Strombetriebene Luftwärmepumpen entziehen der Außenluft die vorhandene Wärme und wandeln sie in Heizenergie um. Dabei hängt die Effizienz der Wärmepumpe von der Umgebungstemperatur und der gewünschten Heiztemperatur ab. Hier gilt: Je höher die Temperatur der Luft und je niedriger die gewünschte Heiztemperatur, desto effizienter arbeitet die Anlage. Bei starkem Frost jedoch – wenn der Wärmebedarf am größten ist – können Luftwärmepumpen an ihre Grenzen stoßen.
In diesem Fall schaltet sich ein elektrischer Heizstab ein, der zwar Wasser und Heizung erwärmt, aber gleichzeitig zu höheren Stromkosten führt. Sinkt also die Außentemperatur, so sinkt ebenfalls der Wirkungsgrad und somit die Wirtschaftlichkeit der Wärmepumpe. Wer dann Kosten sparen und dennoch umweltfreundlich heizen möchte, kombiniert die elektrische Wärmepumpe mit einer modernen Holzfeuerung. Auch mögliche Stromausfälle während der Heizperiode (zum Beispiel nach einem Unwetter) lassen sich so überbrücken.
Bei niedrigen Temperaturen heizt das Kaminfeuer ein
Ein holzbefeuerter Kaminofen, Heizkamin oder Pelletofen ist eine gute Ergänzung zur Wärmepumpe und hält die Kosten niedrig. Während in den Sommermonaten und in der Übergangszeit die Wärmepumpe die Versorgung übernimmt, kann in der kalten Jahreszeit das Kaminfeuer einen Teil des Wärmebedarfs decken und dabei die Heizungsanlage merklich entlasten. So lässt sich ein Einfamilienhaus das ganze Jahr über mit regenerativen Energien beheizen, wobei das Kaminfeuer an kalten Tagen und in der Übergangszeit für wohlige Wärme sorgt.
Noch umweltbewusster ist ein so genannter wasserführender Kaminofen oder Pelletofen mit Wärmetauscher. Sobald das Kaminfeuer kraftvoll lodert, wird ein Großteil der erzeugten Wärme über den Pufferspeicher dem Heizungs- und Warmwasserkreislauf zugeführt, während das Kaminfeuer zugleich den Aufstellraum erwärmt.
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Antwort lesen »Nein, leider nicht. In diesem Fall müssen Ihre Kinder die Förderung der Wärmepumpe beantragen. Wohnen diese nicht selbst im Haus, können ...
Antwort lesen »Hier gilt Punkt 8.6 der BEG-EM-Richtlinie. Darin heißt es: "Für dieselben förderfähigen Ausgaben darf jeweils nur ein Antrag entweder bei ...
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Antwort lesen »Aus der Ferne lässt sich das nicht fundiert beurteilen. Entscheidend dafür, ob ein Raum als beheizt oder unbeheizt anzusehen ist, ist, ob ...
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