Dass die Klimaanlage nicht ohne Mitsprache der anderen Eigentümer installiert werden darf, gilt für sogenannte Split-Klimageräte. Denn diese werden fest installiert und bestehen aus zwei Teilen – der eine Teil wird innerhalb der Wohnräume angebracht, der andere (der Kompressor) außen an der Fassade. Doch die Fassade gehört zum Gemeinschaftseigentum und dessen Veränderung muss die Eigentümerversammlung beschließen.
WEG muss Klimaanlage mit Außengerät mit einfacher Mehrheit zustimmen
In der Praxis läuft das dann so: Wer eine Klimaanlage installieren möchte, muss der Eigentümerversammlung einen Beschlussantrag vorlegen. Nach dem neuen Wohnungseigentumsgesetz muss die Eigentümerversammlung mit einfacher Mehrheit darüber beschließen. Sieht der Beschluss mehrheitlich ein Ja für die Klimaanlage vor, sollten Eigentümer:innen noch abwarten, ob der Beschluss innerhalb eines Monats angefochten wird. Nur wenn das nicht geschieht, wird der Beschluss rechtskräftig und der Einbau kann, ggf. entsprechend der Vorgaben und Auflagen im Beschluss, erfolgen.
Anfechtung des Beschlusses nach neuem Gesetz schwieriger
Während nach der alten Gesetzeslage alle Eigentümer ein "Vetorecht" hatten, den Beschluss allein wegen optischer Veränderung der Fassade anzufechten, braucht es dafür heute einen wesentlich gravierenderen Nachteil, um den Beschluss aufheben zu lassen. Die neue Grenze lautet jetzt: Bauliche Veränderungen dürfen weder die Wohnanlage grundlegend umgestalten noch einen anderen Wohnungseigentümer unbillig benachteiligen. Beides ist bei einem Klimagerät vermutlich eher selten der Fall.
WEG hat Mitspracherecht bei der Umsetzung / möglichst konkreten Beschlussantrag stellen
Auch wenn eine Mehrheit der Eigentümer für die Klimanlage stimmt - die Wohnungseigentümergemeinschaft hat ein Mitspracherecht bei der Umsetzung der Maßnahme! Die WEG kann, muss aber nicht, konkrete Vorgaben und Auflagen machen. Experten raten Eigentümer:innen deshalb, den Beschlussantrag möglichst konkret auszugestalten und der Eigentümerversammlung wenn möglich auch schon Angebote vorzulegen.
Ohne Beschluss können Eigentümer:innen zum Rückbau gezwungen werden
Eine Klimaanlage im Alleingang ohne rechtskräftigen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) installieren zu lassen, ist nicht ratsam. Denn im Zweifel können Wohnungseigentümer dann zum Rückbau gezwungen werden.
Lösung ohne WEG-Zustimmung: Mobiles Klimagerät
Wer seine Eigentumswohnung kühlen möchte, ohne die WEG um Erlaubnis fragen zu müssen, kann das mit einem mobilen Klimagerät (Monoblock-Gerät) tun. Dieses muss nicht fest eingebaut werden, sondern es wird lediglich an die Steckdose angeschlossen. Allerdings sind diese Klimageräte deutlich weniger effizient und verbrauchen damit mehr Strom.
Energieberater aus Ihrer Region finden Sie in unserer Energieberater-Datenbank oder über die Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes. ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen die Beratung durch einen Energieberater aus Ihrer Region. Dieser prüft den Aufbau und zeigt, ob eine ...
Antwort lesen »In diesem Fall haben Sie viele wichtige Schritte bereits übernommen. Sie haben Protokoll geführt, den Geräuschpegel gemessen und die ...
Antwort lesen »Voraussetzung für den KfW-Ergänzungskredit (Programm 358) ist, dass Sie das entsprechende Wohngebäude bzw. die Wohneinheit als ...
Antwort lesen »In der BEG-Richtlinie heißt es dazu: "Für dieselben förderfähigen Ausgaben darf jeweils nur ein Antrag entweder bei der KfW oder dem BAFA ...
Antwort lesen »Der Aufbau ist wie geplant möglich. Wir gehen davon aus, dass es sich bei der alukaschierten Dämmung um eine Zwischensparrendämmung ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Wärmepumpe bekommen Sie, wenn Ihre Tochter diese als Eigentümerin beantragt. Lebt Ihre Tochter selbst nicht im Haus, ...
Antwort lesen »In aller Regel dokumentiert Ihr Energieberater oder Ihr Fachhandwerker die Information, dass Sie die Voraussetzung für den ...
Antwort lesen »Die Mindestsumme liegt bei 300 Euro. Nachlesen können Sie das unter Punkt 5 der BEG-EM-Richtlinie. Hier heißt es: "Das förderfähige ...
Antwort lesen »Bleiben einige der bestehenden Fenster erhalten, wirkt sich das nicht auf die Förderung aus. Denn diese bekommen Sie nur für die ...
Antwort lesen »Hier kommt es darauf an, wo Sie die Leitung verlegen. Läuft diese durch Gemeinschaftseigentum wie Treppenräume, Schächte oder Ähnliches, ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizungsoptimierung dürfen Sie nur dann beantragen und in Anspruch nehmen, wenn die Heizung mindestens zwei Jahre alt ...
Antwort lesen »Das hängt davon ab, welche Fördermittel Sie beantragen möchten. Zuschüsse zum Austausch der Heizung beantragen Sie online über das Portal ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Die KfW-Heizungsförderung können Sie leider nur als Eigentümer eines Gebäudes beantragen. Ob Sie darin wohnen ...
Antwort lesen »Jede Form hat Vor- und Nachteile. Die Bruchteilsgemeinschaft (BG) ist grundsätzlich einfacher aufgebaut. Eigentümer sind die Personen ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung für den behindertengerechten Badumbau, gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen bietet die KfW einen günstigen Kredit ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Dachsanierung bekommen Sie immer dann, wenn Sie das Dach im gleichen Zuge auch dämmen. Erreichen Sie dabei einen ...
Antwort lesen »Der Fall ist in den entsprechenden Richtlinien nicht eindeutig geregelt. So können Sie als Energieberater hier selbst entscheiden, ob es ...
Antwort lesen »Fördermittel für die neue Haustür bekommen Sie entweder über das BAFA (Zuschuss und Ergänzungskredit) oder über das Finanzamt ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es überregional zwei Förderangebote: Sie können den Steuerbonus für die Sanierung nutzen oder einen Zuschuss, eventuell ...
Antwort lesen »Nach § 79 Abs. 4 GEG sind Energieausweise bei Baudenkmälern nicht erforderlich. Einzige Ausnahme: Werden bei einem bestehenden Gebäude ...
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Antwort lesen »Ohne den Sachverhalt im Detail zu kennen, ist eine fundierte Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. In der Regel bekommen Sie die ...
Antwort lesen »Die Heizungsförderung kann grundsätzlich nur der Eigentümer beantragen. Da es sich um die Förderung einer Heizung für zwei Gebäude handelt, ...
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Antwort lesen »Ist der Raum unter dem Dach nicht beheizt, gibt es keine Anforderungen (siehe Punkt 2.2 im Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und ...
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