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12.03.2015

Ab Juli in Baden-Württemberg mehr Erneuerbare Energien Pflicht

Landtag beschließt neues EWärmeG mit höheren Anforderungen

Der Landtag in Baden-Württemberg hat die Novelle des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) verabschiedet. Damit werden für Hausbesitzer bei einer Erneuerung der Heizung die Anforderungen erhöht, mehr Erneuerbare Energien sind Pflicht. Das neue EWärmeG tritt am 01.07.2015 in Kraft.

Hausdach mit Solarthermie und Photovoltaik
Ob Solarthermie, Photovoltaik oder Dämmung - zur Erfüllung der höheren Anforderungen des EWärmeG kommen die verschiedensten Sanierungsmaßnahmen in BetrachtFoto: energie-fachberater.de

Das neue EWärmeG verlangt von Hausbesitzern in Baden-Württemberg künftig beim Austausch der alten Heizung fünf Prozent mehr Erneuerbare Energien für Heizung und Warmwasser, also 15 statt bisher zehn Prozent. Außerdem wird der Geltungsbereich des Gesetzes auf Nichtwohngebäude wie Büros und Hotels ausgedehnt. Das Umweltministerium in Baden-Württemberg betont, dass Hausbesitzern dafür aber auch ein breites Spektrum von Möglichkeiten zur Verfügung steht, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Mehr Spielraum zur Erfüllung der Vorgaben im EWärmeG

Ob Kellerdeckendämmung, Nutzung von Bioöl oder Biogas, Installation einer Solarthermie-Anlage oder auch Photovoltaik auf dem Dach – das neue EWärmeG erlaubt unterschiedliche Technologien und viele Kombinationsmöglichkeiten, die für jeden Geldbeutel und jedes Haus eine Lösung bieten, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Neu im Erneuerbare-Wärme-Gesetz ist der so genannte Sanierungsfahrplan. Wird dieser von einem Experten erstellt und das Haus darin in seiner Gesamtheit betrachtet, wird der Sanierungsfahrplan teilweise als Erfüllung des Gesetzes anerkannt. Die Landesregierung hofft, dass, wenn ein solcher Sanierungsfahrplan einmal erstellt ist, er im Laufe der Jahre Schritt für Schritt vom Hausbesitzer umgesetzt wird.

Hier finden Sie eine genaue Übersicht, mit welchen Maßnahmen die Anforderungen des EWärmeG in Baden-Württemberg erfüllt werden können.

 
 
 
Quelle: Umweltministerium Baden-Württemberg
 
 

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