01.01.2023
mehr zu Pelletheizung
 

Förderung für die Pelletheizung - Zuschuss, Kredit, Steuerbonus

Förderfähig nur zusammen mit Solarthermie oder Wärmepumpe

Die Pelletheizung gehört zu den sogenannten Biomasseheizungen - die Wärme für Heizung und Warmwasser stammt komplett aus erneuerbaren Energien. Bei der Finanzierung werden Eigentümer:innen mit Förderung unterstützt: Es gibt einen Zuschuss vom BAFA oder einen Förderkredit der KfW im Rahmen der Effizienzhaus-Sanierung. Alternativ steht der Steuerbonus zur Verfügung. Alle Infos und Details zur Förderung für die Pelletheizung.

Haus aus Euroscheinen auf Holzpellets
Die neue Heizung soll eine Pelletheizung sein? Der Zuschuss vom BAFA erleichtert die FinanzierungFoto: Deutsches Pelletinstitut

1. BAFA-Zuschuss für die Pelletheizung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt einen Zuschuss für die Pelletheizung zur Verfügung: Der Grundzuschuss beträgt 10 Prozent der förderfähigen Kosten. Zusätzlich ist ein Bonus beim Heizungstausch möglich:

  • 10 Prozent mehr Förderung gibt es, wenn eine alte Öl- oder Gasheizung, Kohle- oder Nachtspeicherheizung ersetzt wird = Heizungs-Tausch-Bonus

Der maximal mögliche Zuschuss beträgt also 20 Prozent. Wichtig zu wissen: Die BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen ist auf förderfähige Kosten von 60.000 Euro pro Jahr und Antrag begrenzt. Eigenleistungen werden gefördert - allerdings nur die Materialkosten, die in direktem Zusammenhang mit der Sanierungsmaßnahme stehen. Materialkosten bei Umfeldmaßnahmen sind nicht förderfähig.
 

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Diese Voraussetzungen gelten für die Förderung der Pelletheizung:

  • Eine Pelletheizung ist nur in Verbindung mit einer Solarthermie-Anlage oder einer Wärmepumpe förderfähig.
  • Der "jahreszeitbedingte Raumheizungsnutzungsgrad" ƞs (= ETAs) gemäß Öko-Design-Richtlinie förderfähiger Biomasseanlagen muss bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen mindestens 81 % erreichen.
  • Einhaltung der Emissionsgrenzwerte: Kohlenmonoxid: 200 mg/m3 bei Nennwärmeleistung, 250 mg/m3 bei Teillastbetrieb (soweit Brennstoffe nach § 3 Abs. 1 Nr. 8 der 1. BImSchV eingesetzt werden), staubförmige Emissionen: 2,5 mg/m3
  • automatische Beschickung
  • Leistungs- u. Feuerungsregelung sowie automatische Zündung
  • Pufferspeicher-Volumen von mindestens 30 Liter je kW Nennwärmeleistung
  • Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
  • Das Gebäude muss zu mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien beheizt werden.

Eine Liste der förderfähigen Pelletheizungen finden Sie hier.

Was kostet eine Pelletheizung? Hier können Sie kostenfrei und unverbindlich Angebote für Ihre neue Heizung einholen.

Wie wird der BAFA-Zuschuss für die Pelletheizung beantragt?
Der Antrag auf Förderung muss unbedingt vor der Auftragsvergabe online beim BAFA gestellt werden! Für die Antragstellung wird ein detaillierter Kostenvoranschlag benötigt. Da die im Antrag angegebenen Kosten später nicht erhöht werden können, sollten Eigentümer:innen darauf achten, dass das Angebot alle nötigen Positionen und Arbeiten enthält. --> BAFA-Föderung richtig beantragen

2. KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss im Rahmen der Effizienzhaus-Sanierung
Wird die Pelletheizung nicht als Einzelmaßnahme eingebaut, sondern im Zuge einer Sanierung zum Effizienzhaus, stellt die KfW eine Förderung bereit: Im KfW-Programm "BEG Wohngebäude - 261 Kredit" wird neben einem sehr zinsgünstigen Kredit (maximal 150.000 Euro) zusätzlich ein Tilgungszuschuss (maximal 20 Prozent) ausgezahlt. --> KfW-Förderung richtig beantragen


3. Alternative zur Förderung: Steuerbonus für die Sanierung
Wer die Förderung von KfW oder BAFA nicht in Anspruch nehmen möchte, kann die Kosten für die neue Pelletheizung von der Steuer absetzen. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer entsprechend reduziert, was bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten abdecken kann - eine entsprechend hohe Steuerlast vorausgesetzt. Es müssen die gleichen technischen Mindestanforderungen wie bei BAFA und KfW erfüllt werden, die fachgerechte Umsetzung muss ein Fachbetrieb bescheinigen. --> Der Steuerbonus ist bei der Pelletheizung eine attraktive Alternative zur BEG-Förderung, weil die Heizung hier ohne Solarthermie und Wärmepumpe förderfähig ist.

Wichtig: Eigentümer:innen können entweder die Förderung oder den Steuerbonus in Anspruch nehmen, eine Kombination ist nicht möglich.

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Quelle: energie-fachberater.de / BAFA / KfW
 
 

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