Zu den sporadischen Wasserschäden gehören Durchfeuchtungen der gesamten Bauwerkskonstruktion in Folge von starken Niederschlägen oder Hochwasser, Leitungswasserschäden (z. B. Wasserzu- und/ oder -ableitungen, Heizungen), geplatzten Wasserschläuchen an Waschmaschinen oder Geschirrspülern, so genannten Havarieschäden wie z. B. geplatzte Aquarien, übergelaufene Badewannen, Toiletten oder Waschbecken, fehlende oder defekte Rückstausicherungen sowie Löschwasser in Folge einer Brandschadensanierung.
Technische Bautrocknung bei Wasserschäden
Grundsätzlich sind bei der technischen Bautrocknung zwei wichtige Aspekte zu beachten:
Zum Einen handelt es sich in den seltensten Fällen um kompakte, homogene Baustoffe, die zu trocknen sind, sondern um miteinander verbaute Verbundbaustoffe, deren Komponenten in der Regel ein unterschiedliches Wasseraufnahme- und Austrocknungsverhalten haben. Aufgrund dieser unterschiedlichen Materialeigenschaften können im Verbundbaustoff durch behinderte Schrumpf- und Schwindvorgänge Spannungen induziert werden, die zu Rissen, Abplatzungen oder Ablösungen führen können.
Zum Anderen werden mit der technischen Bautrocknung die Primärursachen der Durchfeuchtung nicht beseitigt, sondern nur die Auswirkungen. Diese meistens auch zeitversetzt, so dass der Grad der Durchfeuchtung und eventuell das Wachstum von Mikroorganismen (biologischer Schadensprozess) nicht sofort erkennbar sind. Ein besonderes Risiko sind Hohlräume und schwimmende Estriche, weil eine Durchfeuchtung in diesem Bereich zur Ansammlung stehenden Wassers führt, das sich unter der Dämmung ausbreiten kann. Das Problem besteht darin, dass die Ansiedlung und das Auskeimen von Mikroorganismen meist unbemerkt bleiben und erst sehr viel später erkannt werden. Deshalb ist zu beachten, dass die fehlerhafte Anwendung des "richtigen" Verfahrens unter Umständen eine erhebliche Gesundheitsbelastung für die Bewohner verursachen kann.
Je nachdem, welche Teile eines Hauses oder eines Bauteils durchfeuchtet wurden, kann bei der Trocknung zwischen Raumtrocknung, Dämmschichttrocknung und Estrichtrocknung unterschieden werden.
Raumtrocknung
Eine Raumtrocknung wird bei Wohnungen nach einem Wasserschaden, in unbewohnten Räumen während der Rohbauphase (Neubau) oder nach einer Sanierung (Altbau) durchgeführt, um die in Folge der Feuchteabgabe durchnässter oder durchfeuchteter Bauteile ("Baufeuchte") an die Raumluft erhöhte Luftfeuchtigkeit zu reduzieren. Verwendet werden in der Regel Kondenstrockner oder (Ad-)Sorptionstrockner.
Dämmschichttrocknung
Die Dämmschichttrocknung kommt in der Regel in unbewohnten Wohnungen zur Anwendung, wenn Wärme- und Trittschalldämmungen (horizontale Flächen), Ausgleichsschüttungen jeglicher Art oder Wärmedämmungen in Außenwandkonstruktionen oder Trennwänden (vertikale Flächen) zu trocknen oder zu entfeuchten sind. Die überwiegende Mehrheit der Dämmschichttrocknungen erfolgt mittlerweile mit Hochleistungsverdichtern in schallgedämpfter Ausführung in Verbindung mit Kondenstrocknern oder (Ad-)Sorptionstrocknern. Am Markt werden zwei verschiedene Technologien angeboten: das Überdruck- und das Unterdruckverfahren.
Wird nach frühzeitiger Feststellung eines Wasserschadens innerhalb von Stunden die Ursache beseitigt, kann ein Bodenaufbau mit dem Überdruckverfahren getrocknet werden. Handelt es sich dagegen um einen länger zurückliegenden Wasserschaden oder einen Schaden, bei dem fäkalienverunreinigte Abwässer ausgetreten sind, muss zwingend das Unterdruckverfahren eingesetzt werden. Die Leistungsfähigkeit des Überdruckverfahrens ist im Vergleich zum Unterdruckverfahren zwar um 20 bis 30 Prozent höher. Andererseits wird beim Überdruckverfahren die Raumluft durch Staub, Sporen und andere mikrobielle Partikel belastet. Um eine Staubbelastung zu vermeiden, empfiehlt sich beim Vakuumverfahren der Einsatz von Mikrofiltern. Um eine mikrobielle Belastung zu vermeiden, werden so genannte HEPA-Filter verwendet.
Estrichtrocknung
Zur Trocknung von Estrichen und der darunterliegenden Trittschalldämmung wird die zerstörungsarme Estrichtrocknung angewendet, indem trockene Luft unter Druck unter den Estrich in die Dämmung geführt wird. Die Luft entzieht dem Material die Feuchtigkeit und transportiert sie nach außen. In der Regel wird die trockene Luft mit einem Hochdruckverdichter in die Dämmung eingeblasen und entweicht über die Randfugen oder im Einzelfall über gezielt gesetzte Bohrlöcher. Die Trocknung der Luft kann sowohl mit Kondenstrocknern als auch mit (Ad-)Sorptionstrocknern erfolgen. Um die Entfeuchtung neuer Estriche zu beschleunigen, sollten diese eine raue Oberfläche aufweisen. Die zu trocknenden Flächen müssen frei zugänglich und staubfrei sein und sich in einem geschlossenen Raum befinden (Türen und Fenster verschließen). Die Trocknungsdauer ist von der Art, von der Dicke und vom vorhandenen Feuchtegehalt des Estrichs abhängig und kann durch Zusatzmittel im Estrich beschleunigt oder verzögert werden.
Alternativ kann die trockene Raumluft mit Vakuumpumpen über die Randfugen bzw. gezielt gesetzte Bohrlöcher durch die Dämmschicht gesaugt und im befeuchteten Zustand abgeleitet werden. Dieses Verfahren bietet sich an, wenn die Dämmschicht lose geschüttetes Material oder Mineralfasern enthält, die beim Druckverfahren aufgewirbelt werden können. Durch den Einsatz spezieller Mikro- und/ oder HEPA-Filter kann eine gesundheitliche Belastung für die Bewohner verhindert werden.
Aktuell liegt der U-Wert Ihrer Wand abhängig von der Qualität der verwendeten Baustoffe bei etwa 0,40 W/m²K. Rüsten Sie eine Dämmung ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Die Förderung der Wärmepumpe ist dadurch nicht ausgeschlossen. Allerdings wäre zu klären, ob Sie in diesem Fall den ...
Antwort lesen »Bei der beschriebenen Heizung handelt es sich aller Voraussicht nach um eine Niedertemperaturheizung. Diese ist von der Austauschpflicht ...
Antwort lesen »Die Härtefallbeihilfe bzw. die Entlastung für Heizöl und andere nicht leitungsgebundenen Brennstoffe können Sie nur online stellen. Möglich ...
Antwort lesen »Über die BEG-EM können Sie Fördermittel für Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz beantragen. Dazu gehören Sonnenschutzeinrichtungen mit ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW ist es ausreichend, wenn Sie die Anforderung der Selbstnutzung beim Nachweis der Vorhabensdurchführung erfüllen. ...
Antwort lesen »In diesem Fall gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen können Sie sich für ein Split-Klimagerät entscheiden, das der Raumluft Wärme entzieht ...
Antwort lesen »Im Beschluss des Bundestages heißt es dazu unter § 71 Punkt 12: "Absatz 1 ist nicht für Heizungsanlagen anzuwenden, für die ein Lieferungs- ...
Antwort lesen »Bei dem beschriebenen Aufbau sind die Kabel sichtbar (eventuell in einem Kanal) unter der Decke bzw. im Bereich der Sparren oder in der ...
Antwort lesen »Es gibt Vorgaben, sowohl für die Isolierung als auch für die Verlegung von Rohrleitungen. Bei Letzteren geht es aber vor allem um ...
Antwort lesen »Nach der Beschlussempfehlung des Bundestages soll die Grundförderung für Heizungen genau wie im Wohnbau bei 30 Prozent liegen. Die ...
Antwort lesen »Schließen Sie ein bestehendes Gebäude an ein Fernwärmenetz an, bekommen Sie aktuell Fördermittel in Höhe von 30 Prozent. Tauschen Sie im ...
Antwort lesen »Abhängig vom Alter und der Qualität der Poroton-Steine liegt der U-Wert zwischen 0,5 und 0,7 W/m²K. Das ist eine gute Voraussetzung für den ...
Antwort lesen »Sind die Wände trocken, kann eine Dämmmaßnahme von innen durchgeführt werden. Sie sollte flankiert werden durch den Einbau einer ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist der Heizkostenzuschuss bzw. die Entlastung für leitungsgebundene Energieträger von demjenigen zu beantragen, der die ...
Antwort lesen »Aus dem Merkblatt zur Antragstellung des BAFA geht folgendes hervor: "Die aufbewahrungspflichtigen Rechnungen müssen die förderfähigen ...
Antwort lesen »Das ist nachträglich leider nicht mehr möglich. Voraussetzung für die Förderung aus dem KfW-Programm 442 ist, dass Sie die Komponenten ...
Antwort lesen »Das hängt vom eingesetzten Dämmstoff und dessen Eigenschaften ab. Liegt die Wärmeleitfähigkeit bei 0,035 W/mK (WLG 035), ist eine Stärke ...
Antwort lesen »Da sich die aktuellen Änderungen im GEG überwiegend auf heizungsrelevante Themen beziehen, gehen wir davon aus, dass diese Vorgabe auch ...
Antwort lesen »Nein, die komplette Fassade müssen Sie nicht dämmen. Ändern Sie mehr als 10 Prozent eines Bauteils des Gebäudes (zum Beispiel der gesamten ...
Antwort lesen »Voraussetzung für die Förderung über das KfW-Programm 442 ist ein Elektroauto der Klasse M1 oder N1 nach Elektromobilitätsgesetz. Dabei ...
Antwort lesen »In diesem Fall sind die genauen Umstände entscheidend. Geht es um den Ausbau eines nicht beheizten Gebäudeteils, durch den bestehender ...
Antwort lesen »In § 19 der 1. BImSchV ist dazu Folgendes zu lesen: "Bei der Errichtung von Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe in einem Gebäude, [...] ...
Antwort lesen »Um für eine ausreichend hohe Luftzirkulation zu sorgen, empfehlen Experten einen Abstand von etwa 10 cm. Nachlesen können Sie das in ...
Antwort lesen »In diesem Fall kommt nur Variante zwei infrage. Denn über die BEG-EM bekommen Sie keine Fördermittel für das Nachrüsten einer ...
Antwort lesen »Eine BAFA-Förderung für die Solaranlage können Sie hier nur in Anspruch nehmen, wenn Sie die bestehende Anlage im gleichen Zuge erweitern ...
Antwort lesen »Unter diesen Voraussetzungen ist eine Förderung über das KfW-Programm 442 leider nicht mehr möglich. Denn dazu dürfen zur Antragstellung ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, ist eine Antwort auf diese Frage nicht möglich. Wir empfehlen daher, den Zustand von einem Energieberater ...
Antwort lesen »Ohne detaillierte Kenntnisse vom Gebäude können wir Ihnen in diesem Fall leider keine Antwort geben. Diese bekommen Sie von Ihrem ...
Antwort lesen »Gesetzlich vorgegeben ist die Dämmung der obersten Geschossdecke, sofern hier noch keine Dämmung vorhanden ist. Die Maßnahme ist ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort