Lösungsansätze: Wärmepumpen für Mehrfamilienhäuser
Für Mehrfamilienhäuser bieten sich verschiedene Wärmepumpen-Lösungen an: Die Möglichkeiten reichen von zentralisierten Wärmepumpen-Systemen für das gesamte Gebäude bis hin zu Wärmepumpen für einzelne Räume. Bei sehr hohen Systemtemperaturen können auch Hybridheizungen - wie zum Beispiel eine Wärmepumpe mit einem Gaskessel für die Spitzenlast - in Frage kommen.
Technisch identisch, aber rechtlich deutlich anders ist die Situation in Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEG). Einzelne Schritte im und am Haus müssen Wohneigentümer:innen dann nämlich gemäß der im Wohneigentumsgesetz vorgeschriebenen Regeln abstimmen.
Wärmequelle und Aufstellort der Wärmepumpe auswählen
Die Erschließung der Wärmequelle kann bei einer innerstädtischen Bebauung herausfordernd sein. Dreißig Prozent der Mehrfamilienhäuser in Deutschland stehen in solchen Gebietslagen. Das macht die Nutzung von Erdwärme, Grundwasser oder Außenluft als Wärmequelle problematisch:
Heizwasser-Verteilnetz für die Wärmepumpe prüfen
Um die passende Größe einer Wärmepumpe und aller Raumheizflächen zu bestimmen, sollte eine Heizlastberechnung vorliegen. Ein hydraulischer Abgleich ist sinnvoll und zwingend notwendig, um eine Förderung zu erhalten. Weiterhin müssen im Vorfeld folgende Fragen geklärt werden:
Wärmepumpen für den Altbau können mittlerweile Temperaturen von bis zu 70 Grad Celsius erzeugen. Für eine effizient arbeitende Wärmepumpe sollte die maximale Heizkreistemperatur jedoch am besten unter 55 Grad Celsius liegen. Jedes Grad weniger senkt die Betriebskosten der Wärmepumpe.
Statt Etagenheizung künftig Luft-Luft-Wärmepumpe?
Sind im Mehrfamilienhaus dagegen einzelne Etagenheizungen und keine zentrale Heizungsverteilung verbaut, kann eine Luft-Luft-Wärmepumpe eine Alternative sein. Mehrere Räume können an eine Außeneinheit angeschlossen werden, die an der Fassade befestigt wird. Diese Option ist auch bekannt als "Heizen mit Klimaanlage" und vergleichsweise kostengünstig. Mit dieser Variante lässt sich jedoch kein Warmwasser bereiten. Dafür ist ein zusätzliches System erforderlich, beispielsweise ein elektrischer Durchlauferhitzer.
Förderung für die Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus
Nicht nur im privaten Einfamilienhaus werden Wärmepumpen gefördert, auch im Mehrfamilienhaus ist eine Förderung möglich - das gilt sowohl bei einzelnen Eigentümern als auch für Eigentümergemeinschaften. Das das Thema Heizungsförderung im Mehrfamilienhaus komplex ist, sollten sich Eigentümer rechtzeitig damit beschäftigen und am besten von einem erfahrenen Energieberater dazu beraten lassen. Auch die Verbraucherzentralen bieten Beratung an.
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Verbrauchserfassung seit Oktober 2025 Pflicht bei Wärmepumpe als Zentralheizung
Wichtig für Eigentümer und Vermieter:innen im Mehrfamilienhaus: Seit Oktober 2025 wird die Verbrauchserfassung Pflicht - die Pauschalregelung (bekannt auch als Wärmepumpen-Privileg) ist ausgelaufen. Der Stromverbrauch muss also verbrauchsabhängig gemessen und abgerechnet werden. Das gilt für Zentralheizungen, die mehrere Wohneinheiten versorgen (nicht aber für Einzelheizungen / Etagenheizungen).
Ebenso wichtig ist die Pflicht zur Heizungsoptimierung - sie gilt für Mehrfamilienhäuser mit mindestens 6 Wohneinheiten oder Nutzungseinheiten. Zwei Jahre nach Inbetriebnahme der Wärmepumpe ist eine Prüfung und Optimierung vorgeschrieben.
Praxis-Leitfaden für Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern: Infos, Checklisten, Praxisbeispiele
Hilfreiche Information, Checklisten sowie 8 verschiedenen Praxisbeispiele bietet der "Praxisleitfaden für Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern" - erstellt von der Deutschen Energie-Agentur (dena) in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Wärmepumpe, dem Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW sowie dem Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme. Der Leitfaden enthält auch Hinweise zu den gesetzlichen Regelungen und zur Förderung.
Referenzobjekte für Mehrfamilienhaus mit Wärmepumpe
Nicht alles müssen Eigentümer:innen neu erfinden und selbst planen, manchmal sorgt schon der Blick auf andere realisierte Projekte für Aha-Erlebnisse. Der Bundesverband Wärmepumpe stellt auf seiner Homepage zahlreiche Referenzen vor, filtern können Interessenten unter anderem nach Art der Wärmepumpe, Baualter und Heizleistung.
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Pauschale Preisangaben sind hier leider schwierig. Aktuell kosten neue Anlagen inkl. Einbau etwa 10.000 bis 23.000 Euro. Geht es allein um ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung gibt es für Wohngebäude. Nach BEG-EM-Richtlinie Punkt 3. V handelt es sich dabei um Gebäude "nach § 3 Absatz 1 Nummer ...
Antwort lesen »Das Alter der Heizung spielt bei der Förderung der neuen Heizung erst einmal keine Rolle. Sie können die Anlage austauschen und ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie keine Zuschuss-Förderung für die neue Heizung. Sie können im selbstgenutzten Haus allerdings den Steuerbonus ...
Antwort lesen »Die steuerliche Förderung kommt nur für selbstgenutzte Gebäude infrage. Sie können diese daher für die Kosten der Heizung im selbst ...
Antwort lesen »Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Laut TFAQ Punkt 1.03 können Sie die Bauteile auch bei einer Erweiterung fördern lassen, wenn Sie keine Neubauförderung in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Das hängt von der Regelung der Anlage und dem Anschluss der Photovoltaik ab. Grundsätzlich ist es möglich, die Heizung auch am Tage mit ...
Antwort lesen »In dem Fall können Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent beantragen. Hinzu kommen folgende Boni: Effizienzbonus in Höhe von 5 ...
Antwort lesen »Sie können die Ölheizung weiter betreiben. Die Entsorgung ist nur dann Pflicht, wenn Sie auch den Geschwindigkeitsbonus in Anspruch nehmen ...
Antwort lesen »Bei einem Gebäude mit zwei Wohneinheiten können Sie 45.000 Euro an Kosten geltend machen. Für den Geschwindigkeitsbonus sind die ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Es gibt allerdings weitere Ausnahmen, die den Nachweis unter Umständen überflüssig machen. So gilt nach Anlage 7 Punkt 5 ...
Antwort lesen »Nach § 48 GEG gelten die Vorgaben nur für Außenbauteile, die an beheizte oder gekühlte Bereiche grenzen. So heißt es: "Soweit bei beheizten ...
Antwort lesen »Eine pauschale Angabe zum Bivalenzpunkt ist leider nicht möglich. Das hängt immer vom Gebäude und von der Wärmepumpe ab. Üblich sind Werte ...
Antwort lesen »Geht es um die Bestätigung nach dem Einbau der Wärmepumpe, müssen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen. Möglich ist das ...
Antwort lesen »Wenn die Kommune ein Wärmenetz errichtet, können Sie Fördermittel für den Anschluss an dieses über die KfW beantragen. Die Höhe der ...
Antwort lesen »Eine Änderung des Antrags ist in der Regel nicht mehr möglich. Stornieren Sie diesen und stellen Sie ihn direkt erneut, kommt es bei ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Im Merkblatt zum KfW-Wohneigentumsprogramm Jung kauft Alt (308) heißt es dazu: "Für die in diesem Produkt geforderte ...
Antwort lesen »Nein, für die Elektroheizung bekommen Sie keine Förderung. Ist/wird das Gebäude nicht mit einem sehr guten Wärmeschutz ausgestattet, kann ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist für den Förderantrag die Anzahl der Wohneinheiten maßgeblich, die nach Abschluss des Vorhabens für die ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort