1. Förderung für die Wärmepumpe - Einzelmaßnahme Heizungstausch - Zuschuss und Ergänzungskredit der KfW
Die Basisförderung für eine energieeffiziente Wärmepumpe beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Dieser Zuschuss kann weiter aufgestockt werden:
Kombiniert werden kann die Zuschussförderung mit einem KfW-Ergänzungskredit. Für die Finanzierung förderfähiger Ausgaben stehen maximal 120.000 Euro KfW-Förderkredit pro Wohneinheit zur Verfügung. Wer das Wohneigentum selbst nutzt und ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro hat, erhält für seine Wohneinheit zusätzlich eine Zinsverbilligung von bis zu 2,5 Prozentpunkten. --> Alle Infos und Details zum KfW-Ergänzungskredit
--> Wichtig zu wissen: Die Förderung für eine neue Heizung können Eigentümer nur einmalig beantragen. Die förderfähigen Kosten für den Zuschuss sind auf 30.000 Euro begrenzt. Die Kosten für Baubegleitung und Fachplanung sind zwar förderfähig, müssen aber auch von diesem Betrag abgedeckt werden und werden nicht zusätzlich gefördert! Die Einbindung eines Energieberaters ist bei Installation einer Wärmepumpe nicht Pflicht. Die relevanten Förderprogramme der KfW sind:
Voraussetzungen für die Wärmepumpen-Förderung
Zentrale Kenngröße für die Effizienz der Wärmepumpe ist die "jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz" (ηs-Wert = Eta-s), die aus der Ökodesign-Verordnung stammt. Dieser ηs-Wert gibt an, wie viel Primärenergie für eine Kilowattstunde Wärme benötigt wird. Außerdem ist eine Mindesteffizienz in Form einer berechneten Jahresarbeitszahl (JAZ) erforderlich. Der Nachweis über die Jahresarbeitszahl erfolgt gemäß Berechnung nach VDI 4650 Blatt 1: 2019-03.
Für die Förderung muss die Wärmepumpe diese Voraussetzungen erfüllen:
Wie wird die KfW-Förderung für eine neue Wärmepumpe beantragt?
Der Förderantrag für einen Zuschuss muss online bei der KfW gestellt werden, nachdem ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag geschlossen wurde! Dieser Vertrag muss die Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage enthalten (d.h. die Erteilung des Auftrags ist an die Förderung geknüpft) sowie das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme. Dieses Datum muss innerhalb des Bewilligungszeitraums liegen. Der Bewilligungszeitraum beträgt einheitlich 36 Monate, eine Verlängerung ist nicht möglich. Der Bewilligungszeitraum beginnt mit Zugang des Zuwendungsbescheids bzw. der Zuschusszusage. --> KfW-Heizungsförderung richtig beantragen
Der KfW-Ergänzungskredit kann nur in Kombination mit einer Zuschusszusage der KfW für die Heizungsförderung über eine Bank/Sparkasse der Wahl beantragt werden. Es gilt eine maximale Abruffrist von 36 Monaten.
2. Förderkredit mit Tilgungszuschuss von der KfW - Effizienzhaus-Sanierung mit Wärmepumpe
Wird die Wärmepumpe nicht als Einzelmaßnahme eingebaut, sondern im Zuge einer Sanierung zum Effizienzhaus, stellt die KfW dafür eine Förderung bereit. Im KfW-Programm "BEG Wohngebäude - 261 Kredit" gibt es neben einem Kredit zu sehr günstigen Konditionen (maximal 150.000 Euro) zusätzlich einen Tilgungszuschuss (maximal 20 Prozent) ausgezahlt. Je nach erreichtem Effizienzhaus-Niveau unterscheidet sich die Höhe der Förderung. --> KfW-Förderung richtig beantragen
3. Steuerbonus für die Wärmepumpe
Wer die Förderung von BAFA und KfW nicht in Anspruch nehmen möchte, kann die Kosten für seine neue Wärmepumpe zwischen 2020 und 2029 von der Steuer absetzen. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer entsprechend reduziert, was bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten abdecken kann. Es müssen die gleichen technischen Mindestanforderungen wie bei der BEG-Förderung erfüllt werden, die fachgerechte Umsetzung muss ein Fachbetrieb bescheinigen. Da die BEG-Förderung aber in der Regel höher ist als der Steuerbonus, lohnt sich diese Variante oft nur, wenn der Antrag auf Förderung vergessen oder nicht rechtzeitig gestellt wurde.
Wichtig zu wissen: Eigentümer:innen können entweder die Förderung oder den Steuerbonus in Anspruch nehmen, eine Kombination ist nicht möglich! Auch die Materialkosten bei Eigenleistungen werden gefördert. Das gilt aber nur für die Materialkosten, die direkt mit der Sanierungsmaßnahme zusammenhängen. Materialkosten bei Umfeldmaßnahmen sind nicht förderfähig.
Anforderungen an die Luft-Luft-Wärmepumpe sind in Punkt 3 der TMA zur Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) ...
Antwort lesen »Wird die Luftschicht nicht von Außenluft durchströmt, besteht bereits jetzt erhöhte Kondensationsgefahr. Denn hier kann es passieren, dass ...
Antwort lesen »Die Fenster wirken sich nicht auf den Taupunkt in der Wand aus. Funktioniert die geplante Konstruktion, haben ältere Fenster darauf keinen ...
Antwort lesen »Nach Abs. 1 § 57 GEG darf eine Anlage der Heizungs-, Kühl- oder Raumlufttechnik nicht in einer Weise verändert werden, dass die ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW genügt hier die einfache Meldebescheinigung. Aus dieser muss allerdings die Situation zum Antragszeitpunkt ...
Antwort lesen »Das hängt immer vom individuellen Fall ab. Entscheidend ist in der Regel, ob das Vorhaben laut Baugenehmigung bzw. Bauantrag als Sanierung ...
Antwort lesen »Bei der Förderung von Maßnahmen am Gebäude und an der Technik (Dämmung, Fenstertausch, Türenaustausch, Lüftung, Heizungsoptimierung etc.) ...
Antwort lesen »Alle Systeme haben Vor- und Nachteile. Das Nasssystem hat ein großes Speichervermögen und gleicht somit Schwankungen zwischen Nachfrage und ...
Antwort lesen »Die Angaben im Energieausweis sind immer auf die Gebäudenutzfläche zu beziehen. Denn dabei handelt es sich um die gesamte beheizte Fläche ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen unsere Rubrik "Fördermittel". Hier finden Sie Informationen zu allen Fördermöglichkeiten, die aktuell ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie bekommen eine 30-prozentige Basisförderung. Diese können Sie mit dem Effizienzbonus (5 % mehr für eine Sole- oder ...
Antwort lesen »Befinden sich Heizflächen im Heizungsraum, sodass sich dieser auf normale Raumtemperaturen erwärmen lässt, handelt es sich um einen ...
Antwort lesen »Wenn Sie einen freien Hohlraum von mindestens 4 cm haben, können Sie die Untersparrendämmung unter Umständen einblasen lassen, um den ...
Antwort lesen »Die Bestätigung zum Antrag (BzA) für die Förderung der Heizung bekommen Sie von einem Energieberater aus Ihrer Region oder Ihrem ...
Antwort lesen »Fördermittel für Maßnahmen am Haus und an der Technik können Sie selbst beantragen. Verfügbar sind dabei Zuschüsse in Höhe von 15 bis 20 ...
Antwort lesen »Der Boden hat einen Einfluss, sofern er in der Berechnung berücksichtigt wird. Durch die geringe Aufbauhöhe und den geringen ...
Antwort lesen »Fördermittel für eine Heizungsoptimierung mit Flächenheizung können Sie aller Voraussicht nach nicht beantragen. Denn in diesem Fall muss ...
Antwort lesen »BEG-Fördermittel für Maßnahmen am Haus sowie an der Technik (Lüftung, Wärmeschutz, Heizungsoptimierung) kann Ihr Sohn auch als Nießbraucher ...
Antwort lesen »Granit lässt die Wärme der Fußbodenheizung sehr gut in den Raum strömen. Gleiches gilt für Vinyl-Bodenbeläge. Aus diesem Grund sollte das ...
Antwort lesen »Die BAFA-Förderung für Sanierungsarbeiten am Haus stellen Sie online über das BAFA-Portal. Dazu benötigen Sie eine Bestätigung von einem ...
Antwort lesen »Handelt es sich um ein Wochenend- oder Ferienhaus, können Sie leider keine Fördermittel beantragen. Anders sieht es aus, wenn das Gebäude ...
Antwort lesen »Bei einem beheizten Raum fordert das GEG eine Dämmung, wenn Sie den Fußboden neu aufbauen. Der U-Wert der Konstruktion muss dabei einen ...
Antwort lesen »Die Integration eines Heizstabes in den Boiler ist in aller Regel möglich. Viele Geräte sind dazu entsprechend vorbereitet. Ein ...
Antwort lesen »Fördermittel für die neue Heizung gibt es auch für Nichtwohngebäude, sofern diese beheizt werden. Geht es um die Aufteilung der Kosten, ...
Antwort lesen »Ist die Betondecke intakt, benötigen Sie keine zusätzliche Dampfbremse oder -sperre unter der Dämmung. Feuchtigkeit entsteht im Dachraum in ...
Antwort lesen »Sofern die regionale Wärmeplanung noch nicht abgeschlossen und veröffentlicht wurde, gibt es eine Übergangsregelung. Nach § 71 Absatz 9 ...
Antwort lesen »Die Förderung für neue Fenster beantragen Sie vor Maßnahmenbeginn mit der Bestätigung eines Energie-Effizienz-Experten. Wie das richtig ...
Antwort lesen »Die TPB-ID für die technische Projektbeschreibung erstellt ein Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes. Das ist auch ...
Antwort lesen »Ob Sie den Kaminofen nachrüsten müssen, hängt von den Emissionswerten ab. Diese sind in § 26 der 1. BImSchV vorgegeben und sollten nicht ...
Antwort lesen »Der Ermittlung des Feuchteschutzes bei einer Flachdachkonstruktion mit nachträglicher Wärmedämmung von oben, wie sie sie geschildert haben, ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort