Irrtum Nr. 1: Wohnraumlüftung ist nur etwas für Passiv- und Energiesparhäuser
Bei energieeffizienten Neubauten sind Lüftungsanlagen bereits vorgeschrieben, aber auch in Altbauten ist eine Wohnraumlüftung eine sinnvolle Investition. Denn auch hier lässt sich durch reine Fensterlüftung ein konstanter und hygienisch optimaler Luftwechsel kaum realisieren. Um eine ausreichende Frischluftzufuhr zu erreichen, müssten die Bewohner rund um die Uhr alle zwei Stunden für fünf Minuten querlüften. Bei Abwesenheit während des Tages und nachts ist das häufige Lüften kaum zu leisten. Eine kontrollierte Wohnraumlüftung sorgt dagegen ganz automatisch und gleichmäßig für frische Luft – ohne dass die Fenster geöffnet werden müssen.
Irrtum Nr. 2: Mit einer Lüftungsanlage darf man die Fenster nicht mehr öffnen
Eine Fensterlüftung ist nicht mehr notwendig, weil die Lüftungsanlage kontinuierlich pollenfreie Frischluft ins Haus bringt und Feuchtigkeit und Schadstoffe aus der Raumluft abführt. Damit ist ein angenehmes und gesundes Raumklima garantiert. Selbstverständlich dürfen die Fenster aber auch beim Betrieb einer Lüftungsanlage noch geöffnet werden.
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Irrtum Nr. 3: Im Winter geht teure Heizwärme durch den ständigen Luftaustausch der Wohnungslüftung verloren
Das Gegenteil ist richtig: Mit einer Lüftungsanlage können die Energiekosten sogar reduziert werden, denn sie vermeidet Wärmeverluste, wie sie bei der Fensterlüftung entstehen. Geräte mit Wärmerückgewinnung sind besonders effizient. Sie können bis zu 95 Prozent der Wärme aus der Abluft zurück gewinnen und wieder ins Haus führen. Damit lassen sich die Heizkosten spürbar senken.
Irrtum Nr. 4: Mit einer Lüftungsanlage wird die Luft in den Räumen trocken
Lüftungsanlagen sind in der niedrigsten Stufe auf den hygienisch notwendigen Feuchteschutz ausgelegt. Damit wird eine Grundlüftung auch bei Abwesenheit der Bewohner sichergestellt und Feuchteschäden wie Schimmel wirksam vermieden. Für eine optimale Raumluft können zusätzlich Feuchte- oder Luftqualitätssensoren installiert werden, die nutzerunabhängig immer genau für die richtige Luftmenge sorgen. Für besonders empfindsame Bewohner sind Lüftungsgeräte mit Feuchterückgewinnung eine gute Lösung. Diese Modelle gewinnen neben der Wärme auch einen Teil der Luftfeuchte aus der Abluft zurück, die Raumluft trocknet dadurch weniger aus.
Irrtum Nr. 5: Lüftungsanlagen verschmutzen schnell und sind unhygienisch
Moderne Geräte zur Wohnraumlüftung sind mit Filtern ausgestattet, die nicht nur vor Pollen sondern auch vor Dreck und Schmutz von außen schützen. Diese müssen für einen reibungslosen und hygienischen Betrieb regelmäßig gereinigt oder gewechselt werden. Die Bewohner:innen können das aber in der Regel ganz leicht selbst durchführen.
Irrtum Nr. 6: Eine Lüftungsanlage ist laut
Die Ventilatoren einer Lüftungsanlage sind im Gehäuse schallgedämmt eingebaut, daher sind die Geräte im Betrieb sehr geräuscharm. Ein weiterer Vorteil: Eine Wohnraumlüftung kann auch vor Lärm von draußen schützen. An einer stark befahrenen Hauptstraße beispielsweise sorgt die Lüftungsanlage kontinuierlich für frische Luft, ohne dass über offene Fenster und Türen der Straßenlärm zu hören ist.
Irrtum Nr. 7: Lüftungsanlagen wirbeln Staub im Wohnraum auf
Nein, denn zum einen gelangt durch die eingebauten Filter weniger Dreck und Staubpartikel von außen in die Wohnräume. Zum anderen erfolgt der Luftaustausch ganz langsam, so dass keine Zugluft entsteht und der Staub in den Räumen weniger aufgewirbelt wird als bei der Fensterlüftung.
Irrtum Nr. 8: Die nachträgliche Installation einer Lüftungsanlage ist teuer und kompliziert
Auch nachträglich ist die Installation einer Lüftungsanlage kein Problem. Gerade bei dezentralen Geräten ist der Aufwand gering: Nötig sind lediglich eine Außenwand zur Direktmontage und ein Stromanschluss. Durch die direkte Luftzufuhr und den Abtransport der verbrauchten Luft müssen keine zusätzlichen Luftkanäle im Raum verlegt werden. Wer sich für die Installation einer Wohnraumlüftung entscheidet, wird außerdem finanziell mit einer Förderung unterstützt.
Den Nachlass gibt es für steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wozu unter anderem Wärmepumpen mit einer Anschlussleistung ab 4,2 kW zählen. ...
Antwort lesen »Den Einkommensbonus können Sie ohnehin nur für die selbst genutzte Wohneinheit nutzen. Im Einfamilienhaus sind das 30 Prozent von 30.000 ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Die Kombination von BEG-Zuschüssen und Steuerboni nach § 35 a/c EStG ist bei derselben Maßnahme nicht ...
Antwort lesen »Geht es um eine Einzelraumfeuerungsanlage, ist die Förderung leider nicht möglich. Hier können Sie nur den Steuerbonus für ...
Antwort lesen »Nach Angaben im Merkblatt zur Verwendungsnachweiserklärung über das BAFA-Portal müssen Sie erst einmal keine Zahlungsnachweise einreichen. ...
Antwort lesen »In Punkt 8.6 der aktuell gültigen BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Ebenso ist eine Kumulierung mit der steuerlichen Förderung nach § 35a ...
Antwort lesen »Eine Kombination ist hier nur möglich, wenn Sie Darlehen (KfW 261) und Zuschüsse (KfW 458 oder BAFA) für unterschiedliche Maßnahmen nutzen. ...
Antwort lesen »Richtwerte geben wir Ihnen im Beitrag "Was kostet die Fassadendämmung?". Eine konkrete Preisauskunft bekommen Sie darüber hinaus nur mit ...
Antwort lesen »In den Auslegungsfragen /Vollzugsempfehlungen / Hinweisen zur Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen der LAI ist eine genaue ...
Antwort lesen »Sofern es sich um ein unbeheiztes Treppenhaus handelt, können Sie die BEG-EM-Förderung für den Austausch der Tür nutzen. Mit diesem ...
Antwort lesen »Die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung sind in der BEG-EM-Richtlinie unter Punkt 8.3.1. separat aufgeführt. Sie lassen sich also ...
Antwort lesen »Ändert sich die Anzahl der Wohnungen, müssen Sie den Antrag aller Voraussicht nach stornieren und neu stellen. Den Effizienzbonus könnten ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie können die Fassaden des Gebäudes unterschiedlich stark dämmen und auch nur für einen Teil der Maßnahme ...
Antwort lesen »Unseren Informationen zur Folge handelt es sich bei dem Buderus Heizkessel G115-21 RE um einen Niedertemperaturkessel. Als solcher ist er ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie die Arbeiten selbst erledigen. Sie benötigen allerdings die Abnahme von einem Schornsteinfeger. Außerdem empfehlen ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Förderung der Heizung allein beantragen. Sie beantragen die Basisförderung (30 %), den Effizienzbonus für ...
Antwort lesen »Bei einem Spalt von zwei bis drei Zentimetern sind vor Ort weitere Untersuchungen nötig. Nur so lässt sich feststellen, ob eine ...
Antwort lesen »Nachträglich ist das bei einem Neubau leider nicht mehr möglich. Wir empfehlen Ihnen daher den Kontakt zu Ihrer Bank. Unter Umständen ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie Fördermittel vom BAFA oder vom Finanzamt. Über das BAFA erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 bis 20 ...
Antwort lesen »Geht es um eine energetische Sanierung zu einem Effizienzhaus-Standard (40, 55, 70, 80 oder Denkmal) kommt die KfW-Förderung 261 infrage. ...
Antwort lesen »Als Vermieter können Sie die über die Förderung hinausgehenden Kosten steuerlich geltend machen. Wir empfehlen, das mit Ihrem Steuerberater ...
Antwort lesen »Laut Paragraf 17 des Hamburger Klimaschutzgesetzes müssen Sie 15 Prozent des Wärmebedarfs regenerativ decken. Der Wärmebedarf ist dabei der ...
Antwort lesen »In der beschriebenen Konstellation handelt es sich um eine Wohnungseigentümergemeinschaft mit zwei Wohnungen. Die Förderung sollten Sie ...
Antwort lesen »Grundsätzlich müssen Sie bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung Eigentümer sein. Den Grundbuchauszug können Sie dabei nach Fertigstellung ...
Antwort lesen »Bleibt die Dachbodendecke oben offen und ist der Dachraum belüftet, benötigen Sie in der Regel keine Dampfbremse unter der ...
Antwort lesen »Verschiedene Hersteller haben Propan-Wärmepumpen im Angebot, die Temperaturen von bis zu 70 Grad Celsius erreichen. Die Innenaufstellung ...
Antwort lesen »Ganz gleich, ob Sie eine neue Pelletheizung oder eine Wärmepumpe einbauen: In beiden Fällen bekommen Sie die Heizungsförderung in Höhe von ...
Antwort lesen »Nein. In dieser Kombination kommt es nicht zu einer Pflicht der Dachdämmung. Losgelöst von der neuen Heizung kann die Dämmung der obersten ...
Antwort lesen »Die Nachtspeicherheizung von AEG ist in der Asbest-Liste nicht aufgeführt. Bei AEG enthalten Heizgeräte bis einschließlich Baujahr 1974 ...
Antwort lesen »Für die Heizung können Sie die KfW-Förderung der Wärmepumpe beantragen. Über diese bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 bis 70 ...
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