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08.02.2021
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Förderung für Schornsteinsanierung und neuen Schornstein

Schornstein gehört zu förderfähigen Kosten bei neuer Heizung

Zieht eine neue Heizung in den Heizungskeller, kommt auch der Schornstein auf den Prüfstand. Manchmal tut der alte weiter seinen Dienst, manchmal ist eine Schornsteinsanierung erforderlich, zum Beispiel wenn es eine Heizung mit Brennwerttechnik sein soll, und manchmal ist sogar ein neuer Schornstein erforderlich. Gibt es dafür eine Förderung? Alle Infos und Details, wann der Schornstein bei Zuschuss und Förderkredit berücksichtigt wird.

Außenschornstein aus Edelstahl
Ob ein neuer Außenschornstein aus Edelstahl wie hier oder Sanierung des vorhandenen Schornstein - die Kosten dafür werden bei der Heizungsförderung berücksichtigtFoto: energie-fachberater.de

Wird bei einer Sanierung ein Brennwertkessel installiert, ist meistens auch eine Schornsteinsanierung erforderlich. Denn damit das entstehende Kondenswasser den Schornstein nicht schädigt, wird ein Kunststoff- oder Edelstahlrohr eingezogen. Manchmal ist im Zuge einer Heizungssanierung auch ein weiterer Schornstein nötig, wenn bei einer Hybridheizung mehrere Wärmeerzeuger kombiniert werden.

Die gute Nachricht für Eigentümer ist: Wird eine neue Heizung gefördert, umfasst die Förderung auch damit zusammenhängende Maßnahmen wie einen neuen Schornstein oder eine Schornsteinsanierung. Wichtig: Förderfähig sind diese Arbeiten nicht allein, sondern nur in Verbindung mit dem Heizungstausch.

Zuschuss vom BAFA für neue Heizung mit Schornsteinsanierung bzw. neuem Schornstein
Zuschüsse für eine neue Heizung gibt es vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Zu den förderfähigen Kosten gehören hier auch:

  • Neuerrichtung, Erneuerung und/oder Anpassung bestehender Abgassysteme und Schornsteine in direktem Zusammenhang mit dem Heizungstausch
  • Erstellung von Steigsträngen inklusive Verkleidung

Förderkredit der KfW für neue Heizung mit Schornsteinsanierung bzw. neuem Schornstein
Im Programm Energieeffizient Sanieren – Kredit (151/152) unterstützt die KfW Eigentümer beim Heizungstausch mit einem Förderkredit. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehört auch hier die Erneuerung des Schornsteins oder Erstellung von Steigsträngen inklusive Verkleidung. Hinweis: Die Förderung der KfW wird Mitte des Jahres in die Bundesförderung für effiziente Gebäude integriert und ändert sich dann.

Tipps zur Antragstellung
Sowohl bei der KfW als auch beim BAFA muss der Antrag auf Förderung vor Beauftragung der Handwerksfirma gestellt werden. Eigentümer sollten unbedingt darauf achten, dass der Kostenvoranschlag auch die nötigen Arbeiten am Schornstein enthält. Wer keine Förderung in Anspruch nimmt, kann die Kosten für die Schornsteinsanierung auch von der Steuer absetzen.

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Quelle: energie-fachberater.de
 
 

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