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23.07.2026
mehr zu Wärmepumpe
 

Förderung für die Wärmepumpe - Zuschuss, Kredit oder Steuerbonus

Mit diesen Fördermitteln auf erneuerbare Energien umsteigen

Die Wärmepumpe ist die Heiztechnik der Zukunft - auch im Altbau. Doch damit die Wärme aus erneuerbaren Energien zum Einsatz kommen kann, müssen Eigentümer:innen erst einmal kräftig investieren. Wie gut, dass Fördermittel die Finanzierung der Wärmepumpe erleichtern! Zur Verfügung stehen ein Zuschuss und ein Förderkredit der KfW, ein Kredit für die Effizienzhaus-Sanierung und der Steuerbonus. Alle Infos, Details und Voraussetzungen zur Förderung für die Wärmepumpe.

Wärmepumpe Installateur
Wenn Eigentümer:innen eine Wärmepumpe installieren lassen wollen, sollten sie sich vorher über die vielfältigen Möglichkeiten der Förderung schlau machen, denn es gibt attraktive Zuschüsse und FörderkrediteFoto: Canva.com

1. Förderung für die Wärmepumpe - Einzelmaßnahme Heizungstausch - Zuschuss und Ergänzungskredit der KfW
Die Basisförderung für eine energieeffiziente Wärmepumpe beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Dieser Zuschuss kann weiter aufgestockt werden:

  • Einen Einkommens-Bonus erhalten selbstnutzende Eigentümer für ihre Wohneinheit, er ist abhängig vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen: 40 Prozent bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro. Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt sind hier im Vorteil, sie haben eine höhere Einkommensgrenze: 40 Prozent bis 40.000 Euro, 30 Prozent bis 50.000 Euro und 10 Prozent bis 60.000 Euro.
  • Zusätzlich gibt es einen Klimageschwindigkeits-Bonus von 16 Prozent. Diesen Bonus gibt es nur für die vom Eigentümer selbstgenutzte Wohneinheit! Bedingung ist der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen (ohne Anforderung an das Alter der Heizung) oder von funktionstüchtigen Gasheizungen oder Biomasseheizungen (Holzheizungen), wenn die Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Das Gebäude darf nach dem Heizungstausch nicht mehr mit fossilen Energien beheizt werden. --> Wichtig: Der Bonus sinkt erstmalig am 1.02.2027 und danach halbjährlich zum 1.02. und 1.08. eines jeden Jahres um 4 Prozentpunkte.
  • Der maximal mögliche Zuschuss ist bei 70 Prozent gedeckelt. Für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 30.000 Euro / mit Kind 40.000 Euro beträgt die Obergrenze bis zu 80 Prozent.

Förderhöchstbetrag: Diese förderfähigen Kosten werden anerkannt
Die Förderung für eine neue Heizung können Eigentümer nur einmalig beantragen. Die förderfähigen Kosten für den Zuschuss sind auf 28.000 Euro für die erste Wohneinheit begrenzt. Für Mehrfamilienhäuser gilt: Der Förderhöchstbetrag beträgt 28.000 Euro für die erste Wohneinheit. Für die zweite bis sechste Wohneinheit gelten jeweils 15.000 Euro, für jede weitere Wohneinheit jeweils 8.000 Euro. Wichtig: Auch hier sinken die Förderbeträge regelmäßig! Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt erstmalig am 1.02.2027 und danach halbjährlich jeweils zum 1.02. und 1.08. eines jeden Jahres um 750 Euro.

Die Kosten für Baubegleitung und Fachplanung sind zwar förderfähig, müssen aber auch von diesem Betrag abgedeckt werden und werden nicht zusätzlich gefördert! Die Einbindung eines Energieberaters ist bei Installation einer Wärmepumpe nicht Pflicht. Die relevanten Förderprogramme der KfW sind:

--> Wichtig zu wissen: Verschiedene Bestandteile der Förderung (förderfähige Kosten und Klimageschwindigkeits-Bonus) sinken in halbjährlichen Schritten! Bis Ende 2026 / Mitte 2027 ist die Förderung deshalb am höchsten. Vor allem für Familien und Haushalte mit geringerem Einkommen lohnt sich eine zügige Antragstellung. Außerdem wird die Basisförderung ab 2027 geändert: Die vollen 30 Prozent gibt es dann nur für Wärmepumpen aus der EU. Ab Mitte 2027 steigen zudem die technischen Anforderungen.

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Kombiniert werden kann die Zuschussförderung mit einem KfW-Ergänzungskredit. Für die Finanzierung förderfähiger Ausgaben stehen maximal 120.000 Euro KfW-Förderkredit pro Wohneinheit zur Verfügung. Wer das Wohneigentum selbst nutzt und ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro hat, erhält für seine Wohneinheit zusätzlich eine Zinsverbilligung von bis zu 2,5 Prozentpunkten. --> Alle Infos und Details zum KfW-Ergänzungskredit

(Technische) Voraussetzungen für die Wärmepumpen-Förderung
Zentrale Kenngröße für die Effizienz der Wärmepumpe ist die "jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz" (ηs-Wert = Eta-s), die aus der Ökodesign-Verordnung stammt. Dieser ηs-Wert gibt an, wie viel Primärenergie für eine Kilowattstunde Wärme benötigt wird. Außerdem ist eine Mindesteffizienz in Form einer berechneten Jahresarbeitszahl (JAZ) erforderlich. Der Nachweis über die Jahresarbeitszahl erfolgt gemäß Berechnung nach VDI 4650 Blatt 1: 2019-03.

Für die Förderung muss die Wärmepumpe diese Voraussetzungen erfüllen:

  • Einbau mindestens eines Wärmemengenzählers
  • Einbau eines Stromzählers
  • Eine Schnittstelle für Netzdienlichkeit (z.B. SG Ready oder VHP Ready) ist Pflicht inklusive Steuerungseinrichtung
  • Sole/Wasser- (Erdwärmepumpe) und Wasser/Wasser-Wärmepumpen (Grundwasserwärmepumpe), Wärmepumpen mit Quelle Abwärme/Solarwärme in Wohngebäuden: ƞs bei 35°C mindestens 180 %, ƞs bei 55°C mindestens 140 %
  • Luft/Wasser-Wärmepumpen (Luftwärmepumpe): ƞs bei 35°C mindestens 150 %, ƞs bei 55°C mindestens 125 %. Außerdem gibt es Anforderungen an den Lärmschutz: Luftwärmepumpen werden nur dann gefördert, wenn die Geräuschemissionen des Außengeräts mindestens 10 dB niedriger liegen als die Geräuschemissionsgrenzwerte für Wärmepumpen in der Europäischen Ökodesign-Verordnung vom 2. August 2013.
  • Niedertemperatur-Wärmepumpen müssen nur die ƞs -Anforderungen bei 35 °C erfüllen.
  • Luft/Luft-Wärmepumpe ≤ 12 kW Heizleistung/Kühlleistung (Heizen mit Klimaanlage): ƞs ≥ 181 % (Effizienzklasse A++ oder A+++)
  • Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3,0
  • hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
  • Anpassung der Heizkurve an das Gebäude
  • Bei Wärmepumpen mit neuer Erdsondenbohrung muss eine verschuldensunabhängige Versicherung gegen unvorhergesehene Sachschäden abgeschlossen werden und die Bohrfirma nach DVGW zertifiziert sein.
  • Das Gebäude muss zu mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien beheizt werden.
  • ab 1.7.2027: iMSys-Bestellpflicht, bidirektionale Schnittstelle, Schnittstelle im Format
    EEBUS gemäß VDE-AR-E 2829-6

Eine Liste der Wärmepumpen, die die technischen Mindestanforderungen für die Förderung erfüllen, gibt es hier im Wärmeerzeuger-Portal (WEP) des BAFA.

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Wie wird die KfW-Förderung für eine neue Wärmepumpe beantragt?
Der Förderantrag für einen Zuschuss muss online bei der KfW gestellt werden, nachdem ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag geschlossen wurde! Dieser Vertrag muss die Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage enthalten (d.h. die Erteilung des Auftrags ist an die Förderung geknüpft) sowie das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme. Dieses Datum muss innerhalb des Bewilligungszeitraums liegen. Der Bewilligungszeitraum beträgt einheitlich 36 Monate, eine Verlängerung ist nicht möglich. Der Bewilligungszeitraum beginnt mit Zugang des Zuwendungsbescheids bzw. der Zuschusszusage. --> KfW-Heizungsförderung richtig beantragen

Der KfW-Ergänzungskredit kann nur in Kombination mit einer Zuschuss­zusage der KfW für die Heizungs­förderung über eine Bank/Sparkasse der Wahl beantragt werden. Es gilt eine maximale Abruffrist von 36 Monaten.

2. Förderkredit mit Tilgungszuschuss von der KfW - Effizienzhaus-Sanierung mit Wärmepumpe
Wird die Wärmepumpe nicht als Einzelmaßnahme eingebaut, sondern im Zuge einer Sanierung zum Effizienzhaus, stellt die KfW auch dafür eine Förderung bereit. Im KfW-Programm "BEG Wohngebäude - 261 Kredit" gibt es neben einem Kredit zu günstigen Konditionen (maximal 150.000 Euro) zusätzlich einen Tilgungszuschuss ausgezahlt. Je nach erreichtem Effizienzhaus-Niveau unterscheidet sich die Höhe der Förderung. --> KfW-Förderung richtig beantragen

3. Steuerbonus für die Wärmepumpe
Wer die Förderung von BAFA und KfW nicht in Anspruch nehmen möchte, kann die Kosten für seine neue Wärmepumpe zwischen 2020 und 2029 von der Steuer absetzen. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer entsprechend reduziert, was bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten abdecken kann. Es müssen die gleichen technischen Mindestanforderungen wie bei der BEG-Förderung erfüllt werden, die fachgerechte Umsetzung muss ein Fachbetrieb bescheinigen. Da die BEG-Förderung aber in der Regel höher ist als der Steuerbonus, lohnt sich diese Variante oft nur, wenn der Antrag auf Förderung vergessen oder nicht rechtzeitig gestellt wurde.

--> Wichtig zu wissen: Eigentümer:innen können entweder die Förderung oder den Steuerbonus in Anspruch nehmen, eine Kombination ist nicht möglich! Auch die Materialkosten bei Eigenleistungen werden gefördert. Das gilt aber nur für die Materialkosten, die direkt mit der Sanierungsmaßnahme zusammenhängen. Materialkosten bei Umfeldmaßnahmen sind nicht förderfähig.

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Quelle: energie-fachberater.de
 
 

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