Effizienz, Kosten, Komfort und Sicherheit: Das sind für viele die wichtigsten Kriterien bei Auswahl und Betrieb ihrer heimischen Wärmequelle. Mit dem Wunsch nach Nachhaltigkeit gibt es einen weiteren Faktor, der in den vergangenen Jahren an Relevanz deutlich zugenommen hat. Innovative, ressourcenschonende Heizungen sind durch staatliche Förderungen immer attraktiver geworden.
Doch wie kommt die neue Heizung in den Keller?
Diese 6 Tipps machen den Heizungstausch leicht:
1. Den richtigen Zeitpunkt für den Einbau einer neuen Heizung wählen
Fällt eine veraltete Heizung mitten im Winter aus, ist der Zeitpunkt, einen Heizungstausch vorzunehmen, denkbar ungünstig. Denn in der Not fällt es nicht nur schwer, gut informiert eine Entscheidung zu treffen und zum richtigen Zeitpunkt eine Förderung zu beantragen. Auch Termine bei Fachberatern und Installationsbetrieben sind schwer zu bekommen. Setzen Sie sich also frühzeitig mit einem Fachbetrieb in Ihrer Region in Verbindung, schildern Sie Ihr Vorhaben und vereinbaren Sie Termine ohne unmittelbaren Handlungsdruck. Die Sommermonate eignen sich hierfür in der Regel am besten.
2. Die Gesetzeslage beim Heizungstausch berücksichtigen
Der Gesetzgeber sieht für einen Heizungstausch feste Regeln vor. So enthält das Gebäudeenergiegesetz (GEG) eine Austauschpflicht für Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind. Ab 2026 dürfen dann Öl- oder Kohleheizungen nur noch eingebaut werden, wenn die Immobilie über keinen Gas- oder Fernwärmeanschluss verfügt, sich das Haus auf Neubaustandard befindet oder überwiegend erneuerbare Energien zum Einsatz kommen. Hinzu kommen regionale gesetzliche Vorgaben wie das EWärmeG in Baden-Württemberg und das Hamburgische Klimaschutzgesetz, die beide eine Einbindung von erneuerbaren Energien beim Heizungstausch vorschreiben. Um zu erfahren, welche Spielräume beim Einbau einer neuen Heizung vorhanden sind, gilt es also, sich ausführlich über die Gesetzeslage zu informieren.
3. Die passende neue Heizung finden
Die Vielfalt an Angeboten macht die Entscheidung für neue Heiztechnik gerade für Laien nicht einfach. Grundsätzlich sollte bedacht werden, dass die Heizung den Haushalt voraussichtlich mehrere Jahrzehnte begleiten wird, also eine Investition in die Zukunft ist. Ausreichend Zeit ist notwendig, um eine passende, auf individuelle Bedürfnisse zugeschnittene Lösung zu finden. Ein paar grundsätzliche Fragen können dabei große Unterschiede machen: Wie offen sind Sie beispielsweise für Innovationen? Stehen die Themen Nachhaltigkeit und Klimaschutz besonders im Vordergrund?
Bei der Entscheidung und beim Thema Kosten sollten Eigentümer:innen auch bedenken: So günstig wie 2019/2020 werden Öl und Gas nicht mehr werden, langfristige Preisstabilität wird es wohl nur mit erneuerbaren Energien geben. Tipps für eine klimafreundliche Heizung finden Sie hier.
4. Sich ausführlich von einem Fachbetrieb zur Heizungsmodernisierung beraten lassen
Neben einer guten eigenständigen Vorbereitung und dem Studium der umfangreichen Informationsangebote im Netz, ist die persönliche Beratung durch einen Fachbetrieb dringend empfohlen. Denn der Einbau einer neuen Heizung ist immer eine Kombination aus individuellen Wünschen, baulichen Gegebenheiten und für Laien oft komplizierten Rahmenbedingungen. Ein Energieberater kann auch hinzugezogen werden – eine Dienstleistung übrigens, die vom Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit Zuschüssen gefördert wird.
5. Förderung für die Heizung prüfen
Die Konditionen für Fördermittel im Bereich moderner, effizienter und klimaschonender Heiztechnik wurden noch einmal deutlich verbessert und in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gebündelt. Für Hausbesitzer:innen bedeutet das eine große Auswahl an Förderung, finanzielle Unterstützung gibt es für die Heizungsoptimierung ebenso wie beim Einbau einer neuen Heizung. Klimafreundliche Heiztechnik wird attraktiv gefördert, das gilt besonders dann, wenn eine Ölheizung sich aus dem Keller verabschiedet.
6. Das Vorhaben tatsächlich umsetzen
Nachdem Sie sich für Ihre Recherche ausreichend Zeit genommen haben, einen Fachbetrieb konsultiert und einen guten Überblick über Finanzierungsmodelle und Förderung gewonnen haben, fehlt nur noch der letzte Schritt: das Vorhaben tatsächlich umzusetzen. Wichtig: Achten Sie darauf, dass Sie Ihren Förderantrag stellen, bevor Sie den Handwerksbetrieb mit der Umsetzung beauftragen! Dann können Sie nach dem Heizungstausch tatsächlich von mehr Komfort, einer besseren Klimabilanz und weniger Energiekosten profitieren!
Durch die Porenbetonsteine erreichen die Außenwände in der Regel einen guten U-Wert und sollten nicht schlechter als die Fenster sein. ...
Antwort lesen »Eine Sperrfrist gibt es hier nicht. Sie sollten die Heizungsoptimierung allerdings abschließen, bevor Sie die Förderung für den ...
Antwort lesen »Eine Zwischensparrendämmung im Dachgeschoss ist möglich. Bei diffusionsdichten Schichten wie den beschriebenen Bitumenschindeln kommen ...
Antwort lesen »Entscheiden Sie sich im Neubau für eine elektrische Direktheizung, ist diese nur unter sehr hohen Voraussetzungen zulässig. Zu ...
Antwort lesen »In beiden Fällen erhalten Sie den Klima-Geschwindigkeitsbonus aller Voraussicht nach nicht. Denn das setzt zum einen voraus, dass ...
Antwort lesen »Im Bedarfsausweis sind die Öfen als aktuelle Heiztechnik zu bewerten, wenn es keine andere Anlage gibt. Der Energieträger Holz ist dann für ...
Antwort lesen »Ja, in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für Wärmepumpe und Fußbodenheizung. Nachlesen können Sie das im entsprechenden Infoblatt zu ...
Antwort lesen »Entsprechende Regelungen finden sich hier in der Bauordnung Ihres Bundeslandes. Die Musterbauordnung (MBO) lässt die Installation kleiner ...
Antwort lesen »Am sichersten ist die Installation der Dampfbremse auf der warmen Innenseite der Konstruktion - also raumseitig unter der ...
Antwort lesen »Schimmel entsteht nur, wenn es im Keller unbemerkt zur Kondensation kommt. Sind die Fenster energetisch schlechter als die umliegenden ...
Antwort lesen »Nach den Regeln von 2023 war es möglich, als Mieter die Förderung der Heizung zu beantragen. 2024 funktioniert das leider nicht mehr. ...
Antwort lesen »Handelt es sich um Ein- oder Zweifamilienhäuser und bewohnten Sie diese am 01. Februar 2002 selbst als Eigentümerin, gilt die Ausnahme von ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es, die umfassende Energieberatung nach dem Hauskauf zu beauftragen. Denn dann bekommen Sie auch eine BAFA-Förderung für die ...
Antwort lesen »Bei der Reparatur handelt es sich um eine Instandsetzung. Für diese können Sie leider keine Förderung er Wärmepumpe in Anspruch nehmen. Sie ...
Antwort lesen »Planen Sie, die Dämmung im Dachboden neu aufzubauen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie die Dämmung nach unten und ...
Antwort lesen »Einen Entsorgungsnachweis benötigen Sie, wenn Sie eine Förderung für die Pelletheizung beantragt haben und den Heizungs-Austausch- oder ...
Antwort lesen »Nein. Hier hat sich nichts Wesentliches geändert. Die oberste Geschossecke muss nach § 47 GEG nur gedämmt werden, wenn Sie oder das Dach ...
Antwort lesen »Ob hier eine zusätzliche Dampfbremse erforderlich ist, hängt vom Aufbau der Dachdämmung ab. Bei der Kombination aus Beton, Dämmung und ...
Antwort lesen »Sind die Fenster schon eingebaut, können Sie nachträglich leider keine Förderung für den Fenstertausch beantragen. Geht es um Zuschüsse und ...
Antwort lesen »Eine Antwort auf Ihre Frage hängt von der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ab. Günstig ist der Austausch, wenn Sie mit der Wärmepumpe ...
Antwort lesen »Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
Antwort lesen »Neben dem Baujahr des Gebäudes ist im Energieausweis auch das Baujahr des aktuellen Wärmeerzeugers einzutragen. In der Spalte Baujahr sind ...
Antwort lesen »Die Installation einer Split-Klimaanlage findet in aller Regel auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade) statt. Dafür benötigen Sie die ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall kommen Wärmepumpen infrage. Sie können sich zum Beispiel für eine Großwärmepumpe oder eine Kaskadenlösung entscheiden. ...
Antwort lesen »Die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation" empfiehlt einen R-Wert von ...
Antwort lesen »Die Ausnahmen von den Nachrüstpflichten des GEG gelten nur für Ein- und Zweifamilienhäuser, die ein Eigentümer am 01. Februar 2002 selbst ...
Antwort lesen »Aus der Liste förderbarer Wärmepumpen geht hervor, dass es die Förderung für Wärmepumpen auch für Geräte von Kermi gibt. Das gilt auch für ...
Antwort lesen »Als neutrale Onlineplattform bieten wir selbst keine Baustoffe an. Diese bekommen Sie aber von einem Baustofffachhandel aus Ihrer Region. ...
Antwort lesen »Die Heizung darf auch nach der Übertragung des Eigentums bestehen bleiben. Es gelten aber bereits jetzt die Vorgaben des ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Zentralheizung (keine Etagenheizung), gibt es den Geschwindigkeits-Bonus zur Förderung der Wärmepumpe erst, wenn ...
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