BioLPG (biogenes Liquified Petroleum Gas) entspricht chemisch dem kohlenstoffarmen konventionellen Flüssiggas, wird aber komplett anders hergestellt. Während herkömmliches fossiles Flüssiggas als Nebenprodukt bei der Erdgasförderung anfällt, entsteht Bio-Flüssiggas als Nebenprodukt bei der Herstellung von Biokraftstoffen aus organischen Rest- und Abfallstoffen sowie nachwachsenden Rohstoffen.
Bio-Flüssiggas wird zu 60 Prozent aus Abfällen der Industrie (Fette und Altöle) und zu 40 Prozent aus ölhaltigen Pflanzen wie Nüssen, Palmen, Soja oder Raps gewonnen. Geforscht wird auch am Einsatz weiterer Ausgangsstoffe wie Algen, Holz oder Heu.
Was ist der Vorteil von BioLPG?
Bei der Nutzung von BioLPG werden bis zu 90 Prozent des CO2-Ausstoßes einer herkömmlichen Flüssiggasanlage eingespart (bei der Gewinnung aus nachwachsenden Rohstoffen werden bis zu 60 Prozent CO2 eingespart, bei der Gewinnung aus Bio-Abfällen und Reststoffen bis zu 90 Prozent). Ähnlich wie bei konventionellem Flüssiggas kann BioPropan schon unter geringem Druck verflüssigt werden und lässt sich somit leicht lagern und transportieren. Bio-Flüssiggas wird aktuell mit einem Emissionsfaktor von null bewertet und ist damit von der CO2-Bepreisung ausgenommen.
Wo kann Bio-Flüssiggas eingesetzt werden?
Bio-Flüssiggas ist ein netzunabhängiger Brennstoff, der überall dort eingesetzt werden kann, wo herkömmliches Flüssiggas zum Einsatz kommt. Verwendung findet die Bio-Variante des Flüssiggases deshalb nicht nur zum Heizen, sondern auch als Autogas bzw. Kraftstoff. Flüssiggas und Bio-Flüssiggas können sogar gemischt werden, eine Umrüstung der Heizung ist für den Betrieb nicht notwendig. Eingesetzt werden kann BioLPG als flexible Energielösung vor allem im ländlichen Raum, wo noch viel mit Öl geheizt wird.
Was kostet der Einsatz von BioLPG?
Bio-Flüssiggas wird bisher nur in begrenzten Mengen hergestellt. Deshalb liegt der Preis aktuell noch deutlich über dem von herkömmlichem Flüssiggas. Durch eine flächendeckendere Produktion sollen die Kosten aber künftig sinken.
Eine Förderung für die Solaranlage bekommen Sie über die KfW-Heizungsförderung. Hier ist ein Zuschuss in Höhe von 30 Prozent möglich. ...
Antwort lesen »Bei der geplanten Zwischensparrendämmung kann feuchtwarme Luft in die Dämmebene eintreten, die dann innenseitig an der äußeren Lage Holz ...
Antwort lesen »Möchten Sie die KfW-Produkte 458 (Zuschuss Heizungsförderung) und 358 (Ergänzungskredit) kombinieren, ergeben sich die förderbaren Kosten ...
Antwort lesen »Möchten Sie Fördermittel für die neue Heizungspumpe beantragen, kommt das Förderprogramm Heizungsoptimierung des BAFA infrage. Dabei gelten ...
Antwort lesen »Um die Sperrfrist kommen Sie leider nicht herum, wenn Sie eine Förderung für die identische Maßnahme erneut beantragen möchten. Das ist der ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall können Sie Fördermittel für die Wärmepumpe beantragen. Das Budget förderbarer Kosten steht Ihnen erneut voll zur ...
Antwort lesen »Wenn Sie den Klimageschwindigkeitsbonus zur Förderung der Wärmepumpe beantragt und zugesagt bekommen haben (Voraussetzung: Zentrale ...
Antwort lesen »Hier ist im Einzelfall zu entscheiden, wie richtig zu verfahren ist. Faktoren sind dabei: • die selbständige Nutzbarkeit der Gebäude• ein ...
Antwort lesen »Beantragen Sie Fördermittel für eine identische Maßnahme, gilt eine Sperrfrist von 6 Monaten. Bei Anlagen zur Wärmeerzeugung gelten ...
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Antwort lesen »Möglich ist die Maßname. Sie sollten allerdings ein Lüftungskonzept nach DIN 1948 Teil 6 erstellen lassen (Vorschrift bei Austausch von ...
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Antwort lesen »Nach Angeben des BMWK können alle zur Rechnungslegung nach HGB verpflichteten (bau)fachlich kompetenten Personen (§ 238) die Planungs- und ...
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Antwort lesen »Grundsätzlich ist und war die Kombination aus BEG-EM- und BEG-WG-Förderung förderbar. Seit 2024 funktioniert das direkt. Zuvor waren zwei ...
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Antwort lesen »Hier hat Ihr Energieberater leider recht. Denn für den Geschwindigkeitsbonus kommt es auf die Art der Heizung an. Handelt es sich um eine ...
Antwort lesen »Ob eine Förderung möglich ist, hängt grundsätzlich davon ab, ob die Immobilie in den Geltungsbereich des GEG fällt. Beheizen Sie die ...
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Antwort lesen »Hier gilt Punkt 8.6 der BEG-EM-Richtlinie. Darin heißt es: "Für dieselben förderfähigen Ausgaben darf jeweils nur ein Antrag entweder bei ...
Antwort lesen »Das lässt sich pauschal nicht beurteilen. Entscheidend ist die baurechtliche Einordnung der Wohneinheiten. Außerdem kommt es auf den Anteil ...
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Antwort lesen »Nach der Förderung gilt eine Mindestnutzungsdauer von 10 Jahren. Tauschen Sie die Heizung zuvor durch ein anderes System aus, kann es sein, ...
Antwort lesen »Es gibt Verbundplatten für Fensterrahmen auch mit einem U-Wert von weniger als 0,9 W/m²K. Wählen Sie diese, ist eine Förderung der gesamten ...
Antwort lesen »Aus der Ferne lässt sich das nicht fundiert beurteilen. Entscheidend dafür, ob ein Raum als beheizt oder unbeheizt anzusehen ist, ist, ob ...
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