Mit Inkrafttreten des §19 der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) im Januar 2022 muss die Mündung eines neu errichteten bzw. nachträglich gebauten Schornsteins den Dachfirst grundsätzlich um mindestens 40 Zentimeter überragen. Je weiter der Standort des Schornsteins vom First positioniert wird, desto höher muss der Schornstein werden. Und zwar unabhängig davon, ob der Schornsteinzug innenliegend oder außen an der Hauswand positioniert wird. Ziel der Neuregelung ist eine bestmögliche Verdünnung von Rauchgasen. Diese ist dann gegeben, wenn die Austrittsöffnung des Schornsteins möglichst weit oben im freien Windstrom liegt.
Unterschiedliche Lösungen für die Schornstein-Nachrüstung
1. Außengeführter Schornstein - Nachrüstung Edelstahl-Schornstein
Eine mögliche Methode für die nachträgliche Installation eines Schornsteins ist die Montage eines außen angebrachten Edelstahlschornsteins, der für alle zugelassenen Feuerstätten genutzt werden kann. Der Vorteil liegt in der zeitsparenden und flexiblen Installation. Darüber hinaus fällt im Haus keine größere Baumaßnahme an. Kann der Edelstahlschornstein firstnah montiert werden, ist das von Vorteil.
Ist das nicht der Fall, gilt: Je weiter die Schornsteinmündung vom First entfernt ist, umso größer ist der Montageaufwand, da die Länge des freistehenden Rauchrohres überproportional zunimmt. Bis zu 3 Metern Höhe über der letzten Abstützung der Anlage sind in der Regel ohne weitere Maßnahmen möglich. Darüber hinaus muss der Schornstein zwingend zusätzlich abgesichert, also abgestützt oder abgespannt werden.
Die Mehrkosten (im Vergleich zur alten gesetzlichen Regelung) für einen außengeführten Schornstein liegen bei circa 900 bis 1.000 Euro. Für einen komplett neuen Außenkamin belaufen sich die Kosten auf circa 3.900 Euro. Muss ein vorhandener Schornstein dagegen nur verlängert werden, liegen die Kosten bei circa 500 Euro.
2. Innengeführter Schornstein
Grundsätzlich ist auch eine innen geführte Abgasanlage mit überschaubarem Montage- und Kostenaufwand, sowie ohne hohe statische Anforderungen möglich. Lösungen werden mit Leichtbauschächten und Edelstahlinnenrohr sowie in gemauerter Form angeboten. Hierbei müssen Decken- und Wanddurchbrüche vorgenommen werden. Systeme mit Leichtbauschächten sind sehr kompakt und so leicht, dass sie auf jeder normalbelastbaren Geschossdecke montiert werden können.
An wen muss ich ich mich wenden für die Schornstein-Nachrüstung?
Wer den nachträglichen Einbau einer Holzheizung oder eines Kaminofens sowie Schornsteins plant, sollte sich mit dem zuständigen Schornsteinfeger, dem Schornsteinhersteller, dem Dachdecker und einem Kaminstudio/Ofenbauer in Verbindung setzen. Denn die Installation gehört zu den anspruchsvolleren Arbeiten und erfordert die besonderen Fachkenntnisse. Die Anleitungen der Hersteller sowie die Bestimmungen zum Brandschutz müssen unbedingt beachtet werden. Ist die Feuerstätte an den Schornstein angeschlossen, überprüft der zuständige Schornsteinfeger die gesamte Anlage. Ist alles in Ordnung, erteilt er die offizielle Betriebserlaubnis.
Dazu können wir Ihnen ohne Kenntnis vom Vorhaben leider keine verbindliche Auskunft geben. Wichtig ist, dass Sie auch bei einem Verkauf ...
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Antwort lesen »Im Nachbarschaftsgesetz vieler Bundesländer ist eine entsprechende Duldungspflicht geregelt. Diese erlaubt das Betreten des nachbarlichen ...
Antwort lesen »Ansprechpartner sind hier Glaser oder Fensterbauer aus Ihrer Region. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und ...
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Antwort lesen »Mit dem Austausch des Ölofens und dem Heizen mit regenerativen Energieträgern erfüllen Sie bereits zwei wichtige Voraussetzungen für den ...
Antwort lesen »Hier handelt es sich um zwei getrennte Vorgänge, für die Sie unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel beantragen können. Zum einen ...
Antwort lesen »Neben den Kosten der geförderten Anlagen lassen sich bei der Förderung auch Kosten von Umfeldmaßnahmen anrechnen. Dazu gehören unter ...
Antwort lesen »Voraussetzung ist der Austausch von funktionstüchtigen Gas-, Biomasse-, Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen. Fachhandwerker ...
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Antwort lesen »Installieren Sie eine Wärmepumpen-Anlage für das gesamte Haus, können Sie Kosten in Höhe von 113.000 Euro ansetzen. Für die tatsächlich ...
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Antwort lesen »Entscheiden Sie sich für den Steuerbonus für die Sanierung nach § 35 c EStG, ist kein Energieberater für die Antragstellung erforderlich. ...
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Antwort lesen »Eine Energieberatung ist nicht erforderlich. Planen Sie Maßnahmen an der Gebäudehülle, bekommen Sie mit einer geförderten Energieberatung ...
Antwort lesen »Um den Steuerbonus für die Sanierung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie die Maßnahme von einem Fachunternehmen erledigen lassen. ...
Antwort lesen »Fördermittel beantragen Sie immer für das gesamte Gebäude, wenn es sich um Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum oder um ein ungeteiltes ...
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