Was ist überhaupt die Nachtabsenkung der Heizung?
Die Nachtabsenkung ist eine Funktion der Heizungsregelung. Sie ermöglicht die zeitgesteuerte Absenkung der Vorlauftemperatur der Heizung zur Nacht oder zu anderen vorbestimmten Zeiten (z.B. Absenkung bei Abwesenheit).
Ob eine Nachabsenkung etwas bringt, hängt von der Dämmung und der Gebäudemasse des Hauses ab. In einem gut gedämmten Neubau bringt eine Nachtabsenkung wenig. In einem Altbau mit schlechter Dämmung hingegen kann sich eine Nachabsenkung durchaus lohnen.
Nachtabsenkung lohnt sich im Altbau
Unter Nachtabsenkung versteht man die nächtliche Absenkung der Raumtemperatur mit dem Heizsystem. Dafür wird die Vorlauftemperatur der Heizung um circa 5 bis 8 Grad reduziert, die Heizleistung verringert sich entsprechend. In einem Altbau ohne Dämmung stellt sich dadurch in der Nacht eine deutlich geringere Temperatur ein. Der Grund: Ohne Dämmung wird die Wärme schlecht gespeichert und geht an die kalte Umgebung verloren. Fällt die Raumtemperatur von 20 Grad auf nur noch 17 Grad, ergibt sich dadurch eine Einsparung von circa sieben Prozent gegenüber einer durchgängigen Beheizung.
--> Wichtig zu wissen: Je schlechter die Dämmung des Gebäudes und je leichter ein Haus ist, desto mehr bringt die Nachtabsenkung. Eine gute Dämmung und eine massive Bauweise hingegen sind kontraproduktiv - genauso wie eine Flächenheizung (Fußbodenheizung), sie reagiert einfach zu träge. Altbau-Bewohner können mit einer Nachtabsenkung also mehr Energie sparen als Neubau-Bewohner. Realistisch ist eine Einsparung zwischen fünf und zehn Prozent. Das gilt selbst dann noch, wenn die Energie einberechnet wird, die am Morgen zum Aufheizen des Hauses benötigt wird.
Nachtabsenkung kann auch bei Wärmepumpe ein Thema sein
Andererseits kann auch der Verzicht auf die Nachtabsenkung manchmal sinnvoll sein - zum Beispiel bei Wärmepumpen in Kombination mit trägen Flächenheizsystemen und gut gedämmten Häusern. Denn eine Absenkung der Raumtemperaturen über Nacht kann zum morgendlichen Anheizen höhere Temperaturen und eine hohe Leistung erfordern - zu Lasten der Effizienz der Wärmepumpe.
--> Aber: Bei Wärmepumpen kann eine Nachabsenkung nötig sein, um im Nachtbetrieb mit Leistungsbegrenzung einen besseren Schallschutz zu erreichen. Teilweise ergibt sich auch aus der Schallimmissionsplanung, dass zu bestimmten Zeiten ein "Nachtmodus" (mit verringerter Ventilator-/Verdichterdrehzahl) verpflichtend eingestellt werden muss!
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(Nacht)Absenkung voll ausnutzen
Die Nachtabsenkung kommt, wie der Name schon sagt, in der Nacht zum Tragen. Deshalb ist sie aber nicht zwangsläufig auf die Nacht beschränkt. Viel sinnvoller ist es, die Nachtabsenkung an die Nutzung des Hauses anzupassen. Wenn sich am Tag niemand im Haus befindet, kann die Heizung auch tagsüber für ein paar Stunden gedrosselt werden. Wichtig ist ein gutes Timing, damit das Haus immer dann warm ist, wenn die Bewohner:innen es wünschen - abends nach der Arbeit, morgens für das Frühstück. Die Heizung sollte deshalb rechtzeitig heruntergefahren und frühzeitig wieder auf Normalbetrieb gebracht werden.
Achtung Schimmel: Taupunkt-Temperatur nicht unterschreiten
Die eingesparte Energie lohnt sich allerdings kaum, wenn sich Eigentümer:innen dafür Schimmel ins Haus holen. Natürlich kühlen die Wände in den kalten Nachtstunden um so schneller aus. Auf keinen Fall sollte durch die Nachtabsenkung die Taupunkt-Temperatur unterschritten werden. Sonst droht die natürliche Luftfeuchtigkeit an den Innenwänden und Fensterscheiben zu kondensieren. Insbesondere an kritischen Stellen wie den Fensterlaibungen oder den Zimmerecken kann sich dann schnell Schimmel bilden.
Pauschale Preisangaben sind hier leider schwierig. Aktuell kosten neue Anlagen inkl. Einbau etwa 10.000 bis 23.000 Euro. Geht es allein um ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung gibt es für Wohngebäude. Nach BEG-EM-Richtlinie Punkt 3. V handelt es sich dabei um Gebäude "nach § 3 Absatz 1 Nummer ...
Antwort lesen »Das Alter der Heizung spielt bei der Förderung der neuen Heizung erst einmal keine Rolle. Sie können die Anlage austauschen und ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie keine Zuschuss-Förderung für die neue Heizung. Sie können im selbstgenutzten Haus allerdings den Steuerbonus ...
Antwort lesen »Die steuerliche Förderung kommt nur für selbstgenutzte Gebäude infrage. Sie können diese daher für die Kosten der Heizung im selbst ...
Antwort lesen »Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Laut TFAQ Punkt 1.03 können Sie die Bauteile auch bei einer Erweiterung fördern lassen, wenn Sie keine Neubauförderung in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Das hängt von der Regelung der Anlage und dem Anschluss der Photovoltaik ab. Grundsätzlich ist es möglich, die Heizung auch am Tage mit ...
Antwort lesen »In dem Fall können Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent beantragen. Hinzu kommen folgende Boni: Effizienzbonus in Höhe von 5 ...
Antwort lesen »Sie können die Ölheizung weiter betreiben. Die Entsorgung ist nur dann Pflicht, wenn Sie auch den Geschwindigkeitsbonus in Anspruch nehmen ...
Antwort lesen »Bei einem Gebäude mit zwei Wohneinheiten können Sie 45.000 Euro an Kosten geltend machen. Für den Geschwindigkeitsbonus sind die ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Es gibt allerdings weitere Ausnahmen, die den Nachweis unter Umständen überflüssig machen. So gilt nach Anlage 7 Punkt 5 ...
Antwort lesen »Nach § 48 GEG gelten die Vorgaben nur für Außenbauteile, die an beheizte oder gekühlte Bereiche grenzen. So heißt es: "Soweit bei beheizten ...
Antwort lesen »Eine pauschale Angabe zum Bivalenzpunkt ist leider nicht möglich. Das hängt immer vom Gebäude und von der Wärmepumpe ab. Üblich sind Werte ...
Antwort lesen »Geht es um die Bestätigung nach dem Einbau der Wärmepumpe, müssen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen. Möglich ist das ...
Antwort lesen »Wenn die Kommune ein Wärmenetz errichtet, können Sie Fördermittel für den Anschluss an dieses über die KfW beantragen. Die Höhe der ...
Antwort lesen »Eine Änderung des Antrags ist in der Regel nicht mehr möglich. Stornieren Sie diesen und stellen Sie ihn direkt erneut, kommt es bei ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Im Merkblatt zum KfW-Wohneigentumsprogramm Jung kauft Alt (308) heißt es dazu: "Für die in diesem Produkt geforderte ...
Antwort lesen »Nein, für die Elektroheizung bekommen Sie keine Förderung. Ist/wird das Gebäude nicht mit einem sehr guten Wärmeschutz ausgestattet, kann ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist für den Förderantrag die Anzahl der Wohneinheiten maßgeblich, die nach Abschluss des Vorhabens für die ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort