Es gibt einige hunderte Schimmel-Arten, die bedingt ihrer Struktur
und Entstehung grob eingestuft werden können. Eine genaue Einordung
ist aber erst durch die Entnahme einer Schimmel-Probe vor Ort und
darauf folgende Analyse im Labor möglich. Bei seinen
Vor-Ort-Beratungen stellt Energieberater Torsten Dzeik immer wieder
fest, dass die Bewohner den Schimmel im Haus meist aus Unwissenheit
selbst "züchten": "In Deutschland erhält man für jedes noch
so kleine technische Gerät eine mehrseitige Bedienungsanleitung.
Wenn es um die richtige Nutzung von Haus oder Wohnung geht, werden
die Bewohner aber oft ohne Informationen im Regen stehen gelassen",
bemängelt der Energieberater. Doch ist der Schimmel erst einmal da,
ist der Vermieter schnell mit Schuldzuweisungen zur Stelle. "Dann
heißt es meistens: Du lüftest nicht richtig!", hat Dzeik bei seinen
vor Ort Beratungen immer wieder hören müssen.
Mit der Schimmel-Analyse
ausgewiesenen Fachbetrieb beauftragen
Ist es tatsächlich so, dass die Raumfeuchte das übliche Maß
übersteigt, müssen die Ursachen gefunden werden. Hier rät
Energieberater Dzeik: "Die Hausbesitzer oder -bewohner sollten
dafür immer ausgewiesene Experten zu Rate ziehen und nicht
die Handwerksfirma von nebenan konsultieren, es sei denn, diese kann
eine entsprechende fachliche Ausbildung nachweisen. Denn Schimmel
und Feuchteschäden im Haus haben meistens bautechnische und
bauphysikalische Ursachen. Zu einer fachlichen Analyse gehört das
entsprechende Fachwissen, aber auch die richtige technische
Ausrüstung. Nur so können Experten zu einem fachlich kompetenten
Ergebnis kommen." Ist der Schaden deklariert, sollten Sachverständige
auch einen Lösungsvorschlag unterbreiten können und für die
Sanierung des Schimmelbefalls eine entsprechend zertifizierte
Fachfirma empfehlen. Bevor Eigentümer jemanden mit der
Schimmel-Analyse beauftragen, fragen sie am besten nach der
Ausbildung und entsprechenden Referenzen. Schimmel im Haus aber niemals eigenständig mit Spachtel, Besen und
chlorhaltigen Schimmelsprays ungeschützt beseitigen,
lautet der wichtigste Tipp von Torsten Dzeik. Denn dabei kann es zu
gesundheitlichen Schäden kommen!
Besonders nach Sanierung auf
Lüftung achten
"Die meisten Schimmel-Schäden resultieren aus einer zu hohen
Luftfeuchte, die unter anderem durch zu wenig oder falsches Lüften
entsteht. Eine Luftfeuchte von 65 - 80 Prozent rel. Luftfeuchte
sollte in Haus oder Wohnung nicht dauerhaft vorhanden sein",
erklärt Energieberater Torsten Dzeik. "Ist die manuelle Lüftung
nicht möglich, zum Beispiel weil der Mieter berufstätig ist, kann
mit einer automatischen
Lüftungsanlage, idealerweise mit vorhandener
Wärmerückgewinnung, die notwendige Be- und Entlüftung gewährleistet
werden."
Besonderes nach einer Sanierung kommt es schnell zu
Problemen mit Feuchtigkeit, beobachtet Dzeik immer wieder. Während
vor der Sanierung die Lüftung oft durch undichte Fenster, Türen
oder Dächer funktioniert, wird bei der Sanierung und Dämmung auf
eine luftdichte Bauweise geachtet. Nach der Sanierung muss
Feuchtigkeit also durch regelmäßiges Lüften abgeführt werden. "Und
genau da liegt das Problem", so Energieberater Dzeik. "Jedes
ausführende Unternehmen sollte schon bei der Angebotserstellung auf
ein notwendiges Lüftungskonzept hinweisen! Meistens erklärt aber
niemand den Bewohnern, dass sie nach der Sanierung plötzlich mehr
lüften müssen, damit kein Schimmel entsteht."
Informationen zur Lüftung nach Sanierung auch an Mieter weitergeben
Er empfiehlt
Eigentümern deshalb, bei einer Sanierung sowohl beim
Energieberater als auch bei den ausführenden Handwerksfirmen
Informationen einzuholen, was nach der Sanierung zu beachten ist,
also im Grunde nach einer Nutzungsanleitung zu fragen. "Und wenn
das Haus vermietet ist, muss der Hausbesitzer diese Informationen
natürlich auch an die Mieter weitergeben. Das ist ja in seinem
eigenen Interesse, damit später nicht teure Schimmel-Schäden
saniert werden müssen", rät Energieberater Dzeik. Viele hilfreiche und verständliche Informationen für Mieter zu diesem Thema gibt es zum Beispiel bei den Verbraucherzentralen.
Da Sie mit dem Ausbau bestehende Wohneinheiten erweitern, sind die Maßnahmen im Zuge der Effizienzhaus-Förderung förderbar. Nachlesen ...
Antwort lesen »Einen Nachweis erbringen Sie hier in der Regel über den Feuerstättenbescheid des Schornsteinfegers. Hier ist festgehalten, wann die Heizung ...
Antwort lesen »Die Kosten des Klempners und die Kosten der Thermografie sind als Umfeldmaßnahmen unter V. einzutragen. In der Anlage energetische ...
Antwort lesen »Die Heizlastberechnung nach DIN 12831 ist Voraussetzung zur Förderung. Denn die Berechnung ist Grundlage für den hydraulischen Abgleich, ...
Antwort lesen »Beantragen Sie die Förderung für den Heizungstausch nach der geförderten Heizungsoptimierung, sind Sie aller Voraussicht nach auf der ...
Antwort lesen »Das ist aller Voraussicht nach nicht der Fall. Um ein Bauteil handelt es sich nur, wenn es eine geschlossene Konstruktion gibt. Also zum ...
Antwort lesen »PVT-Anlagen werden von der KfW-gefördert, wenn Sie diese als Wärmeerzeuger einbauen. Lassen Sie eine Wärmepumpe fördern, können Sie den ...
Antwort lesen »Einloggen kann sich Ihr Kunde direkt im BAFA-Portal. Hier hat er die Förderung auch beantragt, sofern diese Aufgabe kein Dritter übernommen ...
Antwort lesen »Sie können auch beim Tausch einer alten Wärmepumpe Fördermittel beantragen. Zur Verfügung stehen dabei Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent. ...
Antwort lesen »In der Regel dürfen Projektträger, Planer oder Bauingenieure einen Bauantrag für die Errichtung der Freiflächen-Photovoltaik-Anlage ...
Antwort lesen »Wenn Sie zur Antragstellung Ihren Hauptwohnsitz oder Ihren alleinigen Wohnsitz im Haus gemeldet haben und die technischen Voraussetzungen ...
Antwort lesen »Die Antragsvorgaben der KfW gelten für den Basisantrag zur Förderung der Heizung. Den Zusatzantrag können Sie nach dem Basisantrag stellen, ...
Antwort lesen »Den Angaben aus Ihrer Anfrage nach zu urteilen, erfüllen Sie die Voraussetzungen. Nutzen Sie das eigene Gebäude (kein Wohnrecht oder ...
Antwort lesen »In Abschnitt 2 § 35c EStG heißt es: "Die Steuerermäßigung nach Absatz 1 kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Steuerpflichtige das ...
Antwort lesen »In § 19 der 1. BImSchV heißt es dazu: "Der Schornstein ist so auszuführen, dass die Austrittsöffnung des Schornsteins bei einer ...
Antwort lesen »Zunächst ist der Zustand der bestehenden Dämmebene zu prüfen. Denn die Nut-Feder-Decke ist nicht als Dampfbremse geeignet. Sie lässt ...
Antwort lesen »Möchten Sie einen Zuschuss zur Förderung der neuen Haustür beantragen, benötigen Sie einen Energieberater. Dieser muss die technische ...
Antwort lesen »Relevant ist das Alter des Wärmeerzeugers. Bei einer Gas-Brennwerttherme gilt dabei ein Mindestalter von 20 Jahren (Ausnahme ...
Antwort lesen »Erhöhte Anforderungen an die Ableitung sind nach § 19 1. BImSchV auch bei einer wesentlichen Änderung der Feuerstätte einzuhalten. Nach ...
Antwort lesen »Experten empfehlen die Nachgenehmigung im Allgemeinen, auch um versicherungstechnisch auf der sicheren Seite zu sein. Die Herausforderung ...
Antwort lesen »Das ist problemlos möglich. Wichtig ist allerdings, dass Sie den Rahmen förderbarer Kosten nicht überschreiten. Im Einfamilienhaus liegt ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie den Klimageschwindigkeits-Bonus zur Heizungsförderung leider nicht. Voraussetzung ist hier, dass eine ...
Antwort lesen »Seit 2024 beantragen Sie die Förderung für eine neue Heizung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dafür benötigen Sie eine ...
Antwort lesen »Wenn die Maßnahme abgeschlossen, abgerechnet und die Förderung ausgezahlt wurde, sollte das so funktionieren. Denn dann haben Sie die ...
Antwort lesen »In dem beschriebenen Fall können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nach § 35 c EStG nutzen. Ausreichend ist, wenn Sie die Immobilie zur ...
Antwort lesen »Entsteht allein im Aus-/Aufbau eine neue Wohneinheit, lässt sich diese nur als Neubau fördern. Infrage kommt dabei die ...
Antwort lesen »Damit ist nicht zu rechnen. Zugesagte Fördermittel können Sie in aller Regel auch abrufen. Bisher kam es nur vor, dass Angebote im ...
Antwort lesen »Ja, in diesem Fall sind Sie sowohl zur Förderung der BEG-Mittel für die Sanierung als auch zur Förderung der Energieberatung mit iSFP ...
Antwort lesen »Ja, bekommen Sie Fördermittel für die neue Heizung, können Sie bei den Kosten auch den Austausch bestehender Heizflächen mit anrechnen. ...
Antwort lesen »Da es sich um eine energetische Verbesserung handelt, können Sie eine Förderung für die neuen Fenster beantragen. Tauschen Sie die Fenster ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort