Die Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 (früher Wärmebedarfsberechnung) zeigt, wie viel Wärme ein Haus benötigt, um auch bei der tiefsten Außentemperatur im Winter eine vorgegebene Innentemperatur zu erreichen. Dazu ermitteln Fachleute die Transmissions- und Lüftungswärmeverluste. Erstere entstehen an Hüllflächen wie Decken, Wänden, Fenstern oder Türen. Sie hängen vom Wandaufbau ab und sinken, je besser der Wärmeschutz ist. Die Lüftungswärmeverluste hängen hingegen vom Lüftungsverhalten (Fensterlüftung oder kontrollierte Wohnraumlüftung) sowie von der Qualität des Bauwerks ab. Sind die Fenster alt und zugig, lassen sie viel kalte Luft ins Haus. Das Gebäude verliert mehr Wärme und die Heizlast steigt.
Fachleute unterscheiden die gebäude- und raumweise Heizlast
Geht es beispielsweise um die Auslegung einer Wärmepumpe im Altbau, genügt eine gebäudeweise Berechnung. Fachleute berücksichtigen dabei nur an Erdreich, Außenluft oder unbeheizte Räume grenzende Hüllflächen und kommen schnell voran. Für die Planung von Heizflächen oder den hydraulischen Abgleich spielt auch der Wärmetransport im Haus eine Rolle. So benötigt ein Wohnzimmer zum Beispiel mehr Wärme, wenn es an einen weniger beheizten Abstellraum als an ein wohlig warmes Bad grenzt. Um diese internen Wärmeübergänge zu berücksichtigen, nehmen Fachleute auch Böden, Decken sowie Wände und Türen im Haus in die Berechnung auf. Sie ermitteln die Heizlast für jeden Raum und benötigen mehr Zeit.
Das passiert, wenn die Heizlastberechnung fehlt oder falsch ist
Die niedrigste Außentemperatur, der Dämmstandard und die Art der Lüftung sind nur drei der Faktoren, die sich auf die Heizlast auswirken. Wer diese nicht berücksichtigt, ermittelt einen zu niedrigen oder zu hohen Wärmebedarf. Während Ersteres dazu führt, dass die Räume im Winter kalt bleiben, steigt der Energieverbrauch durch die Überdimensionierung der Heizung infolge einer zu hohen Heizlast. Hinzu kommt die Tatsache, dass sich der hydraulische Abgleich ohne die Berechnung nicht durchführen und Wärme nicht bedarfsgerecht verteilen lässt.
Wärmebedarfsberechnung für optimale Heizungssteuerung
Anhand der Heizlastberechnung lässt sich die Heizung richtig auslegen. Fachleute sorgen dafür, dass Wärme genau da ankommt, wo sie benötigt wird und Nutzer durch eine optimale Einstellung der Heizungssteuerung viel sparen. Dies ist möglich, wenn Fachleute die Heizkurve individuell an die Heizlast anpassen. Die Heizung wählt daraufhin automatisch die am niedrigsten mögliche Heizwassertemperatur. Sie arbeitet effizienter und spart Heizkosten sowie CO2.
Sind Sie nicht umgemeldet, aber Eigentümer, können Sie die Förderung der Heizung beantragen. Nötig ist dazu mindestens eine ...
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Antwort lesen »Ohne die örtlichen Gegebenheiten im Detail zu kennen, ist eine fundierte Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Möchten Sie im ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWK ist erst einmal für jedes Gebäude, das mit Wärme versorgt wird, ein eigener Antrag zu stellen. Anschließend lassen ...
Antwort lesen »Laut Datenblatt hat das Lüftungsgerät einen Wärmebereitstellungsgrad von 85 Prozent bei einer spezifischen elektrischen Leistungsaufnahme ...
Antwort lesen »In diesem Fall hilft aller Voraussicht nach nur eine feuchtetechnische Untersuchung mittels Probebohrung. Unter Umständen ist auch die ...
Antwort lesen »Ohne genaue Kenntnisse vom Gebäude ist eine fundierte Empfehlung in diesem Fall leider nicht möglich. Diese bekommen Sie aber von einem ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus für die Sanierung können Sie für jede durchgeführte Sanierungsmaßnahme in Anspruch nehmen, die gemäß den technischen ...
Antwort lesen »Nach Abschluss aller Maßnahmen benötigen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) von Ihrem Energieberater. Damit der Experte diese ...
Antwort lesen »In der geltenden Richtlinie zur Energieberatung für Wohngebäude ist eine Sperrfrist nicht vorgegeben. Aus diesem Grund sollte es möglich ...
Antwort lesen »Da die Heizung vor 2024 eingebaut wurde, ist in Bezug auf das Gebäudeenergiegesetz (aktueller Stand) nichts weiter zu beachten. Es gelten ...
Antwort lesen »Sie können hier Fördermittel für Maßnahmen im eigenen Haus beantragen. Das betrifft den Anschluss an das Wärmenetz (auch wenn dieser ...
Antwort lesen »Auch bei vermieteten Objekten gibt es Ausnahmen von der Heizungs-Austauschpflicht im GEG. So können alte Heizungen bestehen bleiben, wenn ...
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Antwort lesen »Die Dämmpflichten des GEG beziehen sich immer nur auf die tatsächlich behandelten Bauteile. Das heißt: Möchten Sie die Kellerwände dämmen, ...
Antwort lesen »Nach § 4 der 1. BImSchV dürfen Sie Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe, mit Ausnahme von Grundöfen und offenen Kaminen, die ab ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Wichtig ist nur, dass die Heizung die technischen Vorgaben der Fördergeber erfüllt und Ihr Budget zur Förderung der ...
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Antwort lesen »Ob es sich bei einem Gebäude um besonders erhaltenswerte Bausubstanz handelt, entscheidet Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Diese stellt ...
Antwort lesen »Hier herrscht Uneinigkeit unter den Beratern. Generell sollten Sie aber bei der tatsächlichen Kubatur bleiben und den detailliert geplanten ...
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Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller, der die Garantie auf die Anlage gibt. Wichtig ist, dass Sie dessen Vorgaben ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der Heizung mehrmals beantragen. Die förderbaren Kosten stehen bei der Heizungsförderung seit 2024 allerdings nur ...
Antwort lesen »Das ist unabhängig voneinander. Relevant ist hier immer der Antragszeitpunkt. Sie können 2024 Fördergelder für Maßnahmen in Höhe von 60.000 ...
Antwort lesen »Das Fördervorhaben in ist in aller Regel nicht übertragbar, sodass der Zuschussempfänger sich nicht ändern kann. Wir gehen daher davon aus, ...
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