In den meisten Häusern sorgt die Heizung nicht nur für warme Räume, sondern auch für Warmwasser zum Kochen, Baden und Duschen. Und das wird natürlich auch im Sommer gebraucht. Komplett ausgeschaltet werden kann die Heizung in den warmen Monaten deshalb in der Regel nicht. Mit diesen Tipps sparen Sie trotzdem Heizkosten:
1. Ältere Heizkessel manuell in die Sommerpause schicken
Statt die Heizung ganz auszuschalten, ist Sommerbetrieb angesagt! Dabei werden dann nicht mehr die Heizkörper, wohl aber das Wasser für Küche und Bad erwärmt. Je nach Modell wird der Sommerbetrieb bei vielen Heizungen direkt am Heizkessel eingestellt. Das bedeutet aber auch: Wer in einem kühlen Sommer friert, muss an der Heizung manuell wieder umstellen, damit die Heizung warm wird.
2. Automatischer Sommerbetrieb bei modernen Heizungen
Wer schon eine moderne Heizung hat, muss noch viel weniger tun: Neuere Heizkessel hören ab einer bestimmten Außen- oder Raumtemperatur automatisch auf zu heizen. Nach welcher Temperatur die Heizung sich richtet, hängt davon ab, ob sie über eine außentemperaturgeführte oder eine raumtemperaturgeführte Steuerung verfügt. Der Temperatursensor ist also entweder außerhalb oder innerhalb der Wohnräume installiert. Die Frage "An oder Aus" stellt sich für neue Heizkessel gar nicht mehr, moderne Regelsysteme übernehmen das automatisch.
Und was tun an empfindlich kühlen Sommertagen? Auch in diesem Fall springt die Heizung automatisch wieder an, sobald eine bestimmte Temperatur unterschritten wird. Bei Modellen, die sich nach der Außentemperatur richten, sind das in der Regel 17 Grad Celsius. In gut gedämmten Häusern muss die Heizung oft sogar bei 12 Grad Celsius noch nicht anspringen, weil sich die Wärme in den Innenräumen länger hält. Das spart noch mehr Energie. Wichtig zu wissen: Die voreingestellte Temperaturgrenze kann auch individuell an die persönlichen Wärmebedürfnisse angepasst werden.
3. Thermostatventile im Sommer öffnen
Läuft die Heizung im Sommerbetrieb, bleiben die Heizkörper kalt. Die Thermostatventile an den Heizkörpern sollten aber dennoch geöffnet bleiben! Werden diese auf Stufe 5 eingestellt, verringert sich das Risiko, dass sich die Ventile über den Sommer verklemmen und schlimmstenfalls zu Beginn der Heizsaison erneuert werden müssen.
4. Sommersaison für Erneuerung der Heizung nutzen
Wenn die Heizung noch nicht über eine moderne Regelung verfügt, dann muss die Einstellung auf den Sommerbetrieb manuell vom Fachhandwerker vorgenommen werden. Die bessere Lösung in diesem Falle ist aber, den veralteten Heizkessel gegen einen neuen auszutauschen. Die warmen Sommermonate sind der perfekte Zeitpunkt, um die Heizung zu erneuern. Zum einen sind Fachhandwerker außerhalb der Heizperiode meistens weniger ausgelastet, zum anderen riskieren die Bewohner während der Umbauarbeiten keine kalten Füße.
Die hohe Förderung macht den Heizungstausch in diesem Sommer besonders attraktiv.
Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können die Kosten der Fußbodenheizung als Umfeldmaßnahme bei der Förderung der Wärmepumpe mit ...
Antwort lesen »Möchten Sie Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen, benötigen Sie eine Bestätigung zum Antrag von einem Energieberater oder einem ...
Antwort lesen »Die Lieferung entspricht hier nicht der Bestellung. Das wirkt sich auf die Energieeffizienz und die Heizkosten aus. Wir empfehlen, das ...
Antwort lesen »Das ist seit 2024 leider nicht mehr möglich. Seither ist die Höchstsumme förderbarer Kosten einmalig begrenzt. Haben Sie einen Antrag ...
Antwort lesen »In aller Regel müssen Sie die BnD nach dem Einreichen neu ausstellen lassen. Wir empfehlen den Kontakt zu den Sachbearbeitern der KfW, um ...
Antwort lesen »Nach § 72 GEG dürfen Eigentümer von Gebäuden "Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden und ab dem ...
Antwort lesen »Sie können die Kosten bei der Förderung angeben. Die Höhe des anfangs beantragten Kostenrahmens lässt sich nachträglich allerdings nicht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich. Voraussetzung für die Förderung der Wärmepumpe ist in diesem Fall aber, dass das Gebäude in den ...
Antwort lesen »Das ist richtig. Möchten Sie die Förderung der Heizungsoptimierung in Anspruch nehmen, darf eine fossile Gas- oder Ölheizung nicht jünger ...
Antwort lesen »Nach Anlage 7 GEG sind die Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz auch dann erfüllt, wenn Sie die maximal mögliche Dämmstärke der WLG ...
Antwort lesen »Relevant ist hier Abschnitt 8.3.1 der aktuellen BEG-EM-Richtlinie. Hier heißt es: "[...] Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass es die Förderung der Kellerlüftung in diesem Fall nicht gibt. Das gilt zumindest dann, wenn der Keller unbeheizt ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Kellerdecke gibt es in Form von Zuschüssen sowie Krediten oder in Form von steuerlichen Vergünstigungen. ...
Antwort lesen »Für den Verkäufer hat der iSFP direkt erst einmal keine Vorteile. Ein Argument könnte es sein, dass sich das Haus damit besser verkaufen ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sofern Sie den Vertrag mit dem Handwerker auflösen und einen neuen finden, der nach Abschluss der Maßnahme die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus zur Heizungsförderung, lässt die KfW nur Steuerbescheide als Nachweis des Einkommens zu. Eine Ausnahme gibt ...
Antwort lesen »Diese Frage können wir Ihnen aktuell leider nicht beantworten. Denn wie sich die Gesetzeslage und die Förderlandschaft nach der Wahl ...
Antwort lesen »Wenn es sich um das Einbaudatum handelt, sollte die Bescheinigung ausreichen. Alternativ können Sie ein Inbetriebnahmeprotokoll, eine ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie können Fördermittel für eine Effizienzhaussanierung sowie Einzelmaßnahmen am Haus und an der Heizung beantragen. ...
Antwort lesen »Sie können den Kaminofen nach wie vor betreiben. Das hat keinen Einfluss auf die Fördermittel. Beantragen Sie den ...
Antwort lesen »Geht es um die Optik, sollten Sie zunächst die Leitungen verziehen. Alle anderen Punkte sprechen jedoch dafür, zunächst die Dämmung ...
Antwort lesen »Ein Smart Meter kann nur einen Strang messen. Möchten Sie PV-Strom im Haus nutzen und einen Wärmepumpen-Stromvertrag abschließen (ab etwa ...
Antwort lesen »Wenn der iSFP keine Vorgangsnummer hat, wurde er aller Voraussicht nach nicht gefördert und kann damit auch nicht für die BEG-EM-Förderung ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, lässt sich das aus der Ferne nicht sicher beurteilen. Eine fundierte Aussage ist dabei nur auf Basis einer ...
Antwort lesen »Da es zwei Wohneinheiten im Haus gibt, wertet die KfW das Vorhaben als Mehrfamilienhaus. Sie können daher aller Voraussicht nach nur den ...
Antwort lesen »Durch den zusätzlichen Aufbau steigt der Wärmedurchlasswiderstand und es dauert länger, bis die Wärme der Fußbodenheizung im Raum ankommt. ...
Antwort lesen »Geht es um die Effizienzhaus-Förderung mit EE-Klasse, ist die Entsorgung mit Nachweis nicht erforderlich. Wichtig ist nur, dass Sie den ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, mehrere Förderanträge für ein Sanierungsvorhaben zu stellen, wenn Sie die Kosten dabei korrekt trennen. Den ...
Antwort lesen »Sofern der Strom nicht durch das öffentliche Netz durchgeleitet wird, sollte das im Einklang mit dem EEG möglich sein. Es handelt sich dann ...
Antwort lesen »Hier ist die Effizienzklasse aus dem EU-Energielabel einzutragen. Diese finden Sie in den Produktunterlagen oder Werbeanzeigen zum ...
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