01.01.2023
mehr zu Wärmepumpe
 

Förderung für die Wärmepumpe - Zuschuss, Kredit oder Steuerbonus

Mit diesen Fördermitteln auf erneuerbare Energien umsteigen

Die Wärmepumpe ist die Heiztechnik der Zukunft - auch im Altbau. Doch damit die Wärme aus erneuerbaren Energien zum Einsatz kommen kann, müssen Eigentümer:innen erst einmal kräftig investieren. Wie gut, dass Fördermittel die Finanzierung der Wärmepumpe erleichtern! Zur Verfügung stehen ein Zuschuss vom BAFA, ein Kredit für die Effizienzhaus-Sanierung und der Steuerbonus. Alle Infos, Details und Voraussetzungen zur Förderung für die Wärmepumpe.

Holzhäuser auf Euroscheinen
Wenn Eigentümer:innen eine Wärmepumpe installieren wollen, sollten sie sich vorher über die vielfältigen Möglichkeiten der Förderung schlau machen, denn es gibt attraktive Zuschüsse und FörderkrediteFoto: energie-fachberater.de

1. Zuschuss vom BAFA für die Wärmepumpe
Der Basiszuschuss vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für eine energieeffiziente Wärmepumpe beträgt 25 Prozent der förderfähigen Kosten. Dieser Zuschuss kann weiter aufgestockt werden:

  • Ein zusätzlicher ein Bonus von 5 Prozent wird gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser (Grundwasserwärmepumpe), Erdreich (Erdwärmepumpe) oder Abwasser (Abwasserwärmepumpe) erschlossen wird, oder wenn die Wärmepumpe ein natürliches Kältemittel nutzt = Wärmepumpen-Bonus. Als natürliche Kältemittel werden anerkannt: R290 Propan, R600a Isobutan, R1270 Propen, R717 Ammoniak, R718 Wasser, R744 Kohlendioxid
  • Wird eine alte Ölheizung ersetzt, die Gasheizung ausgetauscht oder ein Kohle- bzw. Nachtspeicherofen außer Betrieb genommen, gibt es eine Austauschprämie in Höhe von 10 Prozent. Wichtig: Danach darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt werden!

Das ergibt einen maximalen Zuschuss in Höhe von 40 Prozent.

Wichtig
für die Zuschuss-Förderung: Die BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist auf förderfähige Kosten von 60.000 Euro pro Jahr und Antrag begrenzt. Zentrale Kenngröße für die Effizienz der Wärmepumpe ist die "jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz" (ηs-Wert = Eta-s), die aus der Ökodesign-Verordnung stammt. Dieser ηs-Wert gibt an, wie viel Primärenergie für eine Kilowattstunde Wärme benötigt wird. Außerdem ist seit 2023 wieder eine Mindesteffizienz in Form einer berechneten Jahresarbeitszahl (JAZ) erforderlich. Dem Förderantrag muss eine Vorausberechnung der JAZ beigelegt werden (z.B. nach VDI 4650), die mindestens 2,7 betragen muss. (Bei Sanierungsprojekten, die diese Vorgabe ohne weitere Maßnahmen am Heizverteilsystem oder der Gebäudedämmung nicht erreichen, kann auf Antrag die vollständige Umsetzung des Gesamtprojektes auf bis zu 66 Monate ab Zuwendungsbescheid ausgeweitet werden. Damit können auch geplante, aber noch nicht realisierte Sanierungsmaßnahmen bei der Berechnung der JAZ berücksichtigt werden.)

Für die Förderung muss die Wärmepumpe diese Voraussetzungen erfüllen:

  • Einbau mindestens eines Wärmemengenzählers
  • Einbau eines Stromzählers
  • Sole/Wasser- (Erdwärmepumpe) und Wasser/Wasser-Wärmepumpen (Grundwasserwärmepumpe) in Wohngebäuden: ƞs bei 35°C mindestens 150 %, ƞs bei 55°C mindestens 135 %
  • Luft/Wasser-Wärmepumpen (Luftwärmepumpe): ƞs bei 35°C mindestens 135 %, ƞs bei 55°C mindestens 120 %
  • gasbetriebene Wärmepumpen in Wohngebäuden: ƞs bei 35°C mindestens 126 %, ƞs bei 55°C mindestens 111 %
  • Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 2,7
  • hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
  • Anpassung der Heizkurve an das Gebäude
  • Bei Wärmepumpen mit neuer Erdsondenbohrung muss eine verschuldensunabhängige Versicherung gegen unvorhergesehene Sachschäden abgeschlossen werden und die Bohrfirma nach DVGW zertifiziert sein.
  • Das Gebäude muss zu mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien beheizt werden.

Eine Liste der Wärmepumpen, die die technischen Mindestanforderungen erfüllen, finden Sie unten auf dieser Seite.

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Wie wird der BAFA-Zuschuss für eine neue Wärmepumpe beantragt?
Der Antrag auf Förderung muss unbedingt vor der Auftragsvergabe online beim BAFA gestellt werden! Für die Antragstellung wird ein detaillierter Kostenvoranschlag benötigt. Da die im Antrag angegebenen Kosten später nicht erhöht werden können, sollten Eigentümer:innen darauf achten, dass der Kostenvoranschlag alle nötigen Posten enthält. --> BAFA-Förderung richtig beantragen.

Die Einbindung eines Energieberaters ist bei Installation einer Wärmepumpe nicht Pflicht. Wer aber trotzdem einen Energieberater/Sachverständigen mit Fachplanung und Baubegleitung beauftragt, erhält auch für diese Kosten einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent, der mit dem gleichen Antrag beantragt wird. Das ist insbesondere dann sinnvoll, wenn eine Luftwärmepumpe installiert wird, denn förderfähig ist auch eine akustische Fachplanung, um Schallschutzprobleme von Anfang an zu verhindern.


2. Förderkredit mit Tilgungszuschuss von der KfW - Effizienzhaus-Sanierung mit Wärmepumpe
Wird die Wärmepumpe nicht als Einzelmaßnahme eingebaut, sondern im Zuge einer Sanierung zum Effizienzhaus, stellt die KfW dafür eine Förderung bereit. Im KfW-Programm "BEG Wohngebäude - 261 Kredit" gibt es neben einem Kredit zu sehr günstigen Konditionen (maximal 150.000 Euro) zusätzlich einen Tilgungszuschuss (maximal 20 Prozent) ausgezahlt. Je nach erreichtem Effizienzhaus-Niveau unterscheidet sich die Höhe der Förderung. --> KfW-Förderung richtig beantragen

3. Steuerbonus für die Wärmepumpe
Wer die Förderung von BAFA und KfW nicht in Anspruch nehmen möchte, kann die Kosten für seine neue Wärmepumpe zwischen 2020 und 2029 von der Steuer absetzen. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer entsprechend reduziert, was bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten abdecken kann. Es müssen die gleichen technischen Mindestanforderungen wie bei der BEG-Förderung erfüllt werden, die fachgerechte Umsetzung muss ein Fachbetrieb bescheinigen. Da die BEG-Förderung aber in der Regel höher ist als der Steuerbonus, lohnt sich diese Variante in der Regel nur, wenn der Antrag auf Förderung vergessen oder nicht rechtzeitig gestellt wurde.

Wichtig zu wissen: Eigentümer:innen können entweder die Förderung oder den Steuerbonus in Anspruch nehmen, eine Kombination ist nicht möglich! Sowohl vom BAFA als auch von der KfW werden auch die Materialkosten bei Eigenleistungen gefördert. Das gilt aber nur für die Materialkosten, die direkt mit der Sanierungsmaßnahme zusammenhängen. Materialkosten bei Umfeldmaßnahmen sind nicht förderfähig.

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Quelle: energie-fachberater.de / BAFA / KfW
 
 

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