Nach einer Umrüstung der Ölheizung profitieren Hausbesitzer von vielen Vorteilen. So wird im Keller deutlich mehr Platz frei, weil die Gasheizung viel weniger Raum beansprucht. Zudem kann mit einer modernen Erdgas-Brennwertheizung je nach Alter und Wärmedämmstandard des Gebäudes bis zu 30 Prozent Energie eingespart werden. Das schont nicht nur den Geldbeutel, sondern auch Umwelt und Klima. Ebenso steigt mit einer Gasheizung der Komfort beim Betrieb der Heizung: Ein Tank zur Vorratshaltung ist nicht erforderlich und die schwankenden Marktpreise für Heizöl müssen nicht ständig beobachtet werden.
Was rechnet sich am schnellsten beim Austausch einer Ölheizung?
Die Umrüstung einer Ölheizung auf Gasheizung ist nur mit geringen zusätzlichen Kosten verbunden. Und diese Zusatzkosten betreffen auch lediglich die einmaligen Kosten für den Gasanschluss und die bauliche Umstellung. Danach sind die Kosten für Brennstoff (Erdgas), Reparatur und Wartung geringer als bei einer Ölheizung, so dass sich die Investition schnell lohnt. Das Institut für technische Gebäudeausrüstung in Dresden hat nachgerechnet: Die genaue Kostenaufstellung für ein freistehendes 150 Quadratmeter Haus zeigt, dass der Umstieg von Ölheizung auf eine Gasheizung mit wirtschaftlichen Vorteilen verbunden ist. Die Sanierungskosten für den Einbau einer Gas-Brennwertheizung liegen im Beispiel bei rund 10.660 Euro inklusive aller nötigen Umbauten. Durch die Sanierung sinken dann aber die Energiekosten deutlich. Im Vergleich zu einer alten Ölheizung können Haushalte Monat für Monat bis zu 100 Euro sparen. Zudem tut man Gutes für die CO2-Bilanz und spart im Vergleich zur Ölheizung mehr als zehn Prozent Treibhausemissionen.
Kosten für die Umrüstung reduzieren mit Förderung
Reduzieren lassen sich die Kosten für die Erneuerung der Heizung zusätzlich mit einer Förderung. Das BAFA vergibt für Gasheizungen, die auch erneuerbare Energien einbinden bzw. für die Einbindung vorbereitet sind, einen Zuschuss zwischen 20 und 30 Prozent der Kosten. Geht dafür eine Ölheizung außer Betrieb, sind dank der BAFA-Austauschprämie sogar 30 bis 40 Prozent Zuschuss möglich! Darüber hinaus lässt sich die neue Heizung günstig über die KfW finanzieren.
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Schritt für Schritt die Ölheizung auf Gasheizung umrüsten
Schritt 1: Einen erfahrenen Heizungsinstallateur suchen und die Pläne zur Umstellung der Heizung besprechen. Der Installateur kann die nötigen Voraussetzungen am besten prüfen.
Schritt 2: Der Heizungsinstallateur kümmert sich um die Rahmenbedingungen und klärt alle anfallenden Aspekte: Gebäudezustand, notwendige Umbauten, anfallende Kosten und Fördermöglichkeiten, Auswahl der optimalen Heizanlage sowie Einbau der Gasheizung.
Schritt 3: Steuern sparen. Hausbesitzer können einen Teil der Handwerkerkosten für die Reparatur, Wartung oder den Austausch von Heizungsanlagen in ihrer Steuererklärung geltend machen. Das gilt allerdings nur für solche Kosten, für die keine Förderung in Anspruch genommen wurde.
Umrüstung der Ölheizung auf Gasheizung im Detail - um diese Punkte kümmert sich der Heizungsinstallateur
1. Rahmenbedingungen checken: Besitzt das Haus schon einen Gasanschluss? Wenn es keinen Gasanschluss gibt, klärt der Heizungsinstallateur mit dem örtlichen Gasversorger folgende Aspekte: Kann ein Gasanschluss gelegt werden? Und mit welchen Kosten ist das verbunden? Der Heizungsinstallateur findet den Energieversorger mit den besten Konditionen: Wer vergibt Förderungen für den Wechsel von Öl auf Erdgas? Wer gibt Zuschüsse für den Ausbau der Öltanks? Und können Restölbestände aufgekauft werden? Ist der Schornstein für eine Brennwertheizung geeignet oder ist eine Schornsteinsanierung erforderlich?
2. Einbindung erneuerbarer Energien prüfen: Auch wenn eine neue Gasheizung bereits weniger Energie als die alte verbraucht, lohnt es sich, einen Teil des Wärmebedarfs über erneuerbare Energien zu decken. Der Heizungsinstallateur kümmert sich um die optimale Variante: Möglich sind sowohl eine gekoppelte Solarthermie-Anlage, die bis zu 60 Prozent des jährlichen Warmwasserbedarfs deckt, als auch ein wasserführender Kaminofen oder Kachelofen.
3. Die Kosten realistisch kalkulieren: Der Fachmann berechnet und informiert vorab über die Kosten für den Gasanschluss, nötige Umbauten, Ausbau und Entsorgung der Öltanks sowie eine eventuelle Schornsteinsanierung.
4. Förderung in die Kalkulation mit einbeziehen: Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite für die Erneuerung der Heizung gibt es von BAFA und KfW, oft gibt es auch einen Zuschuss vom Energieversorger. Der Heizungsinstallateur prüft zudem, ob und in welchem Maß flankierende Maßnahmen wie die Schornsteinsanierung förderfähig sind. Achtung: Alle Förderungen des Bundes müssen vor Beginn der Umrüstung beantragt werden! Grundlage für den Förderantrag ist ein detaillierter Kostenvoranschlag.
5. Schonsteinsanierung organisieren: Wird ein alter Heizkessel gegen eine moderne Brennwertheizung ausgetauscht, muss in der Regel nur ein Kunststoff- oder Edelstahlrohr in den bestehenden Schornstein eingezogen werden.
6. Heizkörper auswählen: Obwohl an die Heizkörper keine besonderen Anforderungen gestellt werden, empfiehlt der Fachbetrieb passende Modelle. Da die Brennwertheizung modulierend arbeitet – das heißt, sie stellt sich auf den tatsächlichen Heizbedarf optimal ein – ist sie sowohl bei niedrigen Vorlauftemperaturen für eine Flächenheizung (wie z. B. Fußbodenheizung) als auch bei höheren Temperaturen für klassische Heizkörper hocheffizient.
7. Heizung einbauen: Fachgerechte Installation der neuen Gas-Brennwertheizung.
8. Hydraulischer Abgleich: Um das volle Potenzial zu entfalten, muss das gesamte Heizsystem optimal aufeinander abgestimmt sein. Um sicherzustellen, dass alle Heizkörper im Haus gut mit Wärme versorgt werden, wird ein hydraulischer Abgleich vorgenommen. Wer Förderung in Anspruch nimmt, muss diesen Abgleich auch nachweisen.
Die Förderung kann unter Umständen als Umfeldmaßnahme mit der Förderung der Heizung erfolgen. Wichtig ist dabei, dass Sie die Kosten oder ...
Antwort lesen »In diesem Fall beantragen Sie zunächst Fördermittel für den Aufbau eines Gebäudenetzes. Anschließend beantragen Sie für jedes einzelne Haus ...
Antwort lesen »Das lässt sich nicht ohne Weiteres beurteilen. AEG-Geräte waren seit 1977 sicher asbestfrei. Bis 1974 enthielten sie Asbest. Da sich bei ...
Antwort lesen »In § 35 c EStG Absatz 3 heißt es dazu: "Der Steuerpflichtige kann die Steuerermäßigung nach Absatz 1 nicht in Anspruch nehmen, soweit [...] ...
Antwort lesen »Grundsätzlich handelt es sich bei dem Energie-Effizienz-Experten, der die Fachplanung und Bauüberwachung erledigt, um den gleichen ...
Antwort lesen »Über die KfW haben Sie die Möglichkeit, einen Zuschuss und einen Ergänzungskredit zu beantragen. Den Kredit bekommen Sie in Höhe der ...
Antwort lesen »In Abschnitt 4 der Richtlinie für die Bundesförderung für „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ heißt es dazu: "[...] Eine ...
Antwort lesen »Verantwortlich für das Gebäude ist letztlich der Kunde, der den Auftrag gibt. Ist sich der Handwerker über den Verstoß im Klaren, sollte er ...
Antwort lesen »Das hängt von den Fenstern ab. Sind diese intakt und stark genug, um moderne Mehrscheibensysteme aufzunehmen, kann sich der Scheibentausch ...
Antwort lesen »Entscheiden Sie sich für den Steuerbonus zur Förderung der Dachdämmung, können Sie 20 Prozent von maximal 200.000 Euro der Kosten verteilt ...
Antwort lesen »Sie bekommen sowohl für die Biomasseheizung als auch für den wasserführenden Pelletofen Fördermittel, wenn Sie Eigentümer des Gebäudes ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können die Kosten der Fußbodenheizung als Umfeldmaßnahme bei der Förderung der Wärmepumpe mit ...
Antwort lesen »Möchten Sie Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen, benötigen Sie eine Bestätigung zum Antrag von einem Energieberater oder einem ...
Antwort lesen »Die Lieferung entspricht hier nicht der Bestellung. Das wirkt sich auf die Energieeffizienz und die Heizkosten aus. Wir empfehlen, das ...
Antwort lesen »Das ist seit 2024 leider nicht mehr möglich. Seither ist die Höchstsumme förderbarer Kosten einmalig begrenzt. Haben Sie einen Antrag ...
Antwort lesen »In aller Regel müssen Sie die BnD nach dem Einreichen neu ausstellen lassen. Wir empfehlen den Kontakt zu den Sachbearbeitern der KfW, um ...
Antwort lesen »Nach § 72 GEG dürfen Eigentümer von Gebäuden "Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden und ab dem ...
Antwort lesen »Sie können die Kosten bei der Förderung angeben. Die Höhe des anfangs beantragten Kostenrahmens lässt sich nachträglich allerdings nicht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich. Voraussetzung für die Förderung der Wärmepumpe ist in diesem Fall aber, dass das Gebäude in den ...
Antwort lesen »Das ist richtig. Möchten Sie die Förderung der Heizungsoptimierung in Anspruch nehmen, darf eine fossile Gas- oder Ölheizung nicht jünger ...
Antwort lesen »Nach Anlage 7 GEG sind die Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz auch dann erfüllt, wenn Sie die maximal mögliche Dämmstärke der WLG ...
Antwort lesen »Relevant ist hier Abschnitt 8.3.1 der aktuellen BEG-EM-Richtlinie. Hier heißt es: "[...] Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass es die Förderung der Kellerlüftung in diesem Fall nicht gibt. Das gilt zumindest dann, wenn der Keller unbeheizt ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Kellerdecke gibt es in Form von Zuschüssen sowie Krediten oder in Form von steuerlichen Vergünstigungen. ...
Antwort lesen »Für den Verkäufer hat der iSFP direkt erst einmal keine Vorteile. Ein Argument könnte es sein, dass sich das Haus damit besser verkaufen ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sofern Sie den Vertrag mit dem Handwerker auflösen und einen neuen finden, der nach Abschluss der Maßnahme die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus zur Heizungsförderung, lässt die KfW nur Steuerbescheide als Nachweis des Einkommens zu. Eine Ausnahme gibt ...
Antwort lesen »Diese Frage können wir Ihnen aktuell leider nicht beantworten. Denn wie sich die Gesetzeslage und die Förderlandschaft nach der Wahl ...
Antwort lesen »Wenn es sich um das Einbaudatum handelt, sollte die Bescheinigung ausreichen. Alternativ können Sie ein Inbetriebnahmeprotokoll, eine ...
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