Hintergrund für die Vergünstigungen beim Wärmepumpenstrom: Für Wärmepumpen, die seit dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden, gilt eine neue gesetzliche Regelung. Wärmepumpen müssen nach § 14 a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) steuerbar gemacht werden, sodass Netzbetreiber deren Leistung bei Netzengpässen reduzieren können. Im Gegenzug gewähren Netzbetreiber über die Stromrechnung vergünstigte Netzentgelte. Dafür stehen drei verschiedene Rabatt-Modelle zur Auswahl. Die Entscheidung, welches Rabatt-Modul in Frage kommt, sollte daher zuerst getroffen werden, denn viele Stromtarife sind an ein bestimmtes Modul gekoppelt.
1. Wahl eines passenden Moduls für den Netzentgeltrabatt
Die Wahl des passenden Moduls hängt in erster Linie vom Stromverbrauch der Wärmepumpe ab.
Bei mittlerem und hohem Stromverbrauch der Wärmepumpe rechnet sich am ehesten
--> Wichtig zu wissen: Die Module können jährlich gewechselt werden. Wer sich unsicher ist, wie viel Strom die eigene Wärmepumpe benötigt, kann zunächst mit Modul 1 starten. Weiterer Pluspunkt: Hat die Wärmepumpe einen eigenen Zähler, ist eine zusätzliche Befreiung von zwei Umlagen möglich. Das sind für das Kalenderjahr 2026 1,65 Cent pro Kilowattstunde brutto. Die Befreiung muss am Jahresanfang für das zurückliegende Jahr beim Stromlieferanten beantragt werden. --> Rückerstattung für Wärmepumpen-Strom beantragen nach §22 EnFG
2. Stromtarif für die Wärmepumpe finden
Haushalte, deren Wärmepumpe über einen separaten Stromzähler betrieben wird, können in der Regel spezielle Wärmepumpenstromtarife abschließen. Eine Möglichkeit, entsprechende Tarife zu finden, bieten die gängigen Vergleichsportale wie Verivox und Check24. Dort ist wichtig, das Inbetriebnahmedatum "ab 01.01.2024" anzugeben, um geeignete Tarife angezeigt zu bekommen. Die Anzahl der Tarife in den Vergleichsportalen ist allerdings bisher überschaubar. Um mehr Tarife zu erhalten, sollte man die Filtereinstellung "direkte Wechselmöglichkeit" über das Portal deaktivieren und sich alle abschließbaren Tarife anzeigen lassen. Zusätzlich ist es sinnvoll, sich selbst auf die Suche nach Tarifen zu begeben. Der lokale Energieversorger kann kontaktiert werden, ebenso wie große überregionale Stromanbieter. Auch etablierte Wärmestromanbieter, die man in Vergleichsportalen über die Auswahl "Inbetriebnahmedatum bis 31.12.2023" finden kann, halten teilweise spezielle Tarife vor. Obwohl vorhanden, sind manchmal Tarife nicht auf der Internetseite eines Stromanbieters abgebildet. Daher kann es sinnvoll sein, Anbieter dennoch danach zu fragen.
3. Rabatt auf die Netzentgelte vertraglich zusichern lassen
Verbraucher:innen sollten sich vor Vertragsabschluss bei ihrem Stromanbieter erkundigen, ob der Rabatt auf die Netzentgelte bereits im Preis enthalten ist. Wenn nicht, sollten sie sich schriftlich zusichern lassen, dass sie den Rabatt nach Modul 1 oder 2 mit der Stromrechnung erhalten. Wenn man sich für das Modul 1 entscheidet, ist mit dem aktuellen Stromlieferanten zu klären, ob der bisherige Stromliefervertrag, der Haushaltsstromvertrag, weiter genutzt werden kann und man trotzdem Modul 1 erhalten kann, oder ob ein neuer Vertrag abgeschlossen werden muss.
4. Wahl des Moduls mitteilen
Haushalte sollten sowohl dem Netzbetreiber als auch dem Stromlieferanten mitteilen, für welches Modul sie sich entschieden haben. Die eindeutige Kommunikation an beide verhindert spätere Missverständnisse.
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Ja, das ist möglich. Der Förderhöchstbetrag bezieht sich immer auf ein Gebäude. Beantragen Sie Fördermittel für mehrere, voneinander ...
Antwort lesen »Zur Förderung einer PV-Anlage gibt es vom Staat aktuell nur einen günstigen Kredit, den Sie in Anspruch nehmen können. Darüber hinaus ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWE ist die fachgerechte Entsorgung durch das Fachunternehmen bzw. die Energieeffizienz-Expertin oder den ...
Antwort lesen »Der Zähler ist grundsätzlich mit dem Einbau der Wärmepumpe förderbar. Wichtig ist, dass Sie die Fördermittel vor Maßnahmenbeginn beantragt ...
Antwort lesen »Hier verweisen wir auf Punkt 1.12 der FAQ zur BEG‑Förderung. Darin heißt es: "Bei Maßnahmen, die in Eigenleistung erbracht werden, sind nur ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist eine pauschale Antwort hier leider nicht möglich. Sie müssen den Heizungstausch mitteilen, anschließend ...
Antwort lesen »Gebäude sind hier in aller Regel als Ganzes zu betrachten. Hält das Gebäude die Vorgaben der WSchV von 1977 noch nicht ein, gilt § 80 ...
Antwort lesen »Wenn Sie die Dachsanierung nachvollziehbar in mehrere Abschnitte aufteilen können, ist es möglich, die Förderung zweimal zu beantragen. ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW muss lediglich der Wärmeerzeuger nachweislich entsorgt werden. Sie können die Entsorgung des Öltanks jedoch ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW fördert diese das Vorhaben auch, wenn die Einkünfte aus Kapitalvermögen über dem Sparerfreibetrag liegen. Zu ...
Antwort lesen »Im Infoblatt zu den förderbaren Kosten sind übliche Umfeldmaßnahmen bei der Förderung der Fenster aufgeführt. Hier finden Sie unter anderem ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW spielt das Alter des Grundbuchauszugs keine Rolle, sofern dieser den Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung ...
Antwort lesen »Die Kosten trägt der Mieter. In Zukunft ändert sich das laut GMoD. Denn dann trägt auch der Vermieter einen Teil der Kosten. Konkret geht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie die Dämmung in beiden Fällen fördern lassen. Sinnvoll wäre es dann in der Regel, gleich das Dach zu dämmen. Die ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Kaminbauer oder zu einem Schornsteinfeger aus Ihrer Region. Die Experten nehmen die ...
Antwort lesen »Die Sorge ist hier berechtigt. Denn dringt Luft in die Konstruktion ein, kann sich im Spalt Feuchtigkeit ansammeln und Schäden verursachen. ...
Antwort lesen »Möchten Sie Fördermittel für die Klimaanlage beantragen, sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. Zum einen muss die Anlage den ...
Antwort lesen »Die Innendämmung ist in Bezug auf Feuchtigkeit immer kritisch, vor allem im Badezimmer. Denn hier entsteht in sehr kurzer Zeit sehr viel ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen ist der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Wurde das Dach nicht fachgerecht abgedichtet, kann es zu feuchtebedingten Schäden und Schimmel kommen. Auch höhere Wärmeverluste sind dann ...
Antwort lesen »Mit Verbrauchsdaten von drei aufeinanderfolgenden Abrechnungsjahren ist das grundsätzlich möglich. Das gilt auch für den Einsatz eines ...
Antwort lesen »Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
Antwort lesen »Eine Sperrfrist greift erst dann, wenn Sie die Förderung stornieren. Haben Sie bereits Mittel beantragt und möchten Sie erneut Fördermittel ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort