Hochwasserschäden bei Massivhäusern, Plattenbauten und Industriebauten
Plattenbauten und die meisten Industriebauten bestehen in der Regel aus Beton, der gegenüber Wasser beständig ist. Problematisch sind Hohlräume zum Beispiel in einer Mehrschichtplatte. Eine technische Bautrocknung (mit Kondenstrockner oder (Ad-)Sorptionstrockner) ist grundsätzlich möglich. Danach muss der Zustand der Kerndämmung geprüft werden.
Sind Mauerwerke über Tage durchfeuchtet, kommt es in der Bewertung darauf an, welche Steine und Putze verwendet wurden. Während zum Beispiel Ziegel- und Kalksandsteine relativ einfach getrocknet werden können, gestalten sich durchnässter Porenbeton oder Leichthochlochziegel mit Styroporfüllung als Härtefall. Gipsbaustoffe wie Gips- oder Gipskalkputze sowie Gipskartonplatten sind in der Regel komplett durchnässt und müssen entfernt werden. Kalk-, Kalkzement- oder Zementputze sind nach der Trocknung meistens wieder in ihrem alten Zustand. Dennoch empfiehlt sich in der Regel ein Abschlagen, damit das dahinterliegende Mauerwerk ausreichend austrocknen kann.
Hochwasserschäden in Altbauten
Sind Altbauten vom Hochwasser betroffen, sind in der Regel die vielfach verwendeten Holzkonstruktionen für den Deckenaufbau und Bundwände problematisch. Alle diese Holzbauteile sind zeitnah zu trocknen. Bei Erdgeschosswohnungen, in denen ein Dielenbelag über einer Kappe verlegt ist, muss in der Regel der gesamte Fußbodenaufbau entfernt werden. Das Hauptproblem besteht darin, dass die Dielen und meistens auch die Lagerhölzer an den Randbereichen bereits durch holzzerstörende Pilze und Insekten befallen sind. Diese können sich relativ schnell ausbreiten. Nach ein bis zwei Wochen entstehen erste kleine Fruchtkörper. Mehrere Millimeter pro Tag Wachstumsradius sind keine Seltenheit. Eine nachträgliche Sanierung ist in der Regel unverhältnismäßig, so dass ein Austausch der meist bessere Weg ist.
Härtefälle bei Hochwasser: Schäden an Fachwerk- und Fertigteilhäusern
Ein besonderer Härtefall sind Fertigteilhäuser. Die Statik dieser Holztafel- oder Holzrahmenbauwerke wird durch die montierten Holzwerkstoffplatten erreicht. Die Wärmedämmung wird durch Mineralwolle oder durch alternative Dämmstoffe, wie beispielsweise Holzfaser, Wolle, Schilf, Kork, Papier und Ähnliches erzielt. Diese Dämmstoffe werden sehr schnell durchfeuchtet und durch Schimmelpilze oder holzzerstörende Pilze befallen. Ein kompletter Rückbau ist unerlässlich. Infolgedessen muss die Dampfbremse durchschnitten werden. Des Weiteren treten durch das Quellen der aussteifenden Platten Verformungen auf, so dass zum einen die Winddichtheit der Gebäude nicht mehr gegeben sind und zum anderen Putze und andere Beschichtungen gerissen sind. Verbindungen der Holzkonstruktion sind in der Regel geschädigt oder lösen sich auf.
Ähnlich verhält es sich bei Fachwerk- und Lehmhäusern. Diese Gebäude stellen in ihrer Gesamtheit eine Einheit dar. Werden einzelne Bauteile geschädigt, kann sich dies auf die Standsicherheit auswirken. Besonders gut kann man das an Deckenbalken erkennen, die aus Lehmstarken bestehen. Durch die verkeilten Strohwickel bildet die gesamte Decke eine in sich geschlossene Schicht und ist sehr stabil. Der Lehm, der unter normalen Bedingungen das Holz schützt, wirkt sich bei massiver Durchfeuchtung eher ungünstig aus. Grund hierfür ist, dass Lehm nur sehr langsam austrocknet. Lehmwände, Stampflehm oder Lehmsteine erreichen nach einer Durchnässung nicht mehr ihre ursprüngliche Festigkeit.
--> Weiterlesen:
Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
Antwort lesen »Die Installation einer Split-Klimaanlage findet in aller Regel auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade) statt. Dafür benötigen Sie die ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall kommen Wärmepumpen infrage. Sie können sich zum Beispiel für eine Großwärmepumpe oder eine Kaskadenlösung entscheiden. ...
Antwort lesen »Die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation" empfiehlt einen R-Wert von ...
Antwort lesen »Die Ausnahmen von den Nachrüstpflichten des GEG gelten nur für Ein- und Zweifamilienhäuser, die ein Eigentümer am 01. Februar 2002 selbst ...
Antwort lesen »Aus der Liste förderbarer Wärmepumpen geht hervor, dass es die Förderung für Wärmepumpen auch für Geräte von Kermi gibt. Das gilt auch für ...
Antwort lesen »Als neutrale Onlineplattform bieten wir selbst keine Baustoffe an. Diese bekommen Sie aber von einem Baustofffachhandel aus Ihrer Region. ...
Antwort lesen »Die Heizung darf auch nach der Übertragung des Eigentums bestehen bleiben. Es gelten aber bereits jetzt die Vorgaben des ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Zentralheizung (keine Etagenheizung), gibt es den Geschwindigkeits-Bonus zur Förderung der Wärmepumpe erst, wenn ...
Antwort lesen »Aktuell können Sie hier leider noch keine Anträge stellen, da das entsprechende KfW-Portal noch nicht fertig gestellt wurde. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich nicht um ein Gebäude, das in den Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes fällt (siehe Ausnahmen § 2 GEG ...
Antwort lesen »Gehört das Haus Ihrem Vater, muss dieser die Förderung für die Wärmepumpe als Eigentümer beantragen. Bewohnt er eine Wohnung selbst, ...
Antwort lesen »Ja, das gilt nach wie vor. Sie können im Laufe des Fördervorhabens zur schlechteren Stufe wechseln. Andersherum funktioniert das jedoch ...
Antwort lesen »Bei fachgerechter Ausführung ist die geplante Konstruktion möglich. Als Dampfbremse könnten Sie sich allerdings für eine feuchtevariable ...
Antwort lesen »Hier ist erst einmal mit keinen Auflagen zu rechnen. Möglicherweise muss die oberste Geschossdecke gedämmt werden, wenn diese frei ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwerttherme, wovon man bei dem Baujahr ausgehen kann, ist erst einmal nichts zu ...
Antwort lesen »Sofern Sie die Mindest-Investitionskosten (300 Euro seit 2024) übersteigen, bekommen Sie die Förderung auch für einzelne Fenster. ...
Antwort lesen »Die Förderung der Fassadendämmung bekommen Sie auch ohne die Dämmung der einen Orientierung. Denn diese gibt es für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Bei zwei Wohneinheiten können Sie insgesamt Kosten in Höhe von 45.000 Euro anrechnen. 30.000 Euro für die erste und 15.000 Euro für die ...
Antwort lesen »Der bereits beauftragte Energieberater kann die vorhandene Berechnung mit einem vergleichsweise geringen Aufwand anpassen und einen neuen ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung für neue Fenster bekamen Sie letztes Jahr leider nur, wenn Sie noch keine Maßnahme begonnen hatten. Auch in diesem ...
Antwort lesen »Die GEG-Vorgaben zur Dachsanierung betreffen immer nur die tatsächlich behandelten Bauteile. Sanieren Sie das erste Dach, müssen Sie durch ...
Antwort lesen »Beantragen Sie die Förderung der Dachdämmung, können Sie alle anfallenden Umfeldmaßnahmen ebenfalls mit angeben. Das heißt: Die Förderung ...
Antwort lesen »Beantragen Sie einen BEG-EM-Zuschuss für neue Fenster, liegt die Förderrate bei 15 Prozent. Bezogen auf die anrechenbaren Kosten von 82.000 ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizkosten, entscheidet der messbare Verbrauch. Bei allen anderen Kosten kommt es auf den Gemeinschaftsvertrag und die ...
Antwort lesen »Nach Anlage 7 GEG ist die Dämmung der Fassade Pflicht, wenn Sie Bekleidungen (Platten oder plattenartige Bauteile), Verschalungen, ...
Antwort lesen »Soll die Garage weiterhin größtenteils unbeheizt bleiben, ist eine Dämmung der Außenwände nicht nötig. Sinnvoll ist allerdings eine Dämmung ...
Antwort lesen »Relevant für den Einkommensbonus zur Heizungsförderung ist das Einkommen des selbst nutzenden Eigentümers. Außerdem ist das Einkommen eines ...
Antwort lesen »Das ist generell nicht erforderlich. Eine Pflicht zur Dämmung des Daches gibt es nur, wenn Sie auch Maßnahmen am Dach ausführen. Welche das ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der neuen Heizung auch beantragen, wenn Sie die Öltanks verkaufen. Möchten Sie den Bonus zum Heizungstausch ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort