Effizienz, Kosten, Komfort und Sicherheit: Das sind für viele die wichtigsten Kriterien bei Auswahl und Betrieb ihrer heimischen Wärmequelle. Mit dem Wunsch nach Nachhaltigkeit gibt es einen weiteren Faktor, der in den vergangenen Jahren an Relevanz deutlich zugenommen hat. Innovative, ressourcenschonende Heizungen sind durch staatliche Förderungen immer attraktiver geworden.
Doch wie kommt die neue Heizung in den Keller?
Diese 6 Tipps machen den Heizungstausch leicht:
1. Den richtigen Zeitpunkt für den Einbau einer neuen Heizung wählen
Fällt eine veraltete Heizung mitten im Winter aus, ist der Zeitpunkt, einen Heizungstausch vorzunehmen, denkbar ungünstig. Denn in der Not fällt es nicht nur schwer, gut informiert eine Entscheidung zu treffen und zum richtigen Zeitpunkt eine Förderung zu beantragen. Auch Termine bei Fachberatern und Installationsbetrieben sind schwer zu bekommen. Setzen Sie sich also frühzeitig mit einem Fachbetrieb in Ihrer Region in Verbindung, schildern Sie Ihr Vorhaben und vereinbaren Sie Termine ohne unmittelbaren Handlungsdruck. Die Sommermonate eignen sich hierfür in der Regel am besten.
2. Die Gesetzeslage beim Heizungstausch berücksichtigen
Der Gesetzgeber sieht für einen Heizungstausch feste Regeln vor. So enthält das Gebäudeenergiegesetz (GEG) eine Austauschpflicht für Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind. Ab 2026 dürfen dann Öl- oder Kohleheizungen nur noch eingebaut werden, wenn die Immobilie über keinen Gas- oder Fernwärmeanschluss verfügt, sich das Haus auf Neubaustandard befindet oder überwiegend erneuerbare Energien zum Einsatz kommen. Hinzu kommen regionale gesetzliche Vorgaben wie das EWärmeG in Baden-Württemberg und das Hamburgische Klimaschutzgesetz, die beide eine Einbindung von erneuerbaren Energien beim Heizungstausch vorschreiben. Um zu erfahren, welche Spielräume beim Einbau einer neuen Heizung vorhanden sind, gilt es also, sich ausführlich über die Gesetzeslage zu informieren.
3. Die passende neue Heizung finden
Die Vielfalt an Angeboten macht die Entscheidung für neue Heiztechnik gerade für Laien nicht einfach. Grundsätzlich sollte bedacht werden, dass die Heizung den Haushalt voraussichtlich mehrere Jahrzehnte begleiten wird, also eine Investition in die Zukunft ist. Ausreichend Zeit ist notwendig, um eine passende, auf individuelle Bedürfnisse zugeschnittene Lösung zu finden. Ein paar grundsätzliche Fragen können dabei große Unterschiede machen: Wie offen sind Sie beispielsweise für Innovationen? Stehen die Themen Nachhaltigkeit und Klimaschutz besonders im Vordergrund?
Bei der Entscheidung und beim Thema Kosten sollten Eigentümer:innen auch bedenken: So günstig wie 2019/2020 werden Öl und Gas nicht mehr werden, langfristige Preisstabilität wird es wohl nur mit erneuerbaren Energien geben. Tipps für eine klimafreundliche Heizung finden Sie hier.
4. Sich ausführlich von einem Fachbetrieb zur Heizungsmodernisierung beraten lassen
Neben einer guten eigenständigen Vorbereitung und dem Studium der umfangreichen Informationsangebote im Netz, ist die persönliche Beratung durch einen Fachbetrieb dringend empfohlen. Denn der Einbau einer neuen Heizung ist immer eine Kombination aus individuellen Wünschen, baulichen Gegebenheiten und für Laien oft komplizierten Rahmenbedingungen. Ein Energieberater kann auch hinzugezogen werden – eine Dienstleistung übrigens, die vom Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit Zuschüssen gefördert wird.
5. Förderung für die Heizung prüfen
Die Konditionen für Fördermittel im Bereich moderner, effizienter und klimaschonender Heiztechnik wurden noch einmal deutlich verbessert und in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gebündelt. Für Hausbesitzer:innen bedeutet das eine große Auswahl an Förderung, finanzielle Unterstützung gibt es für die Heizungsoptimierung ebenso wie beim Einbau einer neuen Heizung. Klimafreundliche Heiztechnik wird attraktiv gefördert, das gilt besonders dann, wenn eine Ölheizung sich aus dem Keller verabschiedet.
6. Das Vorhaben tatsächlich umsetzen
Nachdem Sie sich für Ihre Recherche ausreichend Zeit genommen haben, einen Fachbetrieb konsultiert und einen guten Überblick über Finanzierungsmodelle und Förderung gewonnen haben, fehlt nur noch der letzte Schritt: das Vorhaben tatsächlich umzusetzen. Wichtig: Achten Sie darauf, dass Sie Ihren Förderantrag stellen, bevor Sie den Handwerksbetrieb mit der Umsetzung beauftragen! Dann können Sie nach dem Heizungstausch tatsächlich von mehr Komfort, einer besseren Klimabilanz und weniger Energiekosten profitieren!
Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können die Kosten der Fußbodenheizung als Umfeldmaßnahme bei der Förderung der Wärmepumpe mit ...
Antwort lesen »Möchten Sie Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen, benötigen Sie eine Bestätigung zum Antrag von einem Energieberater oder einem ...
Antwort lesen »Die Lieferung entspricht hier nicht der Bestellung. Das wirkt sich auf die Energieeffizienz und die Heizkosten aus. Wir empfehlen, das ...
Antwort lesen »Das ist seit 2024 leider nicht mehr möglich. Seither ist die Höchstsumme förderbarer Kosten einmalig begrenzt. Haben Sie einen Antrag ...
Antwort lesen »In aller Regel müssen Sie die BnD nach dem Einreichen neu ausstellen lassen. Wir empfehlen den Kontakt zu den Sachbearbeitern der KfW, um ...
Antwort lesen »Nach § 72 GEG dürfen Eigentümer von Gebäuden "Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden und ab dem ...
Antwort lesen »Sie können die Kosten bei der Förderung angeben. Die Höhe des anfangs beantragten Kostenrahmens lässt sich nachträglich allerdings nicht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich. Voraussetzung für die Förderung der Wärmepumpe ist in diesem Fall aber, dass das Gebäude in den ...
Antwort lesen »Das ist richtig. Möchten Sie die Förderung der Heizungsoptimierung in Anspruch nehmen, darf eine fossile Gas- oder Ölheizung nicht jünger ...
Antwort lesen »Nach Anlage 7 GEG sind die Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz auch dann erfüllt, wenn Sie die maximal mögliche Dämmstärke der WLG ...
Antwort lesen »Relevant ist hier Abschnitt 8.3.1 der aktuellen BEG-EM-Richtlinie. Hier heißt es: "[...] Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass es die Förderung der Kellerlüftung in diesem Fall nicht gibt. Das gilt zumindest dann, wenn der Keller unbeheizt ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Kellerdecke gibt es in Form von Zuschüssen sowie Krediten oder in Form von steuerlichen Vergünstigungen. ...
Antwort lesen »Für den Verkäufer hat der iSFP direkt erst einmal keine Vorteile. Ein Argument könnte es sein, dass sich das Haus damit besser verkaufen ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sofern Sie den Vertrag mit dem Handwerker auflösen und einen neuen finden, der nach Abschluss der Maßnahme die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus zur Heizungsförderung, lässt die KfW nur Steuerbescheide als Nachweis des Einkommens zu. Eine Ausnahme gibt ...
Antwort lesen »Diese Frage können wir Ihnen aktuell leider nicht beantworten. Denn wie sich die Gesetzeslage und die Förderlandschaft nach der Wahl ...
Antwort lesen »Wenn es sich um das Einbaudatum handelt, sollte die Bescheinigung ausreichen. Alternativ können Sie ein Inbetriebnahmeprotokoll, eine ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie können Fördermittel für eine Effizienzhaussanierung sowie Einzelmaßnahmen am Haus und an der Heizung beantragen. ...
Antwort lesen »Sie können den Kaminofen nach wie vor betreiben. Das hat keinen Einfluss auf die Fördermittel. Beantragen Sie den ...
Antwort lesen »Geht es um die Optik, sollten Sie zunächst die Leitungen verziehen. Alle anderen Punkte sprechen jedoch dafür, zunächst die Dämmung ...
Antwort lesen »Ein Smart Meter kann nur einen Strang messen. Möchten Sie PV-Strom im Haus nutzen und einen Wärmepumpen-Stromvertrag abschließen (ab etwa ...
Antwort lesen »Wenn der iSFP keine Vorgangsnummer hat, wurde er aller Voraussicht nach nicht gefördert und kann damit auch nicht für die BEG-EM-Förderung ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, lässt sich das aus der Ferne nicht sicher beurteilen. Eine fundierte Aussage ist dabei nur auf Basis einer ...
Antwort lesen »Da es zwei Wohneinheiten im Haus gibt, wertet die KfW das Vorhaben als Mehrfamilienhaus. Sie können daher aller Voraussicht nach nur den ...
Antwort lesen »Durch den zusätzlichen Aufbau steigt der Wärmedurchlasswiderstand und es dauert länger, bis die Wärme der Fußbodenheizung im Raum ankommt. ...
Antwort lesen »Geht es um die Effizienzhaus-Förderung mit EE-Klasse, ist die Entsorgung mit Nachweis nicht erforderlich. Wichtig ist nur, dass Sie den ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, mehrere Förderanträge für ein Sanierungsvorhaben zu stellen, wenn Sie die Kosten dabei korrekt trennen. Den ...
Antwort lesen »Sofern der Strom nicht durch das öffentliche Netz durchgeleitet wird, sollte das im Einklang mit dem EEG möglich sein. Es handelt sich dann ...
Antwort lesen »Hier ist die Effizienzklasse aus dem EU-Energielabel einzutragen. Diese finden Sie in den Produktunterlagen oder Werbeanzeigen zum ...
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