1. Zuschuss vom BAFA für die Wärmepumpe
Der Zuschuss vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für eine energieeffiziente Wärmepumpe beträgt bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten. Ein Zuschuss in Höhe von 45 Prozent der Kosten ist möglich, wenn eine alte Ölheizung ersetzt wird.
Einen zusätzlichen Bonus in Höhe von 5 Prozent gibt es, wenn die neue Wärmepumpe Teil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) war. Das ergibt einen maximalen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent.
Wichtig für die Zuschuss-Förderung: Zum 1.1.2021 haben sich die technischen Mindestanforderungen bei der Förderung für Wärmepumpen geändert. Zentrale Kenngröße für die Effizienz der Wärmepumpe ist jetzt nicht mehr Jahresarbeitszahl (JAZ), sondern die "jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz" (ηs-Wert = Eta-s), die aus der Ökodesign-Verordnung stammt. Dieser ηs-Wert gibt an, wie viel Primärenergie für eine Kilowattstunde Wärme benötigt wird.
Für die Förderung muss die Wärmepumpe diese Voraussetzungen erfüllen:
Alle Wärmepumpen, die die technischen Mindestanforderungen erfüllen, finden Sie in dieser Liste.
Wie wird der BAFA-Zuschuss für eine neue Wärmepumpe beantragt?
Der Antrag auf Förderung muss unbedingt vor der Auftragsvergabe online beim BAFA gestellt werden! Für die Antragstellung wird ein detaillierter Kostenvoranschlag benötigt. Da die im Antrag angegebenen Kosten später nicht erhöht werden können, sollten Eigentümer:innen darauf achten, dass der Kostenvoranschlag alle nötigen Posten enthält. --> BAFA-Förderung richtig beantragen.
Die Einbindung eines Energieberaters ist bei Installation einer Wärmepumpe nicht Pflicht. Wer aber trotzdem einen Energieberater/Sachverständigen mit Fachplanung und Baubegleitung beauftragt, erhält auch für diese Kosten einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent, der mit dem gleichen Antrag beantragt wird. Das ist insbesondere dann sinnvoll, wenn eine Luftwärmepumpe installiert wird, denn förderfähig ist auch eine akustische Fachplanung, um Schallschutzprobleme von Anfang an zu verhindern.
2. Förderkredit mit Tilgungszuschuss von der KfW für die Wärmepumpe
2.1. Förderung Einzelmaßnahmen: Maximal 60.000 Euro Förderkredit für Einzelmaßnahmen sind erhältlich im KfW-Programm "BEG Wohngebäude Einzelmaßnahmen - 262". Dazu gibt es einen Tilgungszuschuss in der gleichen Höhe wie beim BAFA: 35 Prozent Zuschuss für die Wärmepumpe, 45 Prozent Zuschuss bei Austausch einer alten Ölheizung, auch bei der Kreditförderung ist ein iSFP-Bonus in Höhe von 5 Prozent möglich. Maximal ist damit auch bei der Kreditförderung der KfW ein Tilgungszuschuss in Höhe von 50 Prozent für eine Wärmepumpe möglich. --> KfW-Förderung richtig beantragen
2.2. Förderung Effizienzhaus: Wird die Wärmepumpe nicht als Einzelmaßnahme eingebaut, sondern im Zuge einer Sanierung zum Effizienzhaus, stellt die KfW auch dafür eine Förderung bereit:
Wichtig zu wissen: Die BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen (BAFA und KfW) ist auf förderfähige Kosten von 60.000 Euro pro Jahr und Antrag begrenzt.
3. Alternative zur Förderung von BAFA und KfW: Steuerbonus für die Sanierung
Wer die Förderung von BAFA und KfW nicht in Anspruch nehmen möchte, kann die Kosten für seine neue Wärmepumpe zwischen 2020 und 2029 von der Steuer absetzen. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer entsprechend reduziert, was bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten abdecken kann. Es müssen die gleichen technischen Mindestanforderungen wie bei BAFA und KfW erfüllt werden, die fachgerechte Umsetzung muss ein Fachbetrieb bescheinigen. Da die Förderung von KfW und BAFA aber deutlich höher ist als der Steuerbonus, lohnt sich diese Variante in der Regel nur, wenn der Antrag auf Förderung vergessen oder nicht rechtzeitig gestellt wurde.
Wichtig: Eigentümer:innen können entweder die Förderung oder den Steuerbonus in Anspruch nehmen, eine Kombination ist nicht möglich!
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