Der aktuelle Heizspiegel zeigt es: Die Heizkosten in Wohnungen mit Wärmepumpe sind oft günstiger als in vergleichbaren Wohnungen mit Gasheizung. Zum gleichen Ergebnis kam eine Verivox-Analyse im Juni, auch hier waren die Heizkosten mit Wärmepumpe günstiger als die Heizkosten mit Gasheizung. Die höheren Investitionskosten, die Eigentümer oft abschrecken, lassen sich mit der KfW-Heizungsförderung gut auffangen!
Von Gasheizung auf Wärmepumpe umsteigen - die wichtigsten Schritte
Schritt 1: Hybridheizung oder Einzelheizung?
In einem ersten Schritt sollten sich Eigentümer ein paar Gedanken zu ihrer neuen Heizung machen: Soll die Wärmepumpe die vorhandene Gasheizung komplett ersetzen? Oder soll sie zusammen mit der Gasheizung als Hybridheizung arbeiten? Ist eine Photovoltaik-Anlage vorhanden oder geplant, so dass die Wärmepumpe eigenen Solarstrom nutzen kann? Sollen vor oder mit dem Heizungstausch noch weitere Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden?
Schritt 2: Beraten lassen!
1. vom Energieberater: Wie ist es allgemein um die Energieeffizienz des Hauses bestellt? Sind mehrere Sanierungsmaßnahmen geplant? Kann das Haus mit kleinen und günstigen Maßnahmen fit für die Wärmepumpe gemacht werden? Antwort auf diese Fragen geben das Gespräch mit einem Energieberater und ein sogenannter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP).
2. vom Heizungsbetrieb: Welche Wärmepumpe könnte in Frage kommen? Wo kann das Außengerät platziert werden? Welche Arbeiten im Haus wären nötig? Können vorhandene Fußbodenheizung und Heizkörper weiter genutzt werden? Ist im Heizungskeller ausreichend Platz für die Wärmepumpe? All diese Fragen können in einem Erstgespräch mit dem Heizungsbetrieb geklärt werden.
Schritt 3: Effizienz des Heizsystem bei niedrigen Temperaturen testen
Wärmepumpen arbeiten am effizientesten bei niedrigen Vorlauftemperaturen. Ob das im eigenen Haus klappt, können Eigentümer selbst testen. Welche technischen Voraussetzungen dafür geklärt werden müssen und was es mit dem 50-Grad-Test auf sich hat, lesen Sie hier. Doch auch, wenn das Haus mit niedrigen Vorlauftemperaturen nicht ausreichend warm wird, müssen Eigentümer das Vorhaben Wärmepumpe nicht aufgeben! Denn dann können zum Beispiel spezielle Hochtemperatur-Wärmepumpen zum Einsatz kommen, die alle Hersteller inzwischen für die Sanierung im Sortiment haben.
--> Wichtig zu wissen: Eine Fußbodenheizung ist keine zwingende Voraussetzung für die Wärmepumpe! Auch der Betrieb mit Heizkörpern oder einer Kombination aus Fußbodenheizung und Heizkörpern ist möglich. Eventuell müssen aber die Heizkörper erneuert werden, dann kommen sogenannte Niedertemperatur-Heizkörper oder Wärmepumpenheizkörper zum Einsatz.
Schritt 4: Kosten, Finanzierung und Förderung klären
Sind alle wichtigen Punkte geklärt, können Eigentümer gezielt Angebote einholen und die Finanzierung besprechen. Ein großer Teil der Kosten kann über die KfW-Heizungsförderung (Zuschuss und Ergänzungskredit) aufgefangen werden. Wie die Förderung beantragt wird, erklären wir hier Schritt für Schritt.
--> Wichtig zu wissen: Die volle Förderung ist nur möglich, wenn nach dem Heizungstausch keine fossilen Energien mehr zum Einsatz kommen! Wer eine Hybridheizung aus Gasheizung und Wärmepumpe möchte, erhält nur die Basisförderung.
Schritt 5: Installation der Wärmepumpe durch den Fachbetrieb
Schritt 6: Inbetriebnahme und Wartung
Ist die Wärmepumpe betriebsbereit installiert, sollten sich Eigentümer ausführlich in die Bedienung einweisen lassen. Um einen effizienten Betrieb zu gewährleisten, bietet sich eine Wartung nach einem Jahr an. Dabei können die Einstellungen mit den Erfahrungen der ersten Heizperiode optimiert werden.
--> Wichtig zu wissen: Die Kosten für Stilllegung oder Rückbau des Gasanschlusses reichen von kostenlos bis hin zu vierstelligen Beträgen. Wer sich rechtzeitig informiert, kann die Kosten auch bei der Förderung der neuen Heizung angeben. Deinstallation, Ausbau und Entsorgung von Altanlagen sind im Rahmen der Heizungsförderung als Umfeldmaßnahme förderfähig.
Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
Antwort lesen »Nachträglich lassen sich die genehmigten Kosten leider nicht mehr nach oben korrigieren. Sind diese nicht Bestandteil der Förderung, können ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, den alten Wechselrichter zu behalten. Technisch und wirtschaftlich lohnt sich das allerdings oft nicht. Zum ...
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