Die Entfernung mit Schimmel belasteter oder stark durchfeuchteter Materialien hat gegenüber der Desinfektion immer Vorrang. So lassen sich die möglichen Quellen zukünftiger Belastungen mit Schimmel ausschalten.
Bei der Entfernung belasteter Materialien muss darauf geachtet werden, dass eine unnötige Aufwirbelung und Freisetzung sowie Ausbreitung von Staub, Sporen und anderen mikrobiellen Partikeln vermieden wird. In der Praxis kann oft beobachtet werden, dass vom Schimmel befallene Oberflächen (Tapeten, Putz oder Farbe) nur mit einem Besen abgefegt, mit einer Drahtbürste abgebürstet oder abgekratzt werden. Das sollte genauso wie das Abschaben, Abspachteln mit einem Spachtel oder das Absaugen mit einem normalen Staubsauger oder Baustaubsauger unbedingt vermieden werden!
Desinfektion: Handwerkliche, chemische oder physikalische Methoden
Wie bei der Dekontaminierung (Entfernen der vom Schimmel befallenen Materialien) wird auch bei der Desinfektion zur Schimmelpilzsanierung zwischen einem oberflächlichen Schimmelbefall und einer Hohlraumsanierung unterschieden. Hierfür stehen je nach Anwendung mit der handwerklichen Methode (Abflammen / Abbrennen), der chemischen Methode (Sprühen, Foggen oder Schäumen von Desinfektionsmitteln) sowie der physikalischen Methode (Entkeimung durch UV-Licht oder Heißdampfen) drei bewährte Methoden zur Verfügung. Das Einsatzgebiet sowie die Anwendungsgrenzen sind hierbei zum Teil sehr verschieden und müssen immer auf den Einzelfall abgestimmt werden.
Chemische Desinfektion: Laugen, Alkohole und Halogene
Am häufigsten wird die chemische Desinfektion durchgeführt. Hierfür werden verschiedene Desinfektionsmittel eingesetzt, die unterschiedliche Wirkungen besitzen. Neben den "Klassikern" wie Natronlauge, Alkohol, Jod oder Chlor werden auch moderne Wirkstoffe eingesetzt. Laugen haben zwar eine desinfizierende, aber keine vorbeugende, Wirkung. Alkohole wirken bakterizid und fungizid, haben aber keinerlei Wirkungen gegen Sporen. Gerade als hochprozentiger Alkohol (zum Beispiel Ethanol- oder Isopropylalkohol) hat sich dieses Desinfektionsmittel seit vielen Jahren bewährt. Eingesetzt werden Alkohol-Wasser-Gemische mit einem Alkoholanteil von 70 Prozent, der restliche Wasseranteil wirkt quellend auf den Mikroorganismus und macht ihn damit zugänglich und anfällig für die desinfizierende Wirkung des Alkohols. Wasserfreie Alkohole wirken lediglich bakterien- und pilzhemmend. Aufgrund der Explosionsgefahr können Alkohole nur für kleine Flächen eingesetzt werden. Die Anwendung von Halogenen wie Chlor oder Jod ist in Fachkreisen umstritten, da das Wirkungsspektrum chlorhaltiger Desinfektionsmittel nur sehr begrenzt ist.
Desinfektion mit Oxidationsmitteln
In zunehmendem Maß setzen sich Oxidationsmittel wie zum Beispiel Wasserstoffperoxid am Markt durch. Dieses Desinfektionsmittel wirkt bakterizid, fungizid und teilweise sporozid. Vor allem die hohe Wirksamkeit und das breite Spektrum gegen die in Innenräumen normalerweise vorkommenden Schimmelpilze und Bakterienarten haben in den letzten Jahren zu einem Durchbruch der 5- bis 10prozentigen Wasserstoffperoxidlösungen geführt. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass sich dieses Desinfektionsmittel nach der Anwendung relativ schnell in Sauerstoff und Wasser zersetzt. Weiterentwicklungen sind Desinfektionsmittel, die aus Aktivsauerstoff und Fruchtsäuren wie zum Beispiel Peroxi-, Hydroxy- oder Dicarbonsäuren bestehen. Diese wirken bakterizid und fungizid und haben neben der Keimtötenden Wirkung vor allem auch einen Präventivschutz, so dass einem Neubefall mit Schimmel entsprechend vorgebeugt werden kann. Besonders vorteilhaft an diesem relativ "starken" Desinfektionsmittel ist die Haut- und Atemverträglichkeit sowie die Tatsache, dass keine Alkohole, Aldehyde oder quaternäre Ammoniumverbindungen sowie Chlor oder Hypochlorit enthalten sind. Andere Desinfektionsmittel wie Essig oder Essigsäure, Salzsäure sowie isothiazolinonhaltige Mittel oder auch Ammoniaklösung sind ungeeignet.
Anwendung der Desinfektionsmittel ist abhängig vom Sanierungsverfahren
Die Wirkungsdauer der verschiedenen Desinfektionsmittel ist unterschiedlich lang. Außerdem wirken einige Wirkstoffe fungizid (pilztötend) und andere nur fungistatisch (pilzhemmend). Deshalb müssen die Einsatzgebiete der verschiedenen Desinfektionsmittel bekannt sein und gegebenenfalls auch beim Hersteller hinterfragt werden. Vor allem dann, wenn nach der Desinfektion einige Zeit bis zur weiteren Sanierung oder endgültigen Beschichtung vergeht, sollte der Zeitraum einer desinfizierenden Wirkung bekannt sein. Auch bei den Desinfektionsmitteln muss eine Untergrundverträglichkeit gegeben sein. Deshalb sollte eine Probefläche angelegt werden.
Die Anwendung von Desinfektionsmitteln erfolgt in Abhängigkeit vom Verfahren (Methode) und dem Bauteil sowie der Eindringtiefe des Schimmelbefalls entweder durch Einsprühen, Einstreichen, Abwaschen, Fluten, Schäumen oder Vernebeln. Während Einsprühen, Einstreichen oder Abwaschen Methoden zur Oberflächendesinfektion sind, werden Fluten, Schäumen und Vernebeln bei der Hohlraumdesinfektion eingesetzt.
Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen
Abschließend soll noch darauf hingewiesen werden, dass die Schimmelpilzsanierung nicht im rechtsleeren Raum erfolgt. In Räumen mit Schimmelpilzbefall und sonstiger mikrobieller Belastung sowie im Rahmen der Schimmelpilzsanierung gelten die Biostoffverordnung (BioStoffV), Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA), Richtlinien der Bauberufsgenossenschaft (BGI), Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), ggf. Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und PSA-Benutzerverordnung (PSA-BV). Von den technischen Regeln für Gefahrstoffe sind es vor allem die TRGS 440 "Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen durch Gefahrstoffe am Arbeitsplatz", TRGS 500 "Schutzmaßnahmen: Mindeststandards", TRGS 524 "Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen", TRGS 540 "Sensibilisierende Stoffe" sowie die TRGS 907 "Verzeichnis sensibilisierender Stoffe", die bei der Schimmelpilzsanierung beachtet werden müssen.
Eine Förderung für die Solaranlage bekommen Sie über die KfW-Heizungsförderung. Hier ist ein Zuschuss in Höhe von 30 Prozent möglich. ...
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