Hintergrund für das europaweit einheitliche Energielabel ist die EU-Verordnung zu Ökodesign und Energiekennzeichnung. Das Energielabel für Heizungen orientiert sich am Design des schon von den Haushaltsgeräten bekannten Labels: Insgesamt neun Effizienzklassen gibt es, sie reichen von A++ bis G (für Warmwasserbereiter A bis G). Diese sind farblich mit einem Ampel-System abgebildet. Grün symbolisiert die beste, rot steht für die schlechteste Klasse. Auf dem unteren Teil des Energielabels sind zusätzlich Symbole angegeben, die nähere Auskunft zu weiteren wichtigen Merkmalen der Heizung geben. So wird beispielsweise bei Wärmepumpen der Geräuschpegel in Dezibel angegeben. Auch für eine Hybridheizung - also die Kombination aus mehreren Wärmequellen wie zum Beispiel Gasheizung plus Solarthermie - sind spezielle Energielabel vorgesehen. Dabei bildet der zentrale Heizkessel die Grundlage, alle anderen Komponenten sind zusätzlich aufgeführt und ergeben Zuschläge oder Abschläge bei der Bewertung - je nach Energieeffizienz.
Übrigens: Weil Gasheizung und Ölheizung mit fossilen Brennstoffen arbeiten, kann auch die sehr effiziente Brennwerttechnik maximal Effizienzklasse A erreichen. Eine bessere Bewertung ist nur in Kombination mit erneuerbaren Energien wie zum Beispiel Solarthermie möglich.
Diese Heizungen erhalten ein Energielabel
Zunächst werden Gasheizungen, Ölheizungen, Wärmepumpen und BHKW sowie Warmwasserspeicher bis 500 Liter mit dem Energielabel gekennzeichnet. Holzheizungen und Pelletheizungen erhalten dagegen erst ab dem 1. April 2017 ein Energielabel und Festbrennstoff-Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kaminöfen oder Kachelöfen sogar erst ab dem 1. Januar 2018.
Kann ich mich bei der Auswahl der Heizung am Energielabel orientieren?
Doch was bringt Hausbesitzern die neue Transparenz? Kann man die neue Heizung dann einfach nach dem Energielabel auswählen? Wohl eher nicht. Denn ob man mit einer neuen Heizung Heizkosten spart, hängt nicht allein an der Energieeffizienz des Heizkessels selbst. Genauso wie die Heizung zählt der Zustand des Hauses, in dem der Heizkessel für Wärme sorgen soll und damit Fragen wie: Wie hoch ist der Wärmebedarf? Wie groß ist das Haus und wie energieeffizient die Bausubstanz? Welcher Energieträger wird genutzt? Dazu kommen noch Faktoren wie die Außentemperatur, das Nutzerverhalten der Hausbewohner und die Regelung der Heizung.
Für Hausbesitzer bedeutet das neue Energielabel deshalb nur eine grobe Orientierung bei der Auswahl ihrer neuen Heizung. Denn der tatsächliche Verbrauch und damit die Heizkosten lassen sich aus dem Energielabel natürlich nicht ablesen. Die Entscheidung, welche Heizung für das Haus am sinnvollsten ist, sollten Hausbesitzer nach wie vor gemeinsam mit dem Heizungsinstallateur treffen.
Unseren Informationen zur Folge können Sie nur Darlehen zur Förderung auf eine andere (rechtliche oder juristische) Person übertragen, wenn ...
Antwort lesen »Ist die neue Heizung in der Liste förderbarer Wärmepumpen aufgeführt, müssen Sie das BAFA nicht gesondert informieren. Ist das nicht der ...
Antwort lesen »Die BzA-ID ist die Kennnummer zur Bestätigung zum Antrag für die Förderung der KfW. Diese benötigen Sie unter anderem, um BEG-Fördermittel ...
Antwort lesen »Sofern sich am Gebäude nichts ändert und Sie alle im Antrag angegebenen Werte wie geplant erreichen, sollte der Förderung nichts im Wege ...
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Antwort lesen »Welche Kleinwindkraftanlage in diesem Fall infrage kommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zunächst ist der Strombedarf entscheidend ...
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Antwort lesen »Installieren Sie eine Wärmepumpe zusammen mit dem Pelletofen, handelt es sich um eine EE-Hybridheizung. Für diese erhalten Sie einen ...
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Antwort lesen »Jahre, für die Sie bereits eine Steuererklärung abgegeben haben, bleiben von der Befreiung unberührt. Letztere gilt nur für offene ...
Antwort lesen »In diesem Fall ist kein Energieberater erforderlich. Die KfW-Förderung für die Photovoltaik können Sie ohne Bestätigung eines ...
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Antwort lesen »Nachdem die deutschlandweite Wallbox-Förderung ausgelaufen ist, gibt es Angebote hier nur noch regional. Einen Überblick gibt unser Beitrag ...
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Antwort lesen »Das Ändern von Förderanträgen oder Bewilligungsbescheiden ist nachträglich leider nicht mehr möglich (Ausnahme: Herabstufen auf eine ...
Antwort lesen »Erneuern Sie mehr als 10 Prozent der gesamten Fassadenfläche, ist die Fassadendämmung Pflicht. Das gilt jedoch nur für die geänderten, ...
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Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort