad von 85 Prozent bei einer spezifischen elektrischen Leistungsaufnahme ...
Antwort lesen »In diesem Fall hilft aller Voraussicht nach nur eine feuchtetechnische Untersuchung mittels Probebohrung. Unter Umständen ist auch die ...
Antwort lesen »Ohne genaue Kenntnisse vom Gebäude ist eine fundierte Empfehlung in diesem Fall leider nicht möglich. Diese bekommen Sie aber von einem ...
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Antwort lesen »Nach Abschluss aller Maßnahmen benötigen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) von Ihrem Energieberater. Damit der Experte diese ...
Antwort lesen »In der geltenden Richtlinie zur Energieberatung für Wohngebäude ist eine Sperrfrist nicht vorgegeben. Aus diesem Grund sollte es möglich ...
Antwort lesen »Da die Heizung vor 2024 eingebaut wurde, ist in Bezug auf das Gebäudeenergiegesetz (aktueller Stand) nichts weiter zu beachten. Es gelten ...
Antwort lesen »Sie können hier Fördermittel für Maßnahmen im eigenen Haus beantragen. Das betrifft den Anschluss an das Wärmenetz (auch wenn dieser ...
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Antwort lesen »Nach § 4 der 1. BImSchV dürfen Sie Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe, mit Ausnahme von Grundöfen und offenen Kaminen, die ab ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Wichtig ist nur, dass die Heizung die technischen Vorgaben der Fördergeber erfüllt und Ihr Budget zur Förderung der ...
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Antwort lesen »Das ist unabhängig voneinander. Relevant ist hier immer der Antragszeitpunkt. Sie können 2024 Fördergelder für Maßnahmen in Höhe von 60.000 ...
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