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02.01.2024
mehr zu Heizung
 

Förderung für Nahwärme, Fernwärme, Anschluss an ein Wärmenetz

Zuschuss und Kredit der KfW, Effizienhaus-Sanierung, Steuerbonus

Nah- und Fernwärme kann mit verschiedenen Brennstoffen hergestellt werden, auch mit erneuerbaren Energien. Alternativ kann Abwärme aus der Industrie genutzt werden. Der Vorteil: Eigentümer benötigen nur eine Übergabestation - eigene Heizung und Schornstein sind nicht erforderlich. Wer sich für diese Option der Wärmeversorgung entscheidet, kann eine Förderung beantragen: Die KfW vergibt im Rahmen der BEG Zuschüsse und Förderkredite. Alternativ ist der Steuerbonus möglich.

50-Euro-Scheine, 2-Euro-Münzen
Wer sich für den Anschluss an Nah- oder Fernwärme entscheidet, kann dafür eine Förderung beantragenFoto: energie-fachberater.de

1. So hoch ist der KfW-Zuschuss für eine Übergabestation Nahwärme / Fernwärme:

Die Basisförderung für den Anschluss an ein Wärmenetz beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Dieser Zuschuss kann weiter aufgestockt werden:

  • Einen Einkommens-Bonus von 30 Prozent erhalten selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro für ihre Wohneinheit.
  • Zusätzlich gibt es einen Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent. Diesen Bonus gibt es nur für die vom Eigentümer selbstgenutzte Wohneinheit. Bedingung ist der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen (ohne Anforderung an das Alter der Heizung) oder von funktionstüchtigen Gasheizungen oder Biomasseheizungen (Holzheizungen), wenn die Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Das Gebäude darf nach dem Heizungstausch nicht mehr mit fossilen Energien beheizt werden.
  • Der maximal mögliche Zuschuss ist bei 70 Prozent gedeckelt.

Kombiniert werden kann die Zuschussförderung mit einem KfW-Ergänzungskredit. Für die Finanzierung förderfähiger Ausgaben stehen maximal 120.000 Euro KfW-Förderkredit pro Wohneinheit zur Verfügung. Wer das Wohneigentum selbst nutzt und ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro hat, erhält für seine Wohneinheit zusätzlich eine Zinsverbilligung von bis zu 2,5 Prozentpunkten.

--> Wichtig zu wissen: Für die Heizungsförderung der KfW sind die förderfähigen Kosten auf einmalig 30.000 Euro begrenzt.


Diese Maßnahmen sind förderfähig:
Gefördert wird von der KfW der Anschluss an ein Wärmenetz mit folgenden förderfähigen Komponenten: 

  • Wärmeverteilung nur auf dem Grundstück des angeschlossenen Gebäudes
  • Steuer-, Mess- und Regelungstechnik
  • Wärmeübergabestationen

Technische Vorausetzungen für die Förderung:

  • Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige
  • Hydraulischer Abgleich
  • Dämmung der Rohrleitungen nach GEG
  • Anpassung der Heizkurve an das Gebäude

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Wie wird die KfW-Förderung für den Wärmenetz-Anschluss beantragt?
Der Förderantrag für einen Zuschuss muss online bei der KfW gestellt werden, nachdem ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag geschlossen wurde! Dieser Vertrag muss die Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage enthalten (d.h. die Erteilung des Auftrags ist an die Förderung geknüpft) sowie das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme. Dieses Datum muss innerhalb des Bewilligungszeitraums liegen. Der Bewilligungszeitraum beträgt einheitlich 36 Monate, eine Verlängerung ist nicht möglich. Der Bewilligungszeitraum beginnt mit Zugang des Zuwendungsbescheids bzw. der Zuschusszusage. --> KfW-Heizungsförderung richtig beantragen

Der KfW-Ergänzungskredit kann nur in Kombination mit einer Zuschuss­zusage der KfW für die Heizungs­förderung über eine Bank/Sparkasse der Wahl beantragt werden. Es gilt eine maximale Abruffrist von 36 Monaten.

WICHTIGE ÜBERGANGSFRIST 2024
Bei einem Vorhabensbeginn zwischen dem 29.12.2023 und dem 31. August 2024 kann der Förderantrag bis zum 30. November 2024 nachgeholt werden. Eine Antragstellung bei der KfW ist voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 für private Selbstnutzer:innen im Einfamilienhaus möglich. Voraussichtlich ab dem 1. Februar 2024 ist eine Registrierung im Kundenportal der KfW möglich. Für alle anderen Antragsberechtigten (Mehrfamilienhäuser/ Wohneigentümergemeinschaften, Vermietende, Unternehmen) soll es einen gestaffelten Start der Antragsstellung geben, die Termine sind aktuell noch nicht bekannt. Die KfW hat die wichtigsten Informationen zur Heizungsförderung hier zusammengestellt. Ein Wechsel zwischen alter und neuer Heizungsförderung ist ohne Sperrfrist vor Vorhabensbeginn möglich. --> FAQ Heizungsförderung

2. Wird die Übergabestation im Zuge einer Sanierung zum Effizienzhaus installiert, stellt die KfW auch dafür eine Förderung bereit:
Im KfW-Programm "BEG Wohngebäude - 261 Kredit" wird neben einem zinsgünstigen Kredit (maximal 150.000 Euro) zusätzlich ein Tilgungszuschuss (max. 20 Prozent) ausgezahlt.

3. Alternative zur KfW-Förderung: Steuerbonus für die Sanierung
Wer die Förderung der KfW nicht in Anspruch nehmen möchte, kann die Kosten für seine Übergabestation zwischen 2020 und 2029 von der Steuer absetzen. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer entsprechend reduziert, was bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten abdecken kann. Es müssen die gleichen technischen Mindestanforderungen wie bei der KfW erfüllt werden, die fachgerechte Umsetzung muss ein Fachbetrieb bescheinigen.

Wichtig: Eigentümer:innen können entweder die Förderung oder den Steuerbonus in Anspruch nehmen, eine Kombination ist nicht möglich!

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Quelle: energie-fachberater.de
 
 

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